Sozialhilfe? Arbeitslos, unterhaltspflichtig, Bedarfsgemeinschaft

20. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dreeshill
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialhilfe? Arbeitslos, unterhaltspflichtig, Bedarfsgemeinschaft

Hallo, habe folgendes Problem: war bis vor 2 Monaten mit 13 € Std.-Lohn angestellt. Betrieb wurde geschlossen. Habe dann Arbeit mit 9 € Std.-Lohn angenommen, wurde ungerechtfertigt in der Probezeit gekündigt (Klage läuft). Arbeitsamt macht mir den Vorschlag mich bei einer Zeitarbeitsfirma vorzustellen.

Ich weiß dass mir dort max. 7 €/Std. bezahlt werden. Wie soll ich dann meinen Verpflichtungen noch nachkommen?

Ich habe sehr hohe Kreditraten und Kindesunterhalt für 2 Kinder zu zahlen. Die Kredite stammen aus meiner Ehe und außerdem mußte ich mir ein Auto kaufen um in dieser ländlichen Gegend überhaupt die Möglichkeit zu haben zu einer Arbeitsstelle zu kommen. Um die Miete zu sparen bin ich bei meiner Freundin eingezogen.

1. Muß ich mich wirklich bei der Zeitarbeitsfirma melden oder droht mir eine Sperre vom Arbeitsamt wenn ich es nicht tue? (bin Dipl.-Betriebswirt und soll als Hilfsarbeiter eingestellt werden)

2. Bekomme ich eine Unterstützung in Form von Sozialhilfe oder ähnlichem um zumindest den Kindesunterhalt zahlen zu können?

3. Da ich bei meiner Freundin wohne zählt das wohl zur Bedarfsgemeinschaft. Meine Freundin hat ein Eigenheim und ist auch voll erwerbstätig. Läuft es wirklich darauf hinaus dass meine Freundin letztendlich für die Zahlung des Kindesunterhalts für meine Kinder und für meine eigenen Lebenshaltungskosten herangezogen wird?

4. Was ist wenn ich die gering bezahlte Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma beginne und mir mangels Einsatzmöglichkeiten von dieser irgendwann gekündigt wird? Die Berechnung des ALG erfolgt doch dann aufgrund des geringen Stundenlohns, oder?

Ich habe in den letzten Wochen bereits knapp 100 Bewerbungen geschrieben um der Zeitarbeit zu entgehen und meinen Verpflichtungen ohne staatl. Hilfe nachkommen zu können, aber wenn überhaupt eine Antwort kommt dann ist sie negativ.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Erstmal kriegst du ja normales ALG?!

Also nichts mit Bedarfsgemeinschaft oder so! Das kommt später irgendwann.

Wegen dem Kindesunterhalt. Wenn du weniger verdienst must du auch weniger bezahlen. Lasse diesen neu berechnen.

Melde dich doch einfach bei der Zeitarbeitsfirma. Die haben auch nicht nur Putzjobs! So kommst du zumindest deinen Mitwirkungspflichten nach.

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