Sozialgeld - Verzichtserklärung Bedeutung

29. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Partisanin
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 32x hilfreich)
Sozialgeld - Verzichtserklärung Bedeutung

Hallo,

ich muss einen Antrag auf Grundsicherung als Bevollmächtigte nach SGB XII stellen.

Nun steht am Ende: "Ich möchte ausschließlich Grundsicherungsleistungen erhalten, auf einen evtl. Ergänzenden Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt verzichte ich..."

Mein Bruder wohnt daheim, ist erwerbsunfähig. Vater ist Altersrentner, Mutter arbeitet noch 1 Jahr bis zur Rente. Müssen die beiden auch Angaben machen? Miete wird von Eltern gezahlt. Möchte nur den Regelfall von 404 Euro beantragen.

Danke!

-- Editier von Partisanin am 29.05.2016 20:10

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13133 Beiträge, 4459x hilfreich)

@Partisanin:

Zitat:
ich muss einen Antrag auf Grundsicherung als Bevollmächtigte nach SGB XII stellen.


Als Bevollmächtigte, oder als gerichtlich bestellte Betreuerin?

Zitat:
"Ich möchte ausschließlich Grundsicherungsleistungen erhalten, auf einen evtl. Ergänzenden Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt verzichte ich..."


Das steht am Ende des Antragsformulars? Finde ich schon ziemlich dreist. Als Laie kannst Du doch vermutlich gar nicht beurteilen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt von Grundsicherung (4. Kapitel SGB XII), oder Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) vorliegen. Und da so eine Verzichtserklärung in ein Antragsformular einzubauen, finde ich schon ziemlich daneben. Gibt es an der Stelle eine Ja - Nein Ankreuzmöglichkeit? Oder steht das einfach so als Text da?

Zitat:
Mein Bruder wohnt daheim,


"Daheim" heist bei den Eltern?

Zitat:
Vater ist Altersrentner, Mutter arbeitet noch 1 Jahr bis zur Rente. Müssen die beiden auch Angaben machen?


Ja.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Partisanin
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 32x hilfreich)

Das mit der Verzichtserklärung steht als Ankreuzmöglichkeit am Ende des Formulars.
Ja, er wohnt bei den Eltern. Er ist 25 Jahre alt.
Habe ich richtig gelesen, dass die Eltern erst zum Unterhalt verpflichtet sind, wenn das Einkommen jährlich 100.000 Euro und mehr beträgt?

-- Editiert von Partisanin am 30.05.2016 09:49

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#3
 Von 
Piedro
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Dieser Verzicht ist mies. Auf Rechtsanspüche soll niemand verzichten. Hier wären das besondere Bedarfe, die sich zB durch Krankheit ergeben könnten. Dazu einen generellen Verzicht zu fordern ist widerlich. Kannst Du mir dieses Schreiben mal zukommen lassen, anomisiert, per PN? Vermutlich ist diese Formulierung sittenwidrig, das gehört geprüft.

Das SGB unterscheidet zwischen Leistungsberechtigten unter und über 25 Jahren, hier gelten andere Unterhaltsregelungen als für Menschen ohne Leistungsbezug.. Das Einkommen spielt keine Rolle. Ab dem 25 Lebensjahr stellt der Leistungsberechtigte eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar. Die Eltern können von ihm auch Miete verlangen, die dann als Kosten der Unterkunft anzuerkennen sind, dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Gruß, Piedro.

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#4
 Von 
Partisanin
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke für die Info. Das wäre ja der Hammer, wenn das sittenwidrig wäre, ein offizieller Antrag. Ist es denn korrekt, dass die die Kontoauszüge der letzten 3 Monate von meinen Eltern möchten? Bruder hat kein Konto. Ich finde es auch nicht ok, dass er ausziehen müsste, damit er Leistungen bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Piedro
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein. Über 25 sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig, er stellt definitiv eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar. Darüber hinaus hat niemand das Recht, die Sozialdaten Dritter weiter zu geben, auch nicht von den Eltern. Den Antrag ausfüllen und abgeben, auf eventuelle Forderungen, die dann noch kommen, schriftlich antworten. IMMER alles schriftlich regeln oder bei mündlichen Erörterungen einen Beistand mitnehmen, der Protokoll führt und dieses unterschreibt. Sie versuchen es offenbar, rechtswidrig vorzugehen, das zeigt schon diese unsägliche Verzichtserklärung.

Natürlich ist es sittenwidrig wenn eine leistungsberechtigte Person eine Verzichtserklärung auf einen Rechtsanspruch abgeben soll, um Grundsicherung zu erhalten. Alle Leistungen, die er erhalten könnte, stehen ihm zu. Was ihm nicht zusteht kriegt er auch nicht. Da gibt es nichts zu verzichten. Diesen Blödsinn auf keinen Fall unterschreiben, sondern durchstreichen und unbedingt prüfen lassen! Bestimmt gibt es eine Initiative in eurer Gegend, die das tun würde. Ich kann das auch gern veranlassen. Mußt dich nur melden.



http://evangelische-kirche-saar.de/pnsys/upload/upload/10/1419/Gesamt_Sept2015.pdf

Hier die Punkte 3 und 4. So schaut's aus und nicht anders, egal, was irgendein Sachbearbeiter meint.

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