Sperrzeit Arbeitsamt/Jobcenter nach Kündigung wegen Umschulung

12. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Balthasar09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrzeit Arbeitsamt/Jobcenter nach Kündigung wegen Umschulung

Hallo,

ich mache momentan eine Umschulung, die ich selbst finanziert habe und arbeite 30h/ Woche. Nun ist es so, dass mich dieser Job doch sehr einnimmt und ich viel zu wenig Zeit für die Ausbildung habe. Zudem muss ich noch ein Praktikum absolvieren, was ich natürlich auch gerne machen würde, da ich ja später auch in dem Beruf arbeiten möchte. Nur gibt es leider keine bezahlten Praktikas und ich wäre dann auf AlG bzw Hartz4 angewiesen. Falls ich eine Praktikumsstelle finde und meinen Job kündige, muss ich mit einer 3-monatigen Sperrzeit rechnen?

LG

-- Editiert von Moderator topic am 13.11.2021 14:25

-- Thema wurde verschoben am 13.11.2021 14:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Während des Praktikums wirst du -Sperrzeit hin oder her - kein Arbeitslosengeld erhalten, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Du solltest dir eine andere Lösung suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Balthasar09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Oha da hab ich echt ein Problem! Da ist die Sperrzeit wirklich das geringste Übel.

Danke für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

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