Sperrzeit bei Abfindung?

30. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Powerflower123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrzeit bei Abfindung?

Hallo ihr lieben,

Folgender Sachverhalt:
Ich wurde nach 2.5 Jahren von meinem Arbeitgeber ORDENTLICH unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigubgsfrist gekündigt. Betriebsbedingt, weil es der Firma finanziell nicht gut geht.
Aktuell befinden wir uns bei einem Vergleichsangebot. Angeboten wurden 10.000€ Abfindung sowie 3.000€ zusätzlich für geleistete offene Überstunden.
Da ich aktuell noch keinen neuen Job habe, erhalte ich aktuell ALG1.
Wenn mir diese 13000€ ausbezahlt werden, wie verhält sich das bei dem ALG1? Werde ich eine Sperre erhalten, bis die Abfindung „verbraucht" ist? Bsp: wenn ich 7.500€ netto erhalte und mein Arbeitslosengeld 2.500€ beträgt, erhalte ich dann für 3 Monate kein Geld oder muss die 7.500€ für das gezahlte ALG 1 an die Arbeitsagentur zurück zahlen? Oder spielt es bei dem ALG1 eventuell keine Rolle?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen:)

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende an Euch

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35082 Beiträge, 5992x hilfreich)

Zitat (von Powerflower123):
Da ich aktuell noch keinen neuen Job habe, erhalte ich aktuell ALG1.
Konnte dein AG sich nicht entscheiden oder wieso bietet er erst jetzt eine Abfindung an, nachdem er dir schon ordentlich und fristgerecht betriebsbedingt gekündigt hatte?

In § 158 SGB III ist geregelt, was bei Ende der Beschäftigung und Abfindungen zu berücksichtigen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__158.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 60x hilfreich)

Das Thema ist meines Erachtens sehr kompliziert. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, wird eigentlich keine Abfindung angerechnet. Aber es könnte (negative) Ausnahmen geben. Deshalb auf jeden Fall, bei der Arbeitsagentur beraten lassen: Lies hier Pkt. 1.2.
Ansonsten, wenn du Lesestoff brauchst: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-158_ba036060.pdf.
Die verlinkten Fachlichen Weisungen der Agentur sind sehr ausführlich, aber auch für Laien verständlich?

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

1x Hilfreiche Antwort

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