Ein 60 Jähriger Arbeitnehmer hat sich mit dem neuen Chef in der Firma verkracht.
Nach 30 Jahren in der Firma hat sich der Arbeitnehmer mit seinem neuen Chef der seit neuem die Firma leitet verkracht . So (Eigenkündigung) oder so (Kündigung durch die Firma) wird das Arbeitsverhältnis wohl nicht mehr lange halten, der Arbeitnehmer hat auch keine Lust mehr an dem ständigem Stress, dem Personalmangel, den ständig neuen Arbeitsanweisungen, den kurzfristig angesetzten Überstunden, etc.
Kurz und knapp, der AN wird in Kürze wohl eine verhaltensbedingte Kündigung (bereits angedroht) erhalten oder halt auch selbst kündigen. Aber das ist nicht das Problem, der AN würde mit 63 ohnehin in die vorgezogene Rente gehen wollen.
Im Falle der Kündigung würde der AN wohl eine sechsmonatige Sperrzeit auf seinen 24 monatigen ALGI-Anspruch erhalten.
- wie siehst das mit der Krankenkasse aus, muss sich der AN hier in dieser Zeit selbst krankenversichern. Z.Z. ist er in der ganz normalen gesetzlichen Krankenversicherung. Dies auch im Hinblick auf Angehörige in der Familienmitversicherung der Krankenkasse.
- wie sieht das mit den Rentenpunkten aus? Ich hatte gehört das während ALGI vom Amt auch Beiträge in die Rentenkasse erfolgen.
Schon einmal Danke im Voraus.
Gerd
-- Editiert von Gerd61 am 15.06.2022 10:15
Sperrzeit/Krankenkasse bei Eigenkündigung des Arbeitsvertrages
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Zitat:wie siehst das mit der Krankenkasse aus, muss sich der AN hier in dieser Zeit selbst krankenversichern
Siehe hier:
https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/
GKV-Beitrag wird von der Arbeitsagentur auch während einer Sperrzeit bezahlt.
Zitat:wie sieht das mit den Rentenpunkten aus? Ich hatte gehört das während ALGI vom Amt auch Beiträge in die Rentenkasse erfolgen.
Während des ALG1-Bezugs werden auch Beiträge in die Rentenkasse gezahlt - aber nicht während einer Sperrzeit. D.h. es entsteht eine "Rentenlücke" durch die Sperrzeit.
6 Monate? Die Sperrzeit wegen Eigenkündigung/Arbeitsaufgabe ohne anerkannten wichtigen Grund beträgt 12 Wochen.ZitatIm Falle der Kündigung würde der AN wohl eine sechsmonatige Sperrzeit auf seinen 24 monatigen ALGI-Anspruch erhalten. :
Nach § 159 (3)SGB III,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
Man muss als AN einer verhaltensbedingten Kündigung nicht noch Vorschub leisten.1x Krach genügt doch.
Man könnte sich stattdessen auch mal selbst herausnehmen aus der Tretmühle, wenn es dermaßen belastend ist. Ärzte nennen das dann Arbeitsunfähigkeit und stellen dazu eine Bescheinigung aus.
Manchmal empfehlen Ärzte sogar, dass man diesen Job mit Rücksicht auf die Gesundheit aufgeben möge. Das wäre dann evtl. ein wichtiger Grund, der keine Sperrzeit bewirkt.
Natürlich nicht, wenn es nur um Meinungsverschiedenheiten mit Vorgesetzten geht.
Ja, während der Sperrzeit ist man kranken-und pflegeversichert.
3 Monate ohne RV-Beiträge? --- macht evtl. einen seeehr geringen €-Betrag für die Rente aus.
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3 Monate ohne RV-Beiträge? --- macht evtl. einen seeehr geringen €-Betrag für die Rente aus. 9 Euro bei einem Durchschnittsverdiener. Da die Arbeitsagentur die RV-Beiträge aber auf 80 % des Verdienstes vor der Arbeitslosigkeit berechnet, wären es entsprechend nur 7,20 Euro und nach Abzug von KV/PV noch 6,50 Euro.
Aber wenn man plant über 80 Jahre alt zu werden ...
25 Jahre Rente x 6,50€ pro Monat sind ca. 2000€.
Zitatständigem Stress, dem Personalmangel, :den ständig neuen Arbeitsanweisungen, den kurzfristig angesetzten Überstunden, etc.
Das ist ja alles sehr belastend. Es wäre möglicherweise nicht dumm, über einen Arztbesuch nachzudenken, bei dem man Möglichkeiten der Herausnahme des Arbeitnehmers aus den Belastungen mal bespricht. Ggf käme auch eine Reha in Frage, um das angekratzte Nervenkostüm zu stärken.
Krankengeld wird längstens für 72 Wochen gezahlt - genug Zeit, sich darüber klar zu werden, wie es weiter geht. Und dann ist man schon 64.5 Jahre alt und kann über die Rente nachdenken

Jetzt übereilt maßgebliche Entscheidungen zu treffen halte ICH für eher unklug.
Viele Grüße!
Und dann ist man schon 64.5 Jahre alt und kann über die Rente nachdenken Altert man im Krankengeldbezug wirklich 3x schneller? Denn es geht um einen 60jährigen AN...
Krankengeld wird längstens für 72 Wochen gezahlt Nö - 78 Wochen.
Zitat6 Monate? Die Sperrzeit wegen Eigenkündigung/Arbeitsaufgabe ohne anerkannten wichtigen Grund beträgt 12 Wochen. :
ich hatte es so gehört, bzw. verstanden, das ältere Arbeitnehmer
Zitat6 Monate? Die Sperrzeit wegen Eigenkündigung/Arbeitsaufgabe ohne anerkannten wichtigen Grund beträgt 12 Wochen. :
Nach § 159 (3)SGB III,
Leider gibt es ja auch noch § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III (Minderung der Anspruchsdauer).
Wie ist das ganze dann zu verstehen
Der An hätte aufgrund seines Alters einen Anspruch auf 24 Monate ALGI.
Angenommen der AN würde zum 01.10.2022 kündigen
Ab wann würde er ALG1 erhalten können, ab 01.01.2023 (wegen der 3 monatigen Sperrzeit)? Und wie lange würde er dann ALG1 erhalten, bis zum 01.07.2024 (also 18 Monate wegen der Minderung der Anspruchsdauer)?
Ist das richtig?
Ab wann würde er ALG1 erhalten können, ab 01.01.2023 (wegen der 3 monatigen Sperrzeit)? Und wie lange würde er dann ALG1 erhalten, bis zum 01.07.2024 (also 18 Monate wegen der Minderung der Anspruchsdauer)? Ja. Allerdings würde die Minderung der Anspruchsdauer entfallen, wenn er sich erst ein Jahr später bei der Arbeitsagentur meldet (also zum 01.10.2023).
Ab 2.10.22 hätte er Anspruch. Der Anspruch ---ruht--- aber für die Dauer der 12-Wochen-Sperrzeit, die KV/PV-Beiträge werden trotzdem gezahlt und dann mindert sich die Anspruchsdauer tatsächlich.ZitatAb wann würde er ALG1 erhalten können :
Ich wollte keinen älteren AN krank oder kränker machen, aber oft ist das leider einfach so.... da sind Ärzte weit hilfreicher als die Arbeitsagentur.
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