Ich habe bei der Firma X letztes Jahr November einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Bekam dann somit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Bis zum 10.01.22 (Bis hier ist alles gut!)
2 Wochen danach habe ich eine neue Tätigkeit bei der Firma Y angefangen wo dann der Arbeitgeber nach ca. 8 Wochen
mich gekündigt hat (Kündigung vom Arbeitgeber ausgegangen!) so habe ich erneut einen Antrag auf ALG gestellt
und einen neuen Bescheid bekommen. Doch habe ich dort eine Sperrzeit vom 24.12.21 bis 10.01.22 stehen
(Aufgrund der Kündigung von der Firma X)
Ich bin der Meinung das durch den neuen Bescheid alles was vorher war ungültig wird.
Habe Widerspruch erhoben, die stellen sich jetzt doof und meinen das mein Widerspruch zu spät eingetroffen ist.
Weil sie damit den Bescheid ausgehend durch die Firma X meinen.
Ich habe erneut angeschrieben/erläutert das mein Widerspruch den letzten Bescheid betrifft und nicht den davor,
obwohl das eindeutig zu sehen war.
Frage: Wird hier durch den neuen Bescheid alles andere nicht ungültig was davor war?
-- Editiert von Jeff700 am 02.02.2022 16:37
Sperrzeit 2 Wochen wird nicht aufgehoben
2. Februar 2022
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Frage vom 2. Februar 2022 | 16:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrzeit 2 Wochen wird nicht aufgehoben
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#1
Antwort vom 2. Februar 2022 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119504 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatFrage: Wird hier durch den neuen Bescheid alles andere nicht ungültig was davor war? :
Nö.
#2
Antwort vom 2. Februar 2022 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (31953 Beiträge, 5627x hilfreich)
Diese Meinung teile ich nicht.ZitatIch bin der Meinung das durch den neuen Bescheid alles was vorher war ungültig wird. :
Was hat das mit Doofheit zu tun? Wann hast du Widerspruch gegen welchen Bescheid erhoben? Die Frist beträgt 1 Monat.Zitatund meinen das mein Widerspruch zu spät eingetroffen ist. :
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#3
Antwort vom 17. Februar 2022 | 08:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegen den letzten Bescheid, 2 Wochen nach Eingang bei mir.
Die Agentur dreht das ganze aber rückwärts zu der Bescheid ca. 10 Monate davor.
#4
Antwort vom 17. Februar 2022 | 09:25
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
ZitatBekam dann somit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Bis zum 10.01.22 (Bis hier ist alles gut!) :
Und wo ist jetzt das Problem?Zitatund einen neuen Bescheid bekommen. Doch habe ich dort eine Sperrzeit vom 24.12.21 bis 10.01.22 stehen :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 17. Februar 2022 | 10:33
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Und selbst die läuft doch nicht mehr ...ZitatIch sehe das Problem auch nicht, es läuft halt noch die alte Sperrfrist. :
ZitatBekam dann somit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Bis zum 10.01.22 (Bis hier ist alles gut!) :
2 Wochen danach habe ich eine neue Tätigkeit bei der Firma Y angefangen
@TE: Was genau ist das Problem? Wogegen hast Du Widerspruch eingelegt? Die Sperrzeit ist doch dieselbe wie im ersten / alten Bescheid.Zitatund einen neuen Bescheid bekommen. Doch habe ich dort eine Sperrzeit vom 24.12.21 bis 10.01.22 stehen :
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