Sozialamt und Rückforderung Schenkung an Enkel

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
go419974-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialamt und Rückforderung Schenkung an Enkel

Hallo zusammen,
Folgendes ist los. Meine Oma 92 ist im Pflegeheim seid ca. 2 Jahren. Da ihr Vermögen nun aufgebraucht ist aber ihre Rente die Kosten nicht deckt müssen wir das Sozialamt einschalten. Vor 5 Jahren hat mir meine Oma die Ausbildung finanziert mit Monatlich 500eur also 12.000eur gesamt. Das Geld ging natürlich gleich an die Schule weiter. Währenddessen kümmert ich mich um meine Oma, aufräumen, einkaufen etc. Kann das Amt das Geld zurück verlangen? Vor 5 Monaten bat mich mein Vater auf mein Erbe zu verzichten daraufhin bekam ich 20.000eur(Notariell). Müsste ich dieses Geld dafür nun aufbrauchen? Mit Frau und zwei Kinder war dies als Rücklage für schlecht Zeiten gedacht....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
daraufhin bekam ich 20.000eur(Notariell). Müsste ich dieses Geld dafür nun aufbrauchen?

Was man nimmt um das Geld zurückzuzahlen ist schlicht egal.



Aber man sollte - wenn denn eine Rückforderung käme - diese sorgfältig prüfen.

Als erstes würde man wohl bei den Kindern der Oma anklopfen und Forderungen stellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

Wenn das Geld zur Finanzierung der Ausbildung gedacht war - evtl. weil die Eltern dazu nicht in der Lage waren - dann könnte man das vielleicht auch als Unterhalt werten, was dann keine Schenkung wäre... kann aber auch sein, dass ich mit diesem Gedanken völlig daneben liege...

Viele Grüße

Künstlerin

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Künstlerin:

Zitat:
dann könnte man das vielleicht auch als Unterhalt werten,


Das war auch mein erster Gedanke, wobei ich ähnlich unsicher bin wie Du.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

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