Sozialamt verkauft Haus der Mutter - Sohn auf der Strasse

11. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
karlheinz04
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialamt verkauft Haus der Mutter - Sohn auf der Strasse

Hallo, Guten Tag, Servus,

wir haben ein großes Problem und vielleicht hat hier ja jemand einen Rat?

Meine Mutter ist pflegebedürftig. Bis jetzt konnte ich es noch mit Sozialstation und Hilfe meiner Töchter alleine stemmen. Ich lebe seit Jahren alleine im Haus meiner Mutter. Mit meiner Mutter. Ich habe keine offizielle Miete gezahlt aber immer wieder Geld und Kraft in die Instandhaltung des Hauses gesteckt sowie auch alle Kosten (Strom/Wasser/Müll, etc.) von meiner Mutter übernommen.

Nun ging es in den letzten Wochen mit der Gesundheit meiner Mutter rapide berg ab, so dass ein Plfelge zu Hause (ich bin tagsüber ausser Haus zur Arbeit) nicht mehr möglich ist. Sie muss in ein Pflegeheim. Und hier fangen die Probleme an. Wie finanzieren wir das? Sie bekommt zwar einen Pflegesatztarif der Pflegestufe II aber das Heim kostet einfach 1.000 Euro mehr im Monat. Woher nehme ich das Geld?

Das Sozialamt will nun das Haus meiner Mutter verkaufen und vom Erlös dann das Pflegeheim finazieren. Nein, wir haben es nicht einfach auf mich überschrieben. Wo bleibe ich dann? Mit meinem kleinen Gehalt und meiner zukünftigen kleinen Rente kann ich mir keine Wohnung zur Miete leisten!
Sitze ich dann auf der Strasse?

Wer weiß Rat? Kann das Sozialamt einfach so das Haus verkaufen? Gibt es Härtefallregelungen? An wen kann man sich wenden? Leider habe ich auch keine Rechtschutzversicherung.

Vielen Dank für Antworten und Grüsse
Karlheinz

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

da sieht es schlecht aus, das sozialamt muss das vermögen deiner mutter entsprechend verwerten.
übrigens müsste eine überschreibung schon mehr als 10 Jahre her sein, damit dein Haus auch wirklich DEIN haus wäre und das SA nicht mehr ran könnte.

>Mit meinem kleinen Gehalt und meiner zukünftigen kleinen Rente kann ich mir keine Wohnung zur Miete leisten!<

es gibt auch relativ billige wohnungen ... viele Menschen in Deutschland leben auf HartzIV Niveau, sei froh dass du arbeit hast, es wird schon gehen.


Ich nehme an für alternative Pflegeformen geht es deiner Mutter zu schlecht? schonmal an eine PflegeWG gedacht?

gruß

m.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
perkas
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

bin neu hier .....

habe ebenfalls eine SEHR dringliche Frage ..:
meine mutter hat mir vor 2 jahren ihr haus überschrieben. sie hat natürlich lebenslanges nutz und niessbrauchrecht.
ich selbst bin seit kurzem rentner und benötige dringend finanzielle hilfe nach der "grundsicherung" vom sozialamt. kann mir jemand sagen, ob das haus als mein vermögen angerechnet wird, wo doch meine mutter noch darin wohnt ..??? ich hoffe nicht - denn meine rente reicht nicht aus..
wie ist es , wenn ich selbst NICHT im haus wohne, sondern eben zur miete in einer anderen stadt? habe ich anspruch auf sozialhilfe bzw. grundsicherung, obwohl ich eigentümer dieses hauses bin ??? oder muss ich es verkaufen ? schrecklicher gedanke ! vielen dank im voraus. hoffentlich kann mir jemand helfen .....

-----------------
" bernd60311@yahoo.de"

-- Editiert von perkas am 24.04.2006 11:19:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ja sicher wird das Haus als Dein Vermögen angerechnet.

Da Du nicht selbst im Haus wohnst, gehört es noch nicht einmal zum geschützten Vermögen.

Bei einem Verkauf wirst Du aufgrund des Nießbrauchrechtes Deiner Mutter nur einen geringen Erlös erzielen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
perkas
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

mmh - könnte ich dies dadruch ändern, daß ich meinen erstwohnsitz unter der adresse des hauses meiner mutter verlege ?
wie wird das vermögen angerechnet ?? kann man mich wirklich dazu zwingen, das haus zu verkaufen?

was nützt mir der besitz des hauses, wenn ich kein geld zum leben habe ?

-----------------
" bernd60311@yahoo.de"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Warum sollte der Steuerzahler (z.B. ich) Dir Deinen Lebensunterhalt finanzieren, wenn Du ein Haus besitzt, das Du nicht selbst bewohnst? Du bist dann nicht bedürftig.

könnte ich dies dadruch ändern, daß ich meinen Erstwohnsitz unter der Adresse des Hauses meiner Mutter verlege?
Es gelten die tatsächlichen Verhältnisse.

Du müsstest dann schon Deinen tatsächlichen Wohnsitz verschweigen. Das würde aber den Straftatbestand des Betruges erfüllen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
perkas
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

sag mal - was bist du denn für ein "besserwisser "
ich HABE AUCH STEUREN GEZAHLT weshalb mir eine rente zusteht ! und natürlich würde ich dann auch im HAUS WOHNEN ..ICH ERWART KEINE ANTWORT MEHR VON DIR - hätte nicht gedacht, daß hier solche stammtischsprücheklopfer zu werke sind !!! armer armer steuerzahler ... soviel neid ? ja ? - DEIN steuergeld - nee: MEIN steuergeld erwirkt die rente..."tatbestand des beruges" -- lächerlich .... wieviel tage im jahr denkst du MUSS man in deutschland am erstwohnsitz tatsächlich sein, damit es KEIN betrug ist .... DU SOLLTEST AUS DISEM FORUM entfernt werden ... !!!

-----------------
" bernd60311@yahoo.de"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Also auch wenn Sie da selber wohnen wird vom Amt auf jeden Fall die Verhältnismässigkeit überprüft. D. h. brauchen Sie mit Ihrer Mutter zusammen tatsächlich so viel Platz ( in dem Fall wohl leider eher nein ) und wie viel ist das Haus wert wenn es veräussert wird.

In Ihrem Fall bin ich mir relativ sicher das das Haus angerechnet werden würde sofern es einen Marktwert hat der höher ist als der Aufwand sich anderweitig unterzubringen.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
perkas
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Also - das Haus gehört mir seit 2003. Meine Mutter ist seit ca. 6 Monaten pflegebürftig und erhät Pflegegeldleistungen gemäß Pflegestufe II . Ich bin als Privatperson als Betreuer bei der Krankenkasse angemeldet und wohne selbst mit im haus.Versogr meine Mutter mit, indem ich hauswirtschaftliche Dienste verrichte. Leider reicht meine Rente nicht, um davon leben zu können. Die Rente meiner Mutter geht zu 100% an die Pflegekasse. Es ist somit kein verwertbares Vermögen vorhanden. Ich bin der Ansicht, daß man doch meine Mutter nicht zwingen kann, aus dem Haus auszuziehen. Ebenso gilt dies doch wohl für mich. Und ich brauche einfach Rat, wie - auf welche weise ich vom Sozialamt unterstützt werden kann ?? - ist der einzige Ausweg, das Haus zu verkaufen und dann meiner Mutter das ohnehin notariell geregelte Nutz und >Nießbrauchrecht beizubeahlten und MIR eben auch.?? Vielen Dank für jeden GUT GEMEINTEN Ratschlag ..

-----------------
" bernd60311@yahoo.de"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

ich weiß ja nicht wie groß das Haus, aber wenn möglich stelle doch mal eine Mieter (Untermieter) ein.

Das was ich jetzt sagem hört sich vielleicht ja ethisch nicht so toll an, aber wenn du schon arbeitest, kannst du vielleicht einen Kredit aufnehmen?

Rein erfunden. Ca. 30000 €. Das Geld reicht dann vielleicht gerade mal für 30 Monate. Aber danach musst du weiterschauen, wie es weitergeht.

Vielleicht versuchst du, ggf. durch Klage, die Pflegestufe 1 durchzusetzen. Vielleicht musst du dann mehr aufwenden.

Oder ich habe auch schon gehört, dass es aus dem Ausland pflegedienste beschaffen werden können. z. B. Studentinnen die dann für z. B. € 500 mtl. die volle Verpflegung übernehmen und natürlich bei euch auch wohnen und schlafen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.815 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.