Hallo ,
ich bin Arbeitslos und erhalte zur zeit Krankengeld. Nun hatte ich in der vergangenheit oft ärger mit der Krankenkasse . Der Gipfel war jedoch das die Kasse einfach die zahlung des Krankengeldes eingestellt hat mit der Begründung: Das der Arbeitslosengeldanspruch endet und somit auch eine Mitgliedschaft aus der ein Krankengeldanspruch hervor geht. Ich wurde dann noch freundlich an die Arge verwiesen. Diese Begründung ist natürlich Quatsch da der Arbeitslosengeldanspruch während der Krankheit nur ruht und man auch als Arbeitsloser anspruch auf die 78 Wochen Krankengeld hat nunja habe wiederspruch eingelegt mich an das MAG gewendet und siehe da , nach erneuter Prüfung besteht weiterhin Krankengeldanspruch.
Jetzt zu meiner Frage . Ist es in der heutigen Zeit normal das die Kasse mit allen Tricks versucht einem das Geld zu streichen ??
Kann man die Kasse wegen Betrugs bzw. versuchten Betruges anzeigen !? Gibt es sonstige Rechtsmittel ?
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Strafanzeige gegen Krankenkasse ?
25. Februar 2010
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Frage vom 25. Februar 2010 | 08:24
Von
Status: Schüler (355 Beiträge, 147x hilfreich)
Strafanzeige gegen Krankenkasse ?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2010 | 09:05
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
.§ 263 StGB
:.......Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt,
Wenn kein Vermögen vorhanden ist, kann auch keines beschädigt werden.
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#2
Antwort vom 25. Februar 2010 | 09:54
Von
Status: Schüler (355 Beiträge, 147x hilfreich)
Wie kein Vermögen vorhanden ? Versteh ich nicht ?
Die Kasse verschaft sich einen Vermögensvorteil indem Sie Geld was anderen zusteht für sich behält und mein Vermögen wird geschädigt da eben keins da ist wo welches da sein sollte. Oder gehts um den Begriff Vermögen ?
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#3
Antwort vom 25. Februar 2010 | 11:50
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Wenn kein Vermögen vorhanden ist, kann auch keines beschädigt werden.
Lustig, ich kann also einem Mittellosen ihm zustehendes Geld bewußt vorenthalten und es ist gar kein Vermögensschaden?
quote:
Kann man die Kasse wegen Betrugs bzw. versuchten Betruges anzeigen
Klar "kann" man das. Ob aber irgendwem bei der Kasse Vorsatz nachzuweisen ist, ist schon sehr fraglich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der StA hier sonderlichen Sinn sieht, deswegen lange herum zu ermitteln. Einen Anhaltspunkt, daß es interne Anweisungen gibt, begründete Forderungen grundsätzlich erst mal abzuweisen und erst auf Beschwerde hin zuzugestehen, wird es wohl kaum geben.
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#4
Antwort vom 25. Februar 2010 | 12:36
Von
Status: Schüler (355 Beiträge, 147x hilfreich)
quote:
Einen Anhaltspunkt, daß es interne Anweisungen gibt, begründete Forderungen grundsätzlich erst mal abzuweisen und erst auf Beschwerde hin zuzugestehen, wird es wohl kaum geben.
Der Geschäftstellenleiter hat mir auf Nachfragen ganz braun am Telefon gesagt :
Er hätte seine Anweisung von oben , das würde bei denen so gehandhabt, ich könnte ja wiederspruch einlegen.
Ist das Anhaltspunkt genug ?
Und mal abgesehen davon, die Sachbearbeiter dort wissen schon was sie tun, gehört ja auch einiges dazu sich eine Schwachsinnige Begründung aus den Fingern zu saugen.
Schriftlich mitgeteilt wurde mir das erst nach mehrmaligen nachfragen.
Auch wieder ein Anhaltspunkt, da man ja erstmal ein Schreiben haben muß um dagegen einspruch erheben zu können.
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