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Steuererklärung bei Hartz IV Empfängern?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Weder jeder mündige Bürger noch jeder Arbeitnehmer muß eine Steuererklärung abgeben.
Bei AlgI dürfte das ja noch sinnvoll sein, wenn man nicht das ganze Jahr arbeitslos war, aber in Ihrem Fall wäre das ja wirklich sinnlos.
Da Sie keine Steuern in 05 gezahlt haben, müssen Sie diese auch nicht erklären.
Sollten Sie mit einem Ehepartner zusammen veranlagt werden, der in einem Arbeitsverhältnis steht, sieht das natürlich anders aus.
-- Editiert von hamburgerin01 am 06.02.2006 00:44:00
Hallo
Mir wurde vom Finanzamt auch zugeschickt das ich für 2004 Den Antrag für die Einkommensteuer ausfüllen soll.
Ich denke es kommt daher da mein Exmann grade seine Unterhaltsleistungen für mich für 2004/2005 steuerlich geltend machte.
Diese Unterhaltsleistungen wurden natürlich von der Sozi und Hartz4 berücksichtigt.
Ich habe nun von 2004 bis jetzt alle Bescheide rausgesucht und werde persönlich zum Finanzamt gehen und es vorzeigen.
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Wenn es neben Hartz IV noch weitere Einkünfte gibt, wie z.B. Unterhalt, dann ist eine Einkommensteuererklärung notwendig.
Da der Bezug von ALG II komplett steuerfrei ist und im Gegensatz zum ALG I auch nicht dem Progressionvorbehalt unterliegt, ist die Abgabe einer Steuererklärung, ohne dass weitere Einkünfte vorliegen, überflüssig.
Wer verpflichtet ist, einen Einkommensteuererklärung abzugeben, ist genau im EStG festgelegt. Davon ist keineswegs jeder mündige Bürger betroffen. Im Gegenteil: Selbst ein großer Teil der arbeitenden Bevölkerung ist nicht dazu verpflichtet.
--- editiert vom Admin
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