Hallo, Meine Freundin hat ein Kind bekommen
und erhält nun erziehungsgeld. Ich bin Einkommensteuerpflichtig und wohne bei Ihr, bin aber an einem anderen Ort (bei meiner Mutter) gemeldet.
Steht meiner Freundin überhaupt nun das Erziehungsgeld zu oder handelt es sich hier um Sozialbetrug?
Sozialbetrug durch eheähnliches Verhältnis?
Frage vom 23.2.2005 | 09:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sozialbetrug durch eheähnliches Verhältnis?
Nicht genau ihre Frage?
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Erziehungsgeld Freundin Kind
#1
Antwort vom 23.2.2005 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (39268 Beiträge, 14089x hilfreich)
Dein Einkommen wird bei der Berechnung der Einkommensgrenzen mit berücksichtigt. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 3 BErzGG.
Entscheidend ist dabei die tatsächliche Situation, nicht die melderechtliche Situation. Vorsätzlich falsche Angaben erfüllen den Straftatbestand des Betruges.
Wenn Deine Freundin nicht arbeitet, kannst Du den zu zahlenden Unterhalt an sie (nicht für das Kind) bis zu einer Höhe von 7.680€ im Jahr steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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