Steuer Vermeidung Hartz 4 Eigentum Verkaufen/Verschenken

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
BBK
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)
Steuer Vermeidung Hartz 4 Eigentum Verkaufen/Verschenken

Hallo,

Mein bekannter bezieht z. Zt. Hartz 4 und wird wohl ca in 2 Jahren Rente beantragen wobei er hier vermutlich den Mindestsatz beantragen muss.
Nun hat er allerdings ein Haus das er seinem Kind vermachen will ob jetzt verkaufen oder verschenken ist egal allerdings soll ein Lebenslanges Wohnrecht eingetragen werden.

Jetzt ist die Frage wie macht man das am besten um jegliche zusätzlichen Kosten wie Steuern zu vermeiden so wie auch die Sanktionen der Arge?

Vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Steuerlich ist das kein Problem - das müßte schon ein tolles Schloß sein, um die Freibeträge der Schenkungsteuer zu überschreiten. Verkaufen wäre auch kein Problem, nur gibt es dann kein Geld mehr vom Jobcenter.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
BBK
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

Also wäre nur eine Schenkung möglich und dann ist nichts vom Amt zu befürchten?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Also wäre nur eine Schenkung möglich und dann ist nichts vom Amt zu befürchten? Na, garantieren kann ich Ihnen das nicht, aber er wird ja nicht ärmer, sondern wohnt weiterhin mietfrei.
wobei er hier vermutlich den Mindestsatz beantragen muss. Es gibt keinen "Mindestsatz" bei der Rente.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von BBK):
wird wohl ca in 2 Jahren Rente beantragen wobei er hier vermutlich den Mindestsatz beantragen muss.
Was soll das bedeuten? Würde er mit Rente noch Leistungen benötigen (Alters-Grusi vom Sozialamt?)

Vom Amt ist immer irgendwas zu befürchten. ;)
Bei einer Schenkung würde er wohnen bleiben. Würde er dann umsonst dort wohnen? Das Kind hat ja als Eigentümer etliche Kosten, die jetzt der Vater hat und die noch das Amt bezahlt.

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