Sperrfrist beim Arbeitsamt

25. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
turtle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrfrist beim Arbeitsamt

Wann muß ich mich beim Arbeitsamt melden, wenn ich selbst bei meinem Arbeitgeber kündige? Mit welchen Strafen muß ich rechnen, wenn ich diese Frist überschreite?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Sofort nach der Kündigung melden, innerhalb von 7 Tagen.

Außerdem gibt es bei Eigenkündigung ohne sehr, sehr guten Grund eine Sperrzeit bis zu 12 Wochen.

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