Stromkosten ALG II

2. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
GlobalPlayer21
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)
Stromkosten ALG II

In der Regelleistung (351€ für Alleinstehende, vorher 347) sind, soweit ich weiss, knappe 20€ für den Haushaltsstrom enthalten.
KAnn ich durch Belege der Abschläge bzw. Rechnungen den Rest bei der ARGE zurückfordern?Geht das auch nachträglich mit dem Überprüfungsantrag nach 44 SGB X?Kann ich auch die jahrestromnachzahlung bei der ARGE einreichen und muss diese übernommen werden, rückwirkend.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

nö, das hätte ich noch nie gehört, daß das ginge. Wenn Sie mehr Strom verbrauchen als im RS vorgesehen, ist das sozusagen Ihr privates Problem.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@GlobalPlayer:

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom Februar diesen Jahres zu den Warmwasserkosten, die - im Rahmen der Haushaltsenergie - im Regelsatz enthalten sind, sehe ich derzeit keine Chance, anteilige Stromkosten bewilligt zu bekommen. Gleichwohl müssen eventuelle Nachzahlungen übernommen werden, wenn mit dem Versorgungsunternehmen keine Ratenvereinbarung möglich ist und die Einstellung der Energieversorgung droht. Die Übernahme erfolgt dann als Darlehn, welches mit 10% der Regelleistung zurück zu zahlen ist. Rückwirkend ist die darlehnsweise Übernahme einer (bereits geleisteten) Nachzahlung nicht möglich.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.