Sperre

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
msn520196-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperre

Hallo
Wenn ich eine Sperre bei ALG 2 habe wieviel darf ich nebenher verdienen und bin ich übers Amt trotzdem noch versichert

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Einfach so viel verdienen, damit sie vom Amt nicht mehr abhängig sind. Ist die einfachste Lösung.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von msn520196-67):
Wenn ich eine Sperre bei ALG 2 habe
Beim Alg2 sind das Sanktionen. Die sind unterschiedlich hoch.
Du kannst immer möglichst viel verdienen, grenzenlos sozusagen... dann bist du über den Arbeitgeber sozialversichert. Auch beim Minijob. Nicht aber bei Schwarzarbeit.

Übers Jobcenter bist du bei Sanktionen nur versichert, wenn du Sachleistungen beantragst.
Bitte denk auch an die Miete...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
dann bist du über den Arbeitgeber sozialversichert. Auch beim Minijob.


Minijob = geringfügige Beschäftigung = nicht sozialversicherungspflichtig! Über den Minijob ist man eben gerade nicht (z.B.) krankenversichert.

Zitat:
Übers Jobcenter bist du bei Sanktionen nur versichert, wenn du Sachleistungen beantragst.


Hier sollte man schon unterscheiden: Was Du schreibst, gilt bei einer 100% Sanktion, aber nicht bei (z.B.) einer 30 oder 60% Sanktion.

@msn:

Zitat:
Wenn ich eine Sperre bei ALG 2 habe


Da es - wie beriets geschrieben - beim ALG II keine Sperre, sondern "nur" unterschiedlich hohe Sanktionen gibt, was genau hast Du da? Bekommst Du "nur" weniger Geld vom Jobcenter, oder gar nichts mehr? In letztedem Falle bist Du nicht über das Jobcenter versichert, bleibst aber Mitglied der Krankenkasse und musst die Beiträge selbst zahlen.

Zum zulässigen Verdienst ist eigentlich schon alles geschrieben.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Absr selbst ohne Geld, bei einer Vollsanktion sozugsanen: In dem Moment, wenn man z.B. Lebensmittelgutscheine beantragt, bezieht man Leistungen, die ALG II beinhalten. Damit ist man über das JC krankenversichert.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@ Spejbl:

Zitat:
wenn man z.B. Lebensmittelgutscheine beantragt, bezieht man Leistungen, die ALG II beinhalten.


Stand schon 2 mal da. Richtigerweise müsste es übrigens heißen: Wenn Lebenmittelgutscheine bewilligt werden....
Allein die Antragstellung reicht nämlich nicht aus, um den Versicherungsschutz wieder herzustellen.

Gruß,

Axel

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