Mein Mann bekommt ab 1.12.24 Rente.Bis Ende November bekommen wir noch Bürgergeld. Ich bin Erwerbsgemindert.Ab 1.12.bekommen wir kein Bürgergeld mehr.Habe dann Grundsicherung beantragt,die wurde abgelehnt da kein Gutachten vom Rententräger vorliegt,nur ein Gutachten vom Amtsarzt der Agentur für Arbeit. In dem Gutachten steht das ich dauerhaft vollständig Erwerbsgemindert bin.Darauf hin sollten wir Wohngeld beantragen, das wurde auch abgelehnt, da ich kein Gutachten vom Rententräger habe.Der Rententräger macht aber nicht einfach so ein Gutachten. Ich kann nur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen,der aber abgelehnt wird, da ich die Voraussetzungen nicht erfülle .Was kann ich jetzt noch tun Bin verzweifelt
Sozialleistungen Wohngeld
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Man braucht kein "Gutachten vom Rententräger", um Wohngeld zu erhalten. Aber zitieren Sie doch einfach mal, was im Ablehnungsbescheid des Wohngeldamtes steht - vielleicht wird es dann klarer. Und gibt es überhaupt einen Bescheid (denn so rasend schnell arbeiten die Wohngeldämter nicht) oder hat man sich dort abwimmeln lassen? Dann könnte man ja einfach mal schriftlich Wohngeld beantragen...
-- Editiert von User am 27. November 2024 14:55
-- Editiert von User am 27. November 2024 14:56
Die erste Rente kommt erst am 30.12. aufs Konto. Das Bürgergeld für November habt ihr schon am 1.11. erhalten.ZitatMein Mann bekommt ab 1.12.24 Rente. :
Es entsteht der berühmte Lückenmonat in der Geldbörse.
Aber DU bekommst doch vermutlich weiterhin Bürgergeld? Oder bist du jetzt auch im Rentenalter?
Oder:
Wieviel fehlt euch denn, wenn die Rente deines Mannes kommt?
Er kann dann als Rentner beim Sozialamt ergänzende Grundsicherung beantragen. Dazu die KDU zur Hälfte
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sozialhilfe wurde abgelehnt, da kein Gutachten vom Rententräger vorliegt
Sozialhilfe wurde abgelehnt, da kein Gutachten vom Rententräger vorliegt Ja und? Ich hatte oben deutlich nach dem ja angeblich auch abgelehnten Wohngeld gefragt - wie wäre es, wenn Sie das mal beantworten würden? Und was Anami anbelangt, so schrieb er/sie, dass der Gatte evtl. Grundsicherung beantragen kann - und der braucht ebenfalls kein "Gutachten vom Rententräger", denn er hat offenbar das erforderliche Alter erreicht.
-- Editiert von User am 27. November 2024 16:50
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.