Strafe wegen zu später Meldung der Arbeitsaufnahme

9. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
testbar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe wegen zu später Meldung der Arbeitsaufnahme

Hallo,
Ich habe gerade einen Brief bekommen in dem mir Betrug vorgeworfen wird wegen zu später Meldung der Arbeitsaufnahme.

Zur Sache:
Ich habe am 01.07 eine neue Arbeit angefangen
Hatte davor am 23.06 Kontakt mit meinen zuständigen von der Arbeitsagentur. Diesen habe ich dann sogar per Email geschrieben das ich am 01.07 mit meiner neuen Arbeit beginne.
Für mich war das dann geklärt.
Doch dann habe ich für den Juli auf einmal doch Arbeitslosengeld bekommen. Habe dann meinen zuständigen per telefon kontaktiert und er meinte das ich einen Brief bekomme mit Forderung zur Rückzahlung.
Den habe ich dann auch bekommen und direkt bezahlt.

Nun 3 Monate später habe ich den Brief bekommen wegen zu später Meldung und Verdacht auf Betrug?
Wie muss ich da jetzt vorgehen?

-- Editiert von Moderator am 09.10.2020 13:00

-- Thema wurde verschoben am 09.10.2020 13:00

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von testbar):
Nun 3 Monate später habe ich den Brief bekommen wegen zu später Meldung und Verdacht auf Betrug?
Wie muss ich da jetzt vorgehen?


Von wem hast du diesen Brief erhalten? Von der Arbeitsagentur oder vom Gericht / Staatsanwaltschaft.
Was wurde genau bemängelt? Wirst du aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben?

Erst einmal würde ich dir empfehlen, dass du deine Nachweise, dass du das Arbeitsamt informierst hast zusammenstellst. D. h. alle Mails, Briefe raussuchen. Zu den Telefonaten am besten Gedächnisprotokolle erstellen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31983 Beiträge, 5630x hilfreich)

:forum:
Das gehört zu Sozialrecht.
Der Arbeitgeber wird vermutlich nichts wollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
testbar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bugman):
Zitat (von testbar):
Nun 3 Monate später habe ich den Brief bekommen wegen zu später Meldung und Verdacht auf Betrug?
Wie muss ich da jetzt vorgehen?


Von wem hast du diesen Brief erhalten? Von der Arbeitsagentur oder vom Gericht / Staatsanwaltschaft.
Was wurde genau bemängelt? Wirst du aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben?

Erst einmal würde ich dir empfehlen, dass du deine Nachweise, dass du das Arbeitsamt informierst hast zusammenstellst. D. h. alle Mails, Briefe raussuchen. Zu den Telefonaten am besten Gedächnisprotokolle erstellen.


Der Brief kam von der Agentur für Arbeit.
Bemängelt wurde, dass ich eine Zahlung zu unrecht bekommen hätte. Deswegen gibt es einen Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, auch wenn ich die Zahlung bereits zurück gezahlt habe.
In dem Brief ist auch ein Formular zum ausfüllen in dem ich mich dazu äussern soll

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von testbar):
In dem Brief ist auch ein Formular zum ausfüllen in dem ich mich dazu äussern soll


Dann mach das, den Inhalt dafür kannst Du dann in etwa aus deinem Eröffnungsbeitrag nach "Zur Sache:" übernehmen.

p.s.
Mach Dir vom Antwortschreiben bitte eine Kopie...!

@ Anami

Dann melde den Beitrag halt und beantrage die Verschiebung, helfen tut ein solcher Post niemandem.

-- Editiert von spatenklopper am 09.10.2020 12:37

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31983 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann melde den Beitrag halt
Hab ich doch gemacht. Genau mit diesem Symbol.
Hat ja auch superschnell geklappt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@testbar:

Zitat:
Bemängelt wurde, dass ich eine Zahlung zu unrecht bekommen hätte. Deswegen gibt es einen Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit,


Also wird Dir kein Betrug vorgeworfen (das wäre keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat), sondern lediglich ein Verstoß gegen Deine Mitteilungspflichten.

Zitat:
In dem Brief ist auch ein Formular zum ausfüllen in dem ich mich dazu äussern soll


Du KANNST darauf antworten, MUSST aber nicht.

Wenn Du antwortest, solltest Du einfach nur schildern, wann und auf welchem (hoffentlich nachweisbaren) Weg Du die Agentur für Arbeit informiert hast. Wenn Deine Schilderung so korrekt ist, sollte das Thema eigentlich schnell vom Tisch sein. Solltest Du dennoch einen Bußgeldbescheid bekommen, solltest Du dagegen schriftlich/nachweislich und unter Beachtung der Frist Widerspruch, bzw. Einspruch einlegen.

Gruß,

Axel

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