Wo kann man Sozialbetrug am effektivsten melden? Wo kann man sicher sein, dass auch ermittelt wird?
Sozialbetrug effektiv melden
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zitat:Wo kann man Sozialbetrug am effektivsten melden?
Bei der für die jeweilige Art der Sozialleistung zuständigen Stelle oder bei jeder Staatsanwaltschaft.
Zitat:Wo kann man sicher sein, dass auch ermittelt wird?
Nirgenwo.
@gloegg:
Und vor einer entsprechenden Anzeige sollte man sicher gehen, dass das Ganze nicht als Bumerang, in Form einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB
) zurück kommt.
Gruß,
Axel
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Der Betrug ist problemlos nachweisbar. Gemeldet werden natürlich nur Fakten, keine Verdächtigungen.
Zitat:Gemeldet werden natürlich nur Fakten, keine Verdächtigungen.
Lustigerweise ist es ja genau andersherum.
Einen *Verdacht* darf man gegenüber der StA immer äußern ("mein Nachbar hat nachts sowas komisches im Garten vergraben und seine Frau habe ich seit Wochen nicht gesehen, könnte ein Mord vorliegen?"), bei einer Tatsachenbehauptung ("mein Nachbar hat seine Frau umgebracht") ist man hingegen viel schneller beim §164 StGB .
Du meinst vermutlich eher, du kannst für deinen Verdacht (;)) Beweise vorlegen.
Genau das meinte ich.
Deine Erklärung ist übrigens sehr gut nachvollziehbar.
@gloegg:
Vielleicht teilst Du uns dann irgendwann mal mit, wie die Staatsanwaltschaft, bzw. ein Gericht die "problemlose Nachweisbarkeit" bewertet hat.
Sorry, aber ich finde es halt immer hochproblematisch, wenn jemand behauptet, in absoluter Geweissheit und wasserdicht nachweisbar zu wissen, dass der Herr Meyer, Müller, Schulze, Sozialbetrug begeht. Wenn ich mal etwas kleinkariert sein darf, dann gibt es diesen Tatbestand so schon mal gar nicht. Und in den allermeisten Fällen stellt sich doch eben heraus, dass man da irgendwas gehört oder aufgeschnappt habt - möglicherweise sogar Prahlerein des vermeintlichen Täters selbst - was sich im nachhinein aber eben nicht beweisen lässt oder sogar als falsch erweist. Und irgendwelche Denunzianten, die - aus welchen Gründen auch immer - vermeintliche Betrüger anschwärzen, braucht kein Mensch.
Gruß,
Axel
Sozialbetrüger braucht auch kein Mensch.
Doch.Zitat:Wenn ich mal etwas kleinkariert sein darf, dann gibt es diesen Tatbestand so schon mal gar nicht.
Kann dem TE egal sein. Auch jetzt kann der Sozialbetrüger ihn schon wegen falscher Verdächtigung anzeigen. Oder mich. Oder die Bundeskanzlerin. Kritisch wäre es nur, wenn der TE sich nach § 164 strafbar machen würde, was aber hier nicht der Fall ist.Zitat:sicher gehen, dass das Ganze nicht als Bumerang, in Form einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB ) zurück kommt.
Aber natürlich kann der TE "aufpassen" und das alles in einem anonymen Schreiben melden. Dann erfährt der Sozialbetrüger auch nicht unmittelbar und mit Gewissheit, wer ihn da angezeiget hat. Schon können alle zufrieden sein.
Manch einer würde es als "staatsbürgerliche Pflicht" bezeichnen. Manch einer würde sagen, dass es solche aufmerksamen Bürger unbedingt braucht. Was natürlich kein Mensch braucht, sind Sozialbetrüger.Zitat:Und irgendwelche Denunzianten, die - aus welchen Gründen auch immer - vermeintliche Betrüger anschwärzen, braucht kein Mensch.
Üblicherweise wird das Wort "Denunziant" übrigens leicht abwertend aufgefasst. Wer sich keineswegs dem Verdacht aussetzen will, zu den Gunsten von Sozialbetrügern ehrenwerte und aufmerksame, im Interesse des Gemeinwohls handelnde Bürger herabzuwerten, der sollte vielleicht einen anderen Ausdruck wählen. Dass der TE ein solcher ehrenwerter Bürger ist, steht für mich außer Zweifel.
Je ein Schreiben an:Zitat:Wo kann man Sozialbetrug am effektivsten melden?
1) die zuständige Behörde, bzw. den zuständigen Träger
2) die Staatsanwaltschaft am Landgericht am Wohnsitz des Beschuldigten
3) das zuständige Hauptzollamt
Dann kann man auch sicher sein, alles getan zu haben und hat seine staatsbürgerliche Pflicht in jedem Falle erfüllt.
Zitat:Manch einer würde es als "staatsbürgerliche Pflicht" bezeichnen. Manch einer würde sagen, dass es solche aufmerksamen Bürger unbedingt braucht.
Richtig.
Derer gab es zum Beispiel in der DDR jede Menge. Vielleicht sollte man heutzutage z.B. die Funktion des Blockwarts auch wieder einführen.
Zitat:Üblicherweise wird das Wort "Denunziant" übrigens leicht abwertend aufgefasst. Wer sich keineswegs dem Verdacht aussetzen will, zu den Gunsten von Sozialbetrügern ehrenwerte und aufmerksame, im Interesse des Gemeinwohls handelnde Bürger herabzuwerten, der sollte vielleicht einen anderen Ausdruck wählen. Dass der TE ein solcher ehrenwerter Bürger ist, steht für mich außer Zweifel.
Wieder volle zustimung.
Es kann gar nicht anders sein, als dass jeder
Da klafft doch was. Wenn alle weggucken, und dann was raus kommt, wird sich beschwert, dass niemand was getan hat. Wenn wie hier jemand was tun will, ist es auch nicht richtig.
Unser Rechtssystem hat die Strafanzeige ausdrücklich vorgesehen. Es ist ein wichtiges Instrument, um nicht in Anarchie abzusinken, in Selbstjustiz.
Der Unterschied zum Blockwart (DDR und Nazi-Zeit), ist doch ganz klar. Der Aufgabenbereich des Blockwarts war nicht, bereits begangene Straftaten zu ermitteln, dafür gab es auch seinerzeit schon Staatsanwaltschaft und Polizei. Hier ging es um Herausschnüffeln von privaten Gewohnheiten, Linientreue u.s.w. Ehe man ein solches "Kraftwort" verwendet, sollte man wissen, was es bedeutet. Und auch wissen, wie unser Strafrechtssystem funktioniert.
wirdwerden
Zitat:Da klafft doch was. Wenn alle weggucken, und dann was raus kommt, wird sich beschwert, dass niemand was getan hat. Wenn wie hier jemand was tun will, ist es auch nicht richtig.
Es kommt immer auf die Verhältnismässigkeit an. Ich glaube kaum, dass es hier um nennenswerte Summen geht, da kann der normale Mitbürger sowieso nicht dahinterkommen. Obwohl keine offizielle Staistik vorliegt, wage ich zu behaupten, dass es in mindestens 90% der angezeigten Fälle um Bagatellen geht wie der nebenbei verdiente Zwanziger.
Leute, die X-Millionen an Steuern hinterziehen, kommen entweder völlig straffrei oder mit einem kleinen Popoklatsch davon, aber der arme Hund, der das Glück hat, irgendwie nebenbei mal an 50 Euro zu kommen, kriegt die ganze Härte des Gesetzes zu spüren.
Ich sehe keinen Grund, das aktiv zu unterstützen.
Zitat:Unser Rechtssystem hat die Strafanzeige ausdrücklich vorgesehen. Es ist ein wichtiges Instrument, um nicht in Anarchie abzusinken, in Selbstjustiz.
Was soll Selbstjustiz damit zu tun haben?
Ich habe noch nie gehört, dass einer vom wütenden Mob gelyncht wurde, weil er für 50 Euro "nebenbei" eine Wohnung gestrichen hat.
Zitat:Der Unterschied zum Blockwart (DDR und Nazi-Zeit), ist doch ganz klar. Der Aufgabenbereich des Blockwarts war nicht, bereits begangene Straftaten zu ermitteln, dafür gab es auch seinerzeit schon Staatsanwaltschaft und Polizei. Hier ging es um Herausschnüffeln von privaten Gewohnheiten, Linientreue u.s.w. Ehe man ein solches "Kraftwort" verwendet, sollte man wissen, was es bedeutet.
Die Mentalität, die dahintersteckt, ist aber genau dieselbe. Nie im Leben schreibt der Rentner jeden Tag 50 Falschparker auf oder der
Nicht falsch verstehen, auch ich bin im Prinzip gegen jede Art des Betrugs, aber noch mehr verachte ich diese typisch deutsche Blockwartmentalität.
Blockwart ist was anderes. Nur, in dem Augenblick, wo jeder machen kann, was er will, dann sind wir am Anfang der Anarchie. Der Staat kümmert sich nicht, der Staat verurteilt nicht, es gibt keinen Abschreckungseffekt. Das ist der Anfang vom Ende. Da außerdem der Anzeigenerstatter ja (eben weil es keine Blockwarte gibt, dem Himmel sei Dank) ja den Ausmaß des Betruges nicht abschätzen kann, macht es Sinn, so Sachen zur Anzeige zu bringen.
Vielleicht mal einige Beispiele aus der Praxis: am Stammtisch freut sich ein ALG II Empfänger darüber, wie doof doch dieser Staat sei. Nebenbei arbeite er in einem Sicherheitsunternehmen, das bestätige ihm 150 € im Monat, den Rest bekomme er bar ausgezahlt. Für sein Kind könne er so ja nicht aufkommen.
Oder: Call-Center. Wird stundenweise abgerechnet. Wenn ein Mitarbeiter krank ist (die ersten 6 Wochen) wird darauf verwiesen, dass man sich aufstockend ALG II holen könnte, weil ja angeblich weniger gearbeitet. Normales wirtschaftliches Risiko eines Unternehmers auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Oder: ich suchte eine Putzfrau. Gut bezahlt, anständiger Haushalt. Ich habe regulär keine gefunden. Eine putzt jetzt bei dem Hausbewohner, der unter mir lebt. Schwarz, klar, im Haus nebenbei auch. Gepeilte 300 € (eher mehr) nebenbei. Bei mir putzt ein Unternehmen, ganz legal. Die Frauen, die sich da abrackern, die haben weniger als die illegal arbeitende ALG II Empfängerin.
Und das Argument, andere sind schlimmer, sorry, dann kann man ja alle Straftatbestände streichen, mit Ausnahme von Mord. Es ist immer jemand schlimmer. Immer.
Noch das: nicht alles wird angeklagt. Wirklich nicht, der kleine Birnendieb auf keinem Fall. Aber, ermittelt werden sollte schon.
wirdwerden
Sehe ich auch so. Zumal es um eine Schadenssumme im sechsstelligen Bereich gehen könnte...
Zitat:Nur, in dem Augenblick, wo jeder machen kann, was er will, dann sind wir am Anfang der Anarchie. Der Staat kümmert sich nicht, der Staat verurteilt nicht, es gibt keinen Abschreckungseffekt. Das ist der Anfang vom Ende.
Es geht ja nicht darum, dass der Staat nichts tun soll, sondern darum, seine Mitmenschen anzuschwärzen.
Und das passiert in der Regel eben nicht aus reiner Solidarität mit dem Staat, es stecken vielmehr persönliche Gründe dahinter, und wenn es nur der nervige Nachbar Hein Mück ist, der seinen Hund immer auf mein Grundstück pinkeln lässt: Na dem werd ich jetzt mal eins auswischen und nebenbei bin ich noch der brave Bürger mit Heiligenschein.
Zitat:Vielleicht mal einige Beispiele aus der Praxis:
Wie bereits gesagt, geht es immer um die Verhältnismässigkeit.
Bei den genannten Extrembeispielen ist das eine klare Sache.
Zitat:Und das Argument, andere sind schlimmer, sorry, dann kann man ja alle Straftatbestände streichen, mit Ausnahme von Mord. Es ist immer jemand schlimmer. Immer.
Es geht aber nicht darum, Straftatbestände zu streichen oder was der Staat tut, sondern darum, inwieweit der normale Bürger den freiwilligen ehrenamtlichen Hilfspolizisten für den Staat spielt bzw spielen sollte.
Zitat:
Zumal es um eine Schadenssumme im sechsstelligen Bereich gehen könnte...
OK, wenn wir den extrem seltenen Fall haben, dass es wirklich nicht nur um einen kleinen Eierdieb geht, ist das was anderes.
Dann fröhliches Halali.
Aber wieso "könnte", es hiess doch weiter oben, dass Fakten und Beweise vorliegen?
Bitte bedenken: Eine Ermittlung in die Richtung macht dem Beschuldigten immer erst mal das Leben schwer, auch wenn er sich hinterher als unschuldig herausstellt (auch ein gewichtiger Grund gegen die Blockwartmentalität).
Daher sehr vorsichtig abwägen, ob die Beweise wirklich so wasserdicht sind, wie es einem selbst scheint.
Nun, für das Sammeln von Beweisen sind die Behörden zuständig, in der Regel der Staatsanwalt in Kombi mit dem Hauptzollamt. Und der Staat ist eben auf die Anzeigen angewiesen, eben weil wir keine Blockwarte haben.
wirdwerden
Zitat:eben weil wir keine Blockwarte haben.
Leider eben doch, das ist hier doch bei weitem nicht der erste Thread, in dem nachgefragt wird, wie man seinen Mitmenschen am besten bei der Obrigkeit anschwärzen kann und es wird mit Sicherheit nicht der letzte bleiben.
(@ TE: bitte nicht persönlich nehmen, solltest du einer dieser selbstlosen Robin Hoods sein und darüberhinaus noch einen echten Betrug aufdecken, gebührt dir auch mein Respekt.)
Es geht nicht um anschwärzen, sondern um Anzeigen einer Straftat. Wenn kein Anfangsverdacht da ist, wird das Verfahren eingestellt.
wirdwerden
@Rechtschreibung:
Zitat:Wenn ich mal etwas kleinkariert sein darf, dann gibt es diesen Tatbestand so schon mal gar nicht.
Doch.
Dann verrate uns doch mal bitte, an genau welcher Stelle im StGB der Tatbestand des Sozialbetruges steht. Richtig, es gibt diese Stelle nicht.
Das was man üblicherweise als Sozialbetrug bezeichnet, heisst korrekt formuliert "Betrug zu Lasten des Jobcenters, des Rentenversicherungsträgers, der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse......" Es handelt sich um einen "ganz normalen" Betrug im Sinne des § 263 mit seinen Abstufungen in Abs. 3 und 5. Der Begriff "Sozialbetrug" wird da nicht genannt.
Zitat:Dass der TE ein solcher ehrenwerter Bürger ist, steht für mich außer Zweifel.
Und das steht für Dich so zweifelsfrei fest, weil Du natürlich wieder einmal - im Gegensatz zu allen anderen Lesern - den exakten Sachverhalt inkl. allen (angeblichen) Beweisen kennst, den der TE zur Anzeige bringen will.
Mindestens ebenso gut ist denkbar dass - wie in vermutlich mindestens 90% aller Fälle, in denen hier nach den Möglichkeiten einer Anzeige gefragt wird - der TE tatsächlich gar nichts wirklich weiß, sondern allenfalls mutmaßt, oder - noch viel schlimmer - aus Neid oder Rachegelüsten handelt.
@gloegg:
Nicht das wir uns missverstehen: Ich unterstütze Betrügereien zu Lasten der Sozialkassen (und auch andere) selbstverständlich in keinster Weiste. Meine Erfahrung ist halt nur die, dass in den allermeisten Fällen an vermeintlichem Sozialbetrug eben ganz einfach nichts dran ist, und derartige Anzeige eben nicht aus Zivilcourage - oder wie auch immer man das nennen soll - gemacht werden, sondern aus eher niederen Motiven.
Zitat:Zumal es um eine Schadenssumme im sechsstelligen Bereich gehen könnte...
Und damit schiesst Du Dich aus meiner Sicht selbst vollends ins Abseits. "Sozialbetrug" mit sechsstelliger Schadenssummer - als da würde mich der Sachverhalt dann aber doch sehr interessieren. Um einen einzelnen Leistungsempfänger (welcher Leistungen auch immer) dürfte es sich dann ja wohl kaum handeln, sondern eher um irgendwelche Unternehmen, die die Sozialkassen schröpfen. Und dann glaube ich noch viel weniger, das "der einfache Bürger" da so tiefgreifende Kenntnisse und Einblicke in die Geschehnisse hat, dass ein Betrug zweifelsfrei nachweisbar ist.
@wirdwerden:
Zitat:Es geht nicht um anschwärzen, sondern um Anzeigen einer Straftat.
Gerade in dem Bereich, an den wir hier wohl (fast) alle denken, geht es leider eben doch sehr, sehr häufig ums anschwärzen, weil Straftaten schlichtweg nicht vorliegen oder jedenfalls nicht nachweisbar sind.
Zitat:Wenn kein Anfangsverdacht da ist, wird das Verfahren eingestellt.
Die Unannehmlichkeiten hat derjenige, der angeschwärzt wurde, trotzdem erstmal.
Gruß,
Axel
Na ja, das stellt ja dann der Staatsanwalt fest. Sehr viele Fälle werden doch eingestellt, ohne dass der Beschuldigte überhaupt von dem Ermittlungsverfahren erfährt. Es entsteht kein Schaden, aber wenn wir eine strafbare Handlung haben, dann ist es auch gut und richtig, wenn sie verfolgt wird. Und, bitte nicht vergessen, in vielen Fällen geht ja mit den Sozialbetrügereien noch eine Verletzung der Unterhaltspflicht einher. Kinder, die wegen falscher Angaben in Armut leben, u.s.w.
Was bei Straftaten immer vergessen wird, das ist, dass es nicht nur "arme Täter" gibt, bei denen man alles nicht so eng sehen soll, sondern ausnahmslos und immer auch Opfer. Kaum einer denkt an die, leider. Zumindest in Deutschland nicht. Und, vom Gefüge her kann halt nur der Staat ermitteln, ob was vorliegt, nicht der einzelne Bürger. Wir haben nun mal keine Blockwarte. Der Bürger hat keine Zugriffe zu Daten, Unterlagen. Deshalb sollte man diejenigen, die nicht weggucken respektieren und nicht diskriminieren und bitte auch mal an die Opfer denken.
wirdwerden
Hallo,
Ich verstehe es einfach nicht und vielleicht ist ja jemand so nett es mir zu erklären:
ZitatDie Unannehmlichkeiten hat derjenige, der angeschwärzt wurde, trotzdem erstmal. :
Jeder der angezeigt wird hat doch erstmal unannehmlichkeiten. Ob bei Betrug oder fahrerflucht oder oder oder....
Wenn jemand in mein Auto fährt und weg ist, dann hoffe ich auf zeugen die es melden. Warum sollte das bei Betrug anders sein?
Ich finde eine Meldung daher richtig, wenn ich mir sicher wäre dass betrogen wird.
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