Steuerklasse wg. Arbeitslosengeld

27. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
janoschtiger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse wg. Arbeitslosengeld

Hallo

folgende Frage:

2002 hat mein damaliger Freund gekündigt und eine zweijährige Weiterbildung begonnen. Er hatte Steuerklasse 1.
2003 haben wir geheiratet und ich habe Klasse3 und er Steuerklasse 5 bekommen.
im Juni 2004 beendete mein Mann seine Schule und meldete sich arbeitslos .. natürlich mit Steuerklasse fünf und sein Arbeitslosengeld wird nach seinem Einkommen von 2002 berechnet.

Können/Sollten wir noch mal die Steuerklasse in 3 für ihn und Arbeitslosengeld und Klasse5 für mich.. vollberufstätig ändern?#

vielen Dank für die Hilfe..

Janoschtiger

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 633x hilfreich)

Bei der Steuerklassenwahl Kl. III/V wird unterstellt, dass der besser Verdienende mind. 60%, der weniger Verdienende höchstens 40% des gemeinsamen Einkommens verdient.
Sonst wird Steuerklasse IV/IV empfohlen.

Auf jeden Fall kannst ihr die Steuerklasse ändern, am bsten vorher beim Arbeitsamt fragen, ob die Änderung auf III/V anerkannt wird. Sonst zahlst du nämlich zuviel Steuern und dein Mann bekommt auch nicht mehr Geld.

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