Sozialleistungen Wohngeld

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Alter Opi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialleistungen Wohngeld

Mein Mann bekommt ab 1.12.24 Rente.Bis Ende November bekommen wir noch Bürgergeld. Ich bin Erwerbsgemindert.Ab 1.12.bekommen wir kein Bürgergeld mehr.Habe dann Grundsicherung beantragt,die wurde abgelehnt da kein Gutachten vom Rententräger vorliegt,nur ein Gutachten vom Amtsarzt der Agentur für Arbeit. In dem Gutachten steht das ich dauerhaft vollständig Erwerbsgemindert bin.Darauf hin sollten wir Wohngeld beantragen, das wurde auch abgelehnt, da ich kein Gutachten vom Rententräger habe.Der Rententräger macht aber nicht einfach so ein Gutachten. Ich kann nur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen,der aber abgelehnt wird, da ich die Voraussetzungen nicht erfülle .Was kann ich jetzt noch tun Bin verzweifelt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33505 Beiträge, 17464x hilfreich)

Man braucht kein "Gutachten vom Rententräger", um Wohngeld zu erhalten. Aber zitieren Sie doch einfach mal, was im Ablehnungsbescheid des Wohngeldamtes steht - vielleicht wird es dann klarer. Und gibt es überhaupt einen Bescheid (denn so rasend schnell arbeiten die Wohngeldämter nicht) oder hat man sich dort abwimmeln lassen? Dann könnte man ja einfach mal schriftlich Wohngeld beantragen...

-- Editiert von User am 27. November 2024 14:55

-- Editiert von User am 27. November 2024 14:56

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35015 Beiträge, 5983x hilfreich)

Zitat (von Alter Opi):
Mein Mann bekommt ab 1.12.24 Rente.
Die erste Rente kommt erst am 30.12. aufs Konto. Das Bürgergeld für November habt ihr schon am 1.11. erhalten.
Es entsteht der berühmte Lückenmonat in der Geldbörse.
Aber DU bekommst doch vermutlich weiterhin Bürgergeld? Oder bist du jetzt auch im Rentenalter?

Oder:
Wieviel fehlt euch denn, wenn die Rente deines Mannes kommt?
Er kann dann als Rentner beim Sozialamt ergänzende Grundsicherung beantragen. Dazu die KDU zur Hälfte

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Alter Opi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sozialhilfe wurde abgelehnt, da kein Gutachten vom Rententräger vorliegt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33505 Beiträge, 17464x hilfreich)

Sozialhilfe wurde abgelehnt, da kein Gutachten vom Rententräger vorliegt Ja und? Ich hatte oben deutlich nach dem ja angeblich auch abgelehnten Wohngeld gefragt - wie wäre es, wenn Sie das mal beantworten würden? Und was Anami anbelangt, so schrieb er/sie, dass der Gatte evtl. Grundsicherung beantragen kann - und der braucht ebenfalls kein "Gutachten vom Rententräger", denn er hat offenbar das erforderliche Alter erreicht.

-- Editiert von User am 27. November 2024 16:50

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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