Speerfrist nach Vergleich in Kündigungsschutz

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
crasher1985
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 22x hilfreich)
Speerfrist nach Vergleich in Kündigungsschutz

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage und hoffe hier Antworten zu finden :-)
Folgender Fall (vorweg ich bin schwanger) :

Aktuell befinden wir uns im Kündigungsschutzverfahren mit dem AG.
Beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung steht nun folgender Vorschlag im Rau:

Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Mutterschutzes. Anschließend soll der Vertrag in beiderseitigen Interesse beendet werden.

Droht mir bei einer solchen Einigung eine Sperrfrist beim Amt? Oder kann man hier argumentieren das es aufgrund der Zerwürfnisse nicht mehr zumutbar gewesen wäre bei dem AG zu arbeiten?

Danke vorab für die Antwort

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Und die Zerwürfnisse können Sie wie genau nachweisen?
Ja, Ihre Zustimmung wird wahrscheinlich zu einer Sperre führen. Sie können aber auch gleich einen Termin mit der Agentur für Arbeit ausmachen und die befragen. Und wenn von da ein Okay kommt, lassen Sie sich das auf jeden Fall schriftlich geben. An mündliche Vereinbarungen erinnert sich da keiner mehr im Ernstfall.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ganz grobe Faustregel: Vergleiche führen dann nicht unweigerlich zu einer Sperre, wenn sie zu keiner Verkürzung der Kündigungsfrist führen. Und das ist, wie meine Vorschreiberin feststellte, vorab mit der Arbeitsagentur zu klären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Einigen Sie sich einfach im Gütetermin drauf und nicht außergerichtlich - arbeitsgerichtliche Vergleiche führen nicht zu einer Sperrfrist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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