Hallo,
ich erhalte Erwerbsunfähigkeitsrente und befinde mich in einer Bedarfsgemeinschaft für Bürgergeld.
Da die Rente Nachträglich bewilligt wurde, muss ich Nachträglich durch den Progressionsvorbehalt für Krankengeld Steuern auf die EM Rente nachzahlen. Ich weiß aber nicht von was. Jobcenter sagt das ich die Nachzahlung nicht einmalig absetzen kann als Freibetrag meiner Rente. Geht das wirklich nicht?
Mfg
Steuernachzahlung Bürgergeld
26. Februar 2024
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Frage vom 26. Februar 2024 | 18:34
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuernachzahlung Bürgergeld
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#1
Antwort vom 27. Februar 2024 | 14:57
Von
Status: Unbeschreiblich (37283 Beiträge, 6249x hilfreich)
Du hast Einkommen aus der tw./befristeten EM-Rente.
Die BG hat weiteres Einkommen.
Das JC ergänzt den Bedarf mit Bürgergeld.
Die (einmalige?) Nachzahlung ans Finanzamt ist mW eine Ausgabe, für die es keinen Freibetrag/Absetzbetrag nach §11b SGB II gibt.
Das hat das JC vermutlich gemeint.
Wie? Von welchem Geld? Entweder vom Vermögen oder vom Einkommen der BG oder vom Freibetrag für Erwerbstätigkeit.ZitatIch weiß aber nicht von was. :
Je nach Höhe der Forderung des Finanzamtes könnte man dort eine Stundung beantragen.
Ich denke, das geht nicht.ZitatGeht das wirklich nicht? :
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