Sozialhilfe SGB XII - Vermögen

10. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
sepp123mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialhilfe SGB XII - Vermögen

Der Antrag auf Sozialhilfe (Wg. Unterbringung im Pflegeheim) wird u. a. nach den Vermögensverhältnissen gefragt. Wenn vor 3 Jahre vor Antragstellung vom Konto der Antragstellerin eine 'Sonderzahlung für Pflege durch Sohn und Schwiegertochter' erfolgte, kann diese noch berücksichtig werden oder ist diese Zahlung unangreifbar?

-- Editiert von Moderator topic am 11.04.2022 11:44

-- Thema wurde verschoben am 11.04.2022 11:44

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120313 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
kann diese noch berücksichtig werden oder ist diese Zahlung unangreifbar?

Kommt auf die konkreten Details an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Da dürfte die Höhe der Sonderzahlung schon wichtig sein. Wie hoch war denn die Sonderzahlung?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
sepp123mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Da dürfte die Höhe der Sonderzahlung schon wichtig sein. Wie hoch war denn die Sonderzahlung?

10 TEUR

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32259 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
Der Antrag auf Sozialhilfe (Wg. Unterbringung im Pflegeheim) wird u. a. nach den Vermögensverhältnissen gefragt.
Vermutlich will man den Antrag stellen, weil ein Elternteil nun im Pflegeheim ist und das Sozialamt mitteilt, dass die Kosten evtl. von dem Kind zu tragen sind. Richtig?

Wer 1x 10 T vom eigenen Vermögen an die Kinder für Pflege *zahlt*, wird vom Sozialamt tatsächlich nach Details gefragt werden, nicht nur nach der Höhe der *Leistung*.
Es könnte evtl. auch als Schenkung betrachtet werden.



-- Editiert von Anami am 11.04.2022 11:47

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
Antragstellerin eine 'Sonderzahlung für Pflege durch Sohn und Schwiegertochter' erfolgte, kann diese noch berücksichtig werden oder ist diese Zahlung unangreifbar?


Hatte die Person zu damaligen Zeitpunkt bereits einen Pflegegrad, bei Pflegebedürtigkeit ist das der Fall. Wenn ja, bekam sie Pflegegeld und dieses darf sie weiterverschenken z.B. für o.gen. Pflege. Wenn nein, könnte es zurückgefordert werden.
Deshalb werden Kontoauszüge der letzten 10 Jahre verlangt, denn in dieser Zeit können Schenkungen zurück gefordert werden.



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#6
 Von 
sepp123mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ermutlich will man den Antrag stellen, weil ein Elternteil nun im Pflegeheim ist und das Sozialamt mitteilt, dass die Kosten evtl. von dem Kind zu tragen sind. Richtig?

Nachdem der Vater (alleiniger Kontoinhaber) in 2019 verstorben ist, wurde das Konto in 2020 (von der Erbengemeinschaft) geschlossen.
in dem Zusammenhang stellt sich ohnehin die Frage, ob auf das Vermögen des verstorbenen Vaters (rückwirkend) zugegriffen werden kann. Der Antrag auf Sozialhilfe wurde ja für eine andere Person (Mutter) gestellt.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
in dem Zusammenhang stellt sich ohnehin die Frage, ob auf das Vermögen des verstorbenen Vaters (rückwirkend) zugegriffen werden kann.

Wer ist Erbe des Vaters?

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#8
 Von 
sepp123mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wer ist Erbe des Vaters?

seine Ehefrau

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#9
 Von 
sepp123mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
Wer ist Erbe des Vaters?


Zum Zeitpunkt des Ablebens des Vaters waren noch wenige Euro auf dem Konto, welche für Beerdigung, Grabstein etc. benötigt wurden.
Erbmasse ist doch Vermögen, welches zum Sterbezeitpunkt vorhanden war?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32259 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
ob auf das Vermögen des verstorbenen Vaters (rückwirkend) zugegriffen werden kann.
Ja. Ehepartner sind grundsätzlich einander unterhaltspflichtig.
Wenn der Vater als unterhaltspflichtiger Ehepartner in 2019 verstorben ist, und es noch immer um die 10k€-Zahlung der Mutter an den Sohn/Schwiegertochter geht---was haben nun die Beerdigungskosten für den Vater damit zu tun? Nichts.

Das Konto des Vaters/Ehemannes war evtl. 10 Jahre vor der Antragstellung nicht leer?

Das Sozialamt wird sich inzwischen mal konkret geäußert haben, oder?
Hast du #5 gelesen und verstanden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
sepp123mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
was haben nun die Beerdigungskosten für den Vater damit zu tun? Nichts.

Diese Zahlung ist vor dem Ableben vom Ehemann vom Konto des Ehemanns geflossen.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32259 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
Diese Zahlung ist vor dem Ableben vom Ehemann vom Konto des Ehemanns geflossen.
Ja, der Vater/Ehemann hat also seine Beerdigungskosten schon vorab selbst bezahlt bzw. das Geld dafür wo auch immer hinterlegt.
Dann ist er sogar in 2019 verstorben, wurde bestattet, alles dazu/dafür wurde mit dem dafür reservierten Geld bezahlt. Warum auch nicht? Er wollte vermutlich niemanden damit noch finanziell *zur Last fallen*?

Die Witwe/Ehefrau/Mutter hat 10k€ an ihren Sohn für *Pflege* überwiesen. Evtl. in 2019, nachdem sie Erbin wurde?

und ---?

Was will das Sozialamt wissen und offengelegt haben ?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
sepp123mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt auf die konkreten Details an.

Hatte vergessen, zu erwähnen, dass meine Frau 10 Jahre lang für meine Eltern gekocht, geputzt, gewaschen, gebügelt hat und hierfür mtl. ein Taschengeld bekam. Natürlich gibt es hierfür nix Schriftliches. Angenommen 10 Euro / Tag = 3.650 Euro p.a. x 10 Jahre = 36.500 Euro.
Wie kann man das glaubhaft rüberbringen?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120313 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
dass meine Frau 10 Jahre lang für meine Eltern gekocht, geputzt, gewaschen, gebügelt hat und hierfür mtl. ein Taschengeld bekam. Natürlich gibt es hierfür nix Schriftliches. Angenommen 10 Euro / Tag = 3.650 Euro p.a. x 10 Jahre = 36.500 Euro.

Schwarzarbeit, Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben, Unterschreiten des Mindestlohnes, ...



Zitat (von sepp123mitglied):
Wie kann man das glaubhaft rüberbringen?

Würde ich mich gegenüber Behörden nicht trauen ohne anwaltliche Beratung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von sepp123mitglied):
Hatte vergessen, zu erwähnen, dass meine Frau 10 Jahre lang für meine Eltern gekocht, geputzt, gewaschen, gebügelt hat und hierfür mtl. ein Taschengeld bekam. Natürlich gibt es hierfür nix Schriftliches. Angenommen 10 Euro / Tag = 3.650 Euro p.a. x 10 Jahre = 36.500 Euro.
Wie kann man das glaubhaft rüberbringen?

Die Eltern oder zumindest ein Elternteil hatten bestimmt einen Pflegegrad und bekamen dafür Pflegegeld und dieses hätten sie an die pflegende Schwiegertochter weitergeben dürfen.
Bei PG 3 sind es derzeit 545 €, vor 10 Jahren etwas weniger. Sind rund 6000 € im Jahr.
Oder war das Pflegegeld das gen. Taschengeld?
Welchen Nachweis gibt es für die Pflege? Stundennachweis usw. Wenn es Pflegegeld gab, steht im Bescheid die Stundenanzahl welche für die wöchentliche Pflege angegeben wurde und wer die Pflege hauptsächlich erledigte, dass wäre dann ein Beweis.
Wenn das Pflegegeld regelmäßig auf das Konto einging, nicht weiter überwiesen wurde, könnte das mit ein Beleg sein, dass eine einmalige Überweisung für die Pflegetätigkeiten erfolgte, wenn das Geld jedoch auf dem Konto des Sohnes und nicht der Schwiegertochter landete, sofern sie kein gemeinsames Konto haben, ist das wiederum nicht gut.
Und sollte kein Pflegegeld beantragt worden sein, dann schaut es schlecht aus, weil es keinen Nachweis gibt, dass die Arbeiten ihrer Frau überhaupt notwendig waren.

-- Editiert von Loni12 am 28.05.2022 17:45

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