Sozialbetrug Verdacht

18. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nordstein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialbetrug Verdacht

Guten Tag, in einem Ermittlungsverfahren im Bereich Sozialbetrug (Strafverfahren momentan, bei Einstellung der Staatsanwaltschaft gff. Ordnungswidrigkeit durch den Zoll), wobei ich es beweisen kann, dass es kein Betrug war habe ich mittlerweile von meinem Anwalt eine CD mit der Ermittlungsakte erhalten und ein Gesprächstermin zur Erörterung erst ende Januar bekommen. Meine Frage, ruht das Verfahren bis dahin oder läuft das Verfahren trotz Anwaltbeauftragung und Erhalt der Ermittlungsakte weiter? Also dass ich auch vor dem Termin beim Anwalt ggf. mit Post vom Amt rechnen kann, wie Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Weitergabe an den Zoll.

Viele Grüße und danke.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

"Meine Frage, ruht das Verfahren bis dahin"
-> Nein. Das läuft ganz normal weiter.
Es ist nicht so, dass auf den Anwalt gewartet wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Nordstein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bedeutet das, dass in der Zwischenzeit auch ein Strafbefehl, eine Einstellung des Verfahrens usw. eintreffen kann?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Natürlich ist das möglich. Kann sein, dass der Anwalt eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft angekündigt hat, das können wir hier nicht wissen. Kann sein, dass die Schlußverfügung durch die Staatsanwaltschaft erst verfasst wird, wenn die Stellungnahme des RA da ist. Oder eben auch nicht wartet.

wirdwerden

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#4
 Von 
Nordstein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube der Anwalt hatte dort noch keine Stellungnahme angekündigt, da wir da noch nicht drüber gesprochen haben. Dann bin ich mal gespannt ob ich vor dem Termin bereits post bekomme zwecks Einstellung oder Strafbefehl. Die Ermittlungen scheinen ja durch zu sein, wenn die Akteneinsicht bereits gewährt wird.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Nordstein):
Die Ermittlungen scheinen ja durch zu sein, wenn die Akteneinsicht bereits gewährt wird.
Wie kommst du darauf?
Zitat (von Nordstein):
Also dass ich auch vor dem Termin beim Anwalt ggf. mit Post vom Amt rechnen kann, wie Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Weitergabe an den Zoll.
Ich meine, das wird nicht passieren.
Wann und wo willst du denn deine Beweise vorbringen, wenn das Verfahren eingestellt oder mit Strafbefehl usw. beendet wird.

Wozu hast du den Anwalt denn beauftragt--- und wann?

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#6
 Von 
Nordstein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte ich mal so gehört. Den Anwalt habe ich mir zur Unterstützung beauftragt, aber außer die Akteneinsicht wurde bislang nichts in die Wege geleitet. Da ein Termin zur Erörterung aber erst ende Januar ist, hätte ich gedacht, dass die Behörden dann ja vielleicht nicht warten und ich schon etwas bekomme.

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