In der Regelleistung (351€ für Alleinstehende, vorher 347) sind, soweit ich weiss, knappe 20€ für den Haushaltsstrom enthalten.
KAnn ich durch Belege der Abschläge bzw. Rechnungen den Rest bei der ARGE zurückfordern?Geht das auch nachträglich mit dem Überprüfungsantrag nach 44 SGB X?Kann ich auch die jahrestromnachzahlung bei der ARGE einreichen und muss diese übernommen werden, rückwirkend.
Stromkosten ALG II
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hi,
nö, das hätte ich noch nie gehört, daß das ginge. Wenn Sie mehr Strom verbrauchen als im RS vorgesehen, ist das sozusagen Ihr privates Problem.
Gruß vom mümmel
@GlobalPlayer:
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom Februar diesen Jahres zu den Warmwasserkosten, die - im Rahmen der Haushaltsenergie - im Regelsatz enthalten sind, sehe ich derzeit keine Chance, anteilige Stromkosten bewilligt zu bekommen. Gleichwohl müssen eventuelle Nachzahlungen übernommen werden, wenn mit dem Versorgungsunternehmen keine Ratenvereinbarung möglich ist und die Einstellung der Energieversorgung droht. Die Übernahme erfolgt dann als Darlehn, welches mit 10% der Regelleistung zurück zu zahlen ist. Rückwirkend ist die darlehnsweise Übernahme einer (bereits geleisteten) Nachzahlung nicht möglich.
Gruß,
Axel
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