Steuernachzahlung Bürgergeld

26. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuernachzahlung Bürgergeld

Hallo,

ich erhalte Erwerbsunfähigkeitsrente und befinde mich in einer Bedarfsgemeinschaft für Bürgergeld.
Da die Rente Nachträglich bewilligt wurde, muss ich Nachträglich durch den Progressionsvorbehalt für Krankengeld Steuern auf die EM Rente nachzahlen. Ich weiß aber nicht von was. Jobcenter sagt das ich die Nachzahlung nicht einmalig absetzen kann als Freibetrag meiner Rente. Geht das wirklich nicht?

Mfg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Du hast Einkommen aus der tw./befristeten EM-Rente.
Die BG hat weiteres Einkommen.
Das JC ergänzt den Bedarf mit Bürgergeld.
Die (einmalige?) Nachzahlung ans Finanzamt ist mW eine Ausgabe, für die es keinen Freibetrag/Absetzbetrag nach §11b SGB II gibt.
Das hat das JC vermutlich gemeint.

Zitat (von opc555):
Ich weiß aber nicht von was.
Wie? Von welchem Geld? Entweder vom Vermögen oder vom Einkommen der BG oder vom Freibetrag für Erwerbstätigkeit.
Je nach Höhe der Forderung des Finanzamtes könnte man dort eine Stundung beantragen.
Zitat (von opc555):
Geht das wirklich nicht?
Ich denke, das geht nicht.

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