Sperrzeit 2 Wochen wird nicht aufgehoben

2. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jeff700
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrzeit 2 Wochen wird nicht aufgehoben

Ich habe bei der Firma X letztes Jahr November einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Bekam dann somit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Bis zum 10.01.22 (Bis hier ist alles gut!)
2 Wochen danach habe ich eine neue Tätigkeit bei der Firma Y angefangen wo dann der Arbeitgeber nach ca. 8 Wochen
mich gekündigt hat (Kündigung vom Arbeitgeber ausgegangen!) so habe ich erneut einen Antrag auf ALG gestellt
und einen neuen Bescheid bekommen. Doch habe ich dort eine Sperrzeit vom 24.12.21 bis 10.01.22 stehen
(Aufgrund der Kündigung von der Firma X)
Ich bin der Meinung das durch den neuen Bescheid alles was vorher war ungültig wird.
Habe Widerspruch erhoben, die stellen sich jetzt doof und meinen das mein Widerspruch zu spät eingetroffen ist.
Weil sie damit den Bescheid ausgehend durch die Firma X meinen.
Ich habe erneut angeschrieben/erläutert das mein Widerspruch den letzten Bescheid betrifft und nicht den davor,
obwohl das eindeutig zu sehen war.

Frage: Wird hier durch den neuen Bescheid alles andere nicht ungültig was davor war?


-- Editiert von Jeff700 am 02.02.2022 16:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Jeff700):
Frage: Wird hier durch den neuen Bescheid alles andere nicht ungültig was davor war?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Jeff700):
Ich bin der Meinung das durch den neuen Bescheid alles was vorher war ungültig wird.
Diese Meinung teile ich nicht.
Zitat (von Jeff700):
und meinen das mein Widerspruch zu spät eingetroffen ist.
Was hat das mit Doofheit zu tun? Wann hast du Widerspruch gegen welchen Bescheid erhoben? Die Frist beträgt 1 Monat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jeff700
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gegen den letzten Bescheid, 2 Wochen nach Eingang bei mir.
Die Agentur dreht das ganze aber rückwärts zu der Bescheid ca. 10 Monate davor.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Jeff700):
Bekam dann somit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Bis zum 10.01.22 (Bis hier ist alles gut!)
Zitat (von Jeff700):
und einen neuen Bescheid bekommen. Doch habe ich dort eine Sperrzeit vom 24.12.21 bis 10.01.22 stehen
Und wo ist jetzt das Problem?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Ich sehe das Problem auch nicht, es läuft halt noch die alte Sperrfrist.
Und selbst die läuft doch nicht mehr ...

Zitat (von Jeff700):
Bekam dann somit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Bis zum 10.01.22 (Bis hier ist alles gut!)
2 Wochen danach habe ich eine neue Tätigkeit bei der Firma Y angefangen

Zitat (von Jeff700):
und einen neuen Bescheid bekommen. Doch habe ich dort eine Sperrzeit vom 24.12.21 bis 10.01.22 stehen
@TE: Was genau ist das Problem? Wogegen hast Du Widerspruch eingelegt? Die Sperrzeit ist doch dieselbe wie im ersten / alten Bescheid.

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