Wann muß ich mich beim Arbeitsamt melden, wenn ich selbst bei meinem Arbeitgeber kündige? Mit welchen Strafen muß ich rechnen, wenn ich diese Frist überschreite?
Sperrfrist beim Arbeitsamt
25. April 2005
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Frage vom 25. April 2005 | 20:18
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrfrist beim Arbeitsamt
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#1
Antwort vom 26. April 2005 | 06:43
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Sofort nach der Kündigung melden, innerhalb von 7 Tagen.
Außerdem gibt es bei Eigenkündigung ohne sehr, sehr guten Grund eine Sperrzeit bis zu 12 Wochen.
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