Folgende Situation
Unverheiratet haben meine damalige Freundin und Ich unsere Jobs verloren.
Der ALG-Bescheid wurde somit für uns beide auf Basis Steuerklasse 1 berechnet.
Wir haben uns nach dem Erhalt des ALG-Bescheids vom ALG-Bezug abgemeldet
um private Weiterbildungen zu machen.
Dann haben wit geheiratet und beim Finanzamt die Steuerklassen 3 für meine Frau und
5 für mich gewählt.
Meine Frau hat sich letztes Jahr dann wieder bei der AfA gemeldet und mit dem Hinweis
auf inzwischen verheiratet und Steuerklasse 3 wurde der Bescheid neu berechnet und
sie erhält entsprechend etwas mehr ALG. Ich bin weiterhin ohne Einkommen und ohne ALG
aufgrund Weiterbildung.
Wie verhält es sich, wenn ich mich dieses Jahr nun auch bei der AfA wieder arbeitslos/arbeitssuchend
melde? Sicherlich wird mein Bescheid dann auf Steuerklasse 5 ebenfalls neu berechnet und
mein ALG-Bezug sinkt entsprechend?
Lässt sich dies "verhindern" indem wir beide kurzfristig in Steuerklasse 4 wechseln?
Wie verhält es sich in dem Fall, dass wir erst Ende dieses Jahres wieder einen Steuerklassenwechsel
beantragen, dann für mich Steuerklasse 3 und für meine Frau dann Steuerklasse 5.
Was passiert dann in 2025? Wird mein Bescheid dann mit Steuerklasse 3 neuberechnet?
Steuerklassenwechsel während Arbeitslosigkeit
Die ALG-Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Das sind dann 60% des zu berücksichtigenden Nettoeinkommens.Zitat :Der ALG-Bescheid wurde somit für uns beide auf Basis Steuerklasse 1 berechnet.
Im Netto ist die Steuerklasse bereits berücksichtigt.
Arbeitslos bist du nicht, aber arbeitsuchend.Zitat :wenn ich mich dieses Jahr nun auch bei der AfA wieder arbeitslos/arbeitssuchend
melde?
Ob du überhaupt noch ALG-Anspruch hast, wird die Arbeitsagentur prüfen, berechnen und dann den Bescheid erteilen.
Wie lange warst du abgemeldet wegen der privaten WB?
Wie viele Monate hattest du ALG-Anspruch bei der 1. Arbeitslosigkeit? Was war davon schon *verbraucht* vor der Abmeldung?
Nö.Zitat :Sicherlich wird mein Bescheid dann auf Steuerklasse 5 ebenfalls neu berechnet und
mein ALG-Bezug sinkt entsprechend?
Ich meine, das Hüpfen auf verschiedene Steuerklassen hat beim ALG wenig bis keinen Sinn.
Irgendwann endet der ALG-Anspruch ja.
Hallo
Zitat :Arbeitslos bist du nicht, aber arbeitsuchend.
Ob du überhaupt noch ALG-Anspruch hast, wird die Arbeitsagentur prüfen, berechnen und dann den Bescheid erteilen.
Wie lange warst du abgemeldet wegen der privaten WB?
Wie viele Monate hattest du ALG-Anspruch bei der 1. Arbeitslosigkeit? Was war davon schon *verbraucht* vor der Abmeldung?
Hallo Anami,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe auf jeden Fall noch mindestens 10,5 Monate Anspruch auf ALG und das noch bis mindestens März 2026.
Zitat :Nö.
Ich meine, das Hüpfen auf verschiedene Steuerklassen hat beim ALG wenig bis keinen Sinn.
Irgendwann endet der ALG-Anspruch ja.
Bei meiner Frau war es so, dass Sie inzwischen 200€ mehr ALG erhält, das entspricht genau der Different zwischen Berechnung ALG mit Steuerklasse 1 und Berechnung mit Steuerklasse 3.
Daher gehe ich momentan davon aus, dass bei mir dann mit aktuell Steuerklasse 5 auch neu brechnet werden würde, und ich weniger bekommen würde...
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Warum sollte dein ALG sinken?Zitat :Daher gehe ich momentan davon aus, dass bei mir dann mit aktuell Steuerklasse 5 auch neu brechnet werden würde, und ich weniger bekommen würde...
Die Nettoeinkommen nach Stkl1 sind geringer, weil dort die höchste Lohnsteuer fällig wird.
Die Eheschließung *belohnt* der Staat/Finanzamt durch günstigere Stkl.
Je nach Höhe des Einkommens der Ehepartner bieten sich dann 3/5 oder bei etwa gleichem Einkommen 4/4 an.
mE wird bei weiterem ALG-Anspruch (ohne Einkommen) nur der einmalige Wechsel der StKl aufgrund der Eheschließung berücksichtigt.
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/69488/durch_steuerklassenwechsel_mehr_arbeitslosengeld?dscc=essenc
Die Nettoeinkommen nach Stkl1 sind geringer, weil dort die höchste Lohnsteuer fällig wird.
Die Eheschließung *belohnt* der Staat/Finanzamt durch günstigere Stkl.
Je nach Höhe des Einkommens der Ehepartner bieten sich dann 3/5 oder bei etwa gleichem Einkommen 4/4 an. Nö - vielleicht mal einen Brutto-Netto-Rechner benutzen? In Klasse 4 zahlt man exakt soviel wie in Klasse 1.
Dann bietet sich 4/4 erst recht nicht an.
Einkommen gibts offenbar gar nicht.
Zitat :Warum sollte dein ALG sinken?
Weil in die Berechnung auch die Stkl. Mit einfließt und man bei Stkl. 5 weniger bekommt als bei Stkl. 1
Zitat :Lässt sich dies "verhindern" indem wir beide kurzfristig in Steuerklasse 4 wechseln?
Ginge das denn? Ich dachte man könne immer nur zum Jahresende (November?) Wechseln, mag mich aber täuschen.
Und wenn der Wechsel steuerrechtlich ginge, dann muss sich das Argentur für Arbeit nicht danach richten.
Das wird wohl nur akzeptiert, wenn der Steuerklassenwechsel "zweckmäßig" ist. (= wenn er zum geringstmöglichen gemeinsamen Steuerabzug führt). Die Zweckmäßigkeit wird geprüft, wenn durch den Stkl. Wechsel ein höheres ALG1 ausgezahlt werden würde.
Einen Stkl. Wechsel, bei dem weniger Alg1 ausgezahlt würde, z.b. von 3 auf 5, übernimmt die Agentur für Arbeit ungeprüft.
Bezieht deine Frau auch weiterhin noch ALG1? Nicht,dass das Amt dann den Wechsel deiner Frau von 3 auf 4 gerne annimmt (=weniger ALG1), den von dir von 5 auf 4 aber nicht (=weiterhin weniger ALG1). Weiss aber nicht, ob das rechtens wäre
-- Editiert von User am 12. Februar 2024 19:14
Warum nicht einfach mal ins Gesetz schauen.
§ 153 Abs.2 SGB III Leistungsentgelt
Die Feststellung der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war. Spätere Änderungen der als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildeten Lohnsteuerklasse werden mit Wirkung des Tages berücksichtigt, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorlagen.
Für die Änderung der Steuerklasse siehe §§ 39 ff. EStG
Hmm. Ich gehe noch davon aus, dass in Stkl1 der höchste Lohnsteuerabzug gilt. Das führt zu geringerem Netto und entspr. geringerem ALG.Zitat :Weil in die Berechnung auch die Stkl. Mit einfließt und man bei Stkl. 5 weniger bekommt als bei Stkl. 1
Der Wechsel in die Stkl 3 und 5 führt mW zur geringerem Lohnsteuerabzug, damit zu höherem Netto und daraus zu höherem ALG.
siehe Ehefrau.
Für den TE ist bisher das Netto mit Stkl 1 berücksichtigt.
Er will den Wechsel zu Stkl 5 auch mitteilen.
Zitat :Ich gehe noch davon aus, dass in Stkl1 der höchste Lohnsteuerabzug gilt.
Da gehst Du von falschen Voraussetzungen aus.
Zitat :Der Wechsel in die Stkl 3 und 5 führt mW zur geringerem Lohnsteuerabzug, damit zu höherem Netto und daraus zu höherem ALG.
Falsch, der Wechsel in die Stkl. 5 führt zu einem höheren Lohnsteuerabzug und damit zu einem geringeren Netto und auch einem geringeren ALG.
Zitat :Er will den Wechsel zu Stkl 5 auch mitteilen.
Das wird er auch müssen.
Es geht darum, dass durch einen Wechsel in die Steuerklasse 3 oder 4 ein höheres ALG herauskommt. Korrespondierend dazu muss die Ehefrau natürlich in die Steuerklasse 5 oder 4 wechseln, so dass bei ihr das ALG sinkt.
Welche Steuerklassenkombination am günstgsten ist hängt von den Einkommensverhältnisse der Ehegatten ab.
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