Steuererstattung - Abtretung - ALG II Bezug

17. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Moderator3
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)
Steuererstattung - Abtretung - ALG II Bezug

[color=red]Die nachstehende Frage wurde vom User yamboo72 an einen anderen Thread angehängt. Hier jetzt als eigenständiger Thread. Der Parallelthread wird geschlossen.[/color]

Hallo,

ich habe da auch mal eine Frage. Im Mai 2012 wurde von uns (Ehefrau) eine gem. veranlagte Steuererklärung abgegeben. Zudem wurde eine Abtretungserklärung hinzugefügt die zur Tilgung eines Privatdarlehens dient. Im Juli ´12 habe ich mich nun von meiner Frau getrennt und habe im Juli einen ALG II Antrag gestellt. Die Steuererstattung ist noch nicht erfolgt, wohl möglich Mitte Sept. Meine Frage: Wird die Rückerstattung nun angerechnet oder nicht?? Denn das Geld ist ja bereits vor dem Antrag abgetreten worden und fließt auch nicht auf mein Konto.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Grüsse


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12 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@yamboo:

Ich fürchte, die Abtretung wird Dir nichts nützen. Von den Sozialgerichten wird - jedenfalls überwiegend - eine solche Abtretung als freiwillige Verfügung über eine bestehende Forderung angesehen und die Steuererstattung wird deshalb genau so behandelt, als wenn Dir diese ganz normal ausgezahlt worden wäre. Ergo: Die Steuererstattung wird auf die laufenden Leistungen angerechnet.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
Yamboo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Axel
Danke erst mal. Aber ich verstehe nicht, 1. die Trennung war nicht vorauszusehen und 2. Die Abtretung und das Darlehn kamen VOR dem Antrag zu stande. Und da das Geld nicht auf mein Konto geht und ich daher keine Verfügung darüber habe, verstehe ich nicht, das man es mir anrechnet, denn es ist ja eigentlich nicht vorhanden. Gibt es dazu irgendwelche rechtlichen Verweise oder auch Urteile??

Grüsse

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#3
 Von 
Yamboo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Grunde müsste ich mir nun schnell nen Job besorgen, damit ich vom Jobcenter los komme und die Zahlung erfolgen kann, richtig??

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#4
 Von 
Yamboo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

[color=red]@Yamboo: Offensichtlich handelt es sich hier um ein Zitat von einer anderen Internetseite, oder woher auch immer. Derartige Beiträge unterliegen dem Urheberrecht und sind deshalb immer mit einer Quellenangabe, idealerweise einem Link zum Originalbeitrag, zu versehen. Abgesehen davon würde eine Quellenangabe auch helfen, die Seriosität der Quelle zu beurteilen. Also bitte kurzfristig die Quellenangabe nachholen. Ansonsten müsste ich den Beitrag löschen. Gez. Moderator.[/color]

@Axel
Schau was ich dazu gefunden habe.

Einkommensteuerrückzahlung?
Abtreten!
Immer wieder erleben Erwerbslose ein böses Erwachen,
wenn es um die Frage von Einkommensteuererstattungen
geht. Denn: Diese gelten als
Einkommenszufluss und werden angerechnet. In
vielen Fällen ist es aber so, dass die Betroffenen
noch Schulden bei Banken, Verwandten oder Bekannten
haben. Für diesen Fall nun ist es möglich,
beim Einreichen mit der Einkommensteuererklärung
eine so genannte Abtretungsanzeige zu machen.
Beispiel: Eine Buchhalterin im ALG II-Bezug hatte
im Jahr 2006 für zwei Monate einen Job, Lohnsteuer
wurde gezahlt. Anschließend hatte sie eine Zahnlbehandlung,
für die sie sich Geld von einer Freundin
geliehen hatte. Wenn sie jetzt ihren Einkommensteuerantrag
einreicht, um die gezahlte Lohnsteuer
zurückzubekommen, muss sie parallel die Abtretungsanzeige
zugunsten ihrer Freundin machen.
So würde das geliehene Geld zurückerstattet. Macht
sie die Abtretungsanzeige nicht, wird die Steuererstattung
auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

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-- Editiert Moderator am 18.08.2012 12:29

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Yamboo:

quote:<hr size=1 noshade>1. die Trennung war nicht vorauszusehen und 2. Die Abtretung und das Darlehn kamen VOR dem Antrag zu stande. <hr size=1 noshade>


Das die Abtretung bereits vor der Erstantragstellung erfolgte, könnte in der Tat ein Rettungsanker sein. Wurde der Erstattungsanspruch einschließlich Abtretung bei der Antragstellung als offene Forderung/Vermögen angegeben?

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es dazu irgendwelche rechtlichen Verweise oder auch Urteile?? <hr size=1 noshade>


Klare rechtliche Verweise in Form von Gesetzestexten gibt es dazu nicht, sondern nur die allgemeinen Bestimmungen zur Einkommensanrechnung in § 11 SGB II . Ich bin relativ sicher, das es zur maßgeblichen Fragestellung Urteile gibt. Du kannst ja mal schauen, ob Du

hier - klick

etwas findest, was auf den Sachverhalt übertragbar ist.

quote:<hr size=1 noshade>Im Grunde müsste ich mir nun schnell nen Job besorgen, damit ich vom Jobcenter los komme und die Zahlung erfolgen kann, richtig?? <hr size=1 noshade>


Das wäre natürlich völlig unabhängig von der Problematik mit der Steuererstattung das beste. Leider allerdings auch zumeist leichter gesagt als getan.

Deinen letzten Beitrag möchte ich nicht wirklich kommentieren, bevor es dazu keine Quellenangabe gibt, zu der Du im Übrigen sogar rechtlich verpflichtet bist.

Gruß,

Axel



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#6
 Von 
Yamboo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hier die Quelle:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199600d23a1b.php

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#7
 Von 
Yamboo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wurde der Erstattungsanspruch einschließlich Abtretung bei der Antragstellung als offene Forderung/Vermögen angegeben?"

Nein, ich habe im Antrag keinerlei Vermögen angegeben und auch nicht darauf verwiesen, dass ein Steuerbescheid aus 2011 noch aussteht.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Yamboo:

Ob es Dir selber weiter hilft, den Beitrag nur so weit zu lesen, wie er Deinem Wunschdenken entspricht, musst Du selber beurteilen. Dem nachfolgenden Kommentar von Falco Lincke ist aus meiner Sicht nichts weiter hinzu zu fügen.

Wie bereits geschrieben: Hilfreich könnte tatsächlich der Umstand sein, dass die Abtretungserklärung bereits vor Erstantragstellung und zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Bedüftigkeit noch nicht absehbar war. Zu diesem Zeitpunkt warst Du noch berechtigt, über die zu erwartende Steuererstattung frei zu verfügen. Mit genau dieser Argumentation würde ich ggf. gegen eine Anrechnung durch das Jobcenter Widerspruch einlegen und ggf. auch klagen. Erfolgsaussicht allerdings durchaus ungewiss.

Gruß,

Axel

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#9
 Von 
Yamboo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Axel, natürlich habe ich den Kommentar von Falco gelesen, allerdings betrifft er mich ja nicht, da vor der Abtretung eine Bedürftigkeit nicht vor lag und ich somit auch kein Einkommen während der Bedürftigkeit abgetreten habe.

Zudem habe ich eine andere Idee. Ich schaue mal, dass ich über einen Personaldienstleister zum Sept. eine kurzfristige Anstellung bekomme (vllt für 4 Wochen). Somit bin ich nicht mehr Hilfebedürftig, die Rückerstattung kann ungehindert fließen und ich bin niemandem einer Rechenschaft schuldig.

Gruß

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Yamboo:

quote:
Nein, ich habe im Antrag keinerlei Vermögen angegeben und auch nicht darauf verwiesen, dass ein Steuerbescheid aus 2011 noch aussteht.


Dazu wärst Du allerdings wohl verpflichtet gewesen.

quote:
Zudem habe ich eine andere Idee. Ich schaue mal, dass ich über einen Personaldienstleister zum Sept. eine kurzfristige Anstellung bekomme ([color=red]vllt für 4 Wochen[/color]). Somit bin ich nicht mehr Hilfebedürftig, die Rückerstattung kann ungehindert fließen und ich bin niemandem einer Rechenschaft schuldig.


Die Aussage offenbart eine Einstellung, die mir nicht wirklich gefällt und die Du vielleicht ein wenig überdenken solltest.

Gruß,

Axel

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#11
 Von 
Yamboo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sag es mal so. Für meine vorherige Position (Verkaufsleiter, Niederlassungsleiter) gibt es in meinem Umfeld nur wenige, bis gar keine Stellen. Die Erstattung beträgt 2.400,-€, also könnte ich für ne kurze Zeit nen Helferjob annehmen, das Geld behalten und mich auf meine eigentliche Qualifikation bewerben. Was ist daran verwerflich?? Was glaubst denn du, bei einer Trennung hast du nur noch 50% im Haushalt, also brauche ich diese Erstattung!

Unter "normalen" Umständen würde ich sicherlich anders reagieren, doch habe ich nicht viele Alternativen!!

Grüsse,

Yamboo

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Yamboo:

quote:
Ich sag es mal so. Für meine vorherige Position (Verkaufsleiter, Niederlassungsleiter) gibt es in meinem Umfeld nur wenige, bis gar keine Stellen.


Dann wirst Du Dich wohl umorientieren müssen. Zumal Du ja offensichtlich, wenn Du im Juli ALG II beantragen musstest, nicht erst seint wenigen Tagen arbeitslos sein wirst. Du wirst ja zunächst ALG I erhalten haben oder?

quote:
Die Erstattung beträgt 2.400,-€, also könnte ich für ne kurze Zeit nen Helferjob annehmen, das Geld behalten


Ich denke das Geld ist abgetreten und zur Tilgung von Schulden gedacht?

quote:
Was ist daran verwerflich?? Was glaubst denn du, bei einer Trennung hast du nur noch 50% im Haushalt, also brauche ich diese Erstattung!


Verwerflich ist sicher nicht das Du einen Helferjob annehmen willst. Verwerflich ist allerdings aus meiner Sicht schon, dass Du diesen von vornherein nur zeitlich begrenzt annehmen willst und damit ausschließlich - so kommt Deine Darstellung jedenfalls rüber - das Ziel verfolgst, die Allgemeinheit für Deine Schulden aufkommen zu lassen. Erst Recht bei der nach einer Trennung sicher sehr angespannten Situation.

Unabhängig davon kann eine Trennung ggf. einen Erstausstattungsanspruch gegenüber dem Jobcenter begründen.

Gruß,

Axel

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