Stromsperre und Sauerstoffversorgung

2. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)
Stromsperre und Sauerstoffversorgung

Weil heute im TV so eine ähnliche Situation dargestellt wurde: Wenn man seine Stromrechnung lang genug nicht bezahlt, wird einem ja früher oder später der Strom abgedreht.

Wäre man allerdings sauerstoffpflichtig und würde 24/7 mittels eines Sauerstoff-Konzentrators mit Sauerstoff versorgt....darf auch dann tatsächlich der Strom abgestellt werden?

Es gibt ja verschiedene Ausprägungen von Krankheiten, die einen Patienten Heim-Sauerstoffpflichtig machen:

Wie wäre es also, wenn:

A) der Patient dann in jedem Fall wegen des Sauerstoffmangels versterben würde

B) der Patient dann aufgrund des Sauerstoffmangels möglicherweise Herzrhythmusstörungen erlitte, die vielleicht zum Tode führen könnten.

Darf in einem oder beiden Fällen der Strom seitens des Versorgers abgestellt werden?

Viele Grüße!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von pal378516-54):
Darf in einem oder beiden Fällen der Strom seitens des Versorgers abgestellt werden?

Den Strom bezahlen, dann kommt man nicht in so eine Situation.

Der Stromversorger ist nicht für ihre Gesundheit zuständig. Dazu gibt es Ärzte, besprechen sie ihr Problem mit diesen, im Notfall muss der Notarzt gerufen werden.
Glaube auch kaum, dass ein Stromversorger das Attest eines Arztes anerkennen muss.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

1. Wenn der Patient auf diese Art Selbstmord begehen will, dann ist es sein gutes Recht, dieses zu tun.

2. Stromsperren fallen nicht vom Himmel. Dem geht ein aktives Handeln bzw. Nichthandeln des Betroffenen voraus. Wenn er die Herzrhythmusstörungen in Kauf nimmt, ist das sein Problem, genau so, wie es sein Problem ist, wenn er lebenserhaltene Medikamente nicht nimmt.

wirdwerden

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#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von pal378516-54):
Darf in einem oder beiden Fällen der Strom seitens des Versorgers abgestellt werden?


Generell verzichten alle großen Stromversorger in Deutschland auf eine Stromsperre, wenn man einen entsprechenden Nachweis erbringt (Attest, Bescheinigung vom Arzt etc.). Man sollte da aber frühzeitig den Kontakt suchen.

Zitat (von wirdwerden):
2. Stromsperren fallen nicht vom Himmel. Dem geht ein aktives Handeln bzw. Nichthandeln des Betroffenen voraus.


Aber die Rückstände die zu einer Stromsperre führen können häufen sich je nach Wohnort derzeit extrem schnell an. Ein lokales Unternehmen (Stadtwerke) hat bei Haushalten, die durch ihren bisherigen Versorger in die Grundversorgung geworfen wurde, teilweise bis zu 92 cent pro kwh kassiert... Da sind dann sperrfähige Rückstände in einem Monat erreicht - und sind wir mal ganz ehrlich - Betroffene die dauerhaft an einem Sauerstoffgerät hängen, sind häufig nicht in der Lage, sich um solche Dinge zu kümmern. Und über die Qualität einiger (professioneller) Betreuer müssen wir nicht sprechen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Grundsätzlich wird so eine Situation nicht dazu führen, das der Versorger gratis Strom liefern muss.

Mit etwas Pech merkt der Sperrer das gar nicht.

Und für den Fall der Fälle gibt es dann die 112 ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das ist kein Fall für die 112.

Wer 24/7 mit Sauerstoff versorgt ist, hat noch eine netzunabhängige Alternative (Flaschen, Akkugerät), es bleibt also ausreichend Zeit auf normalem Weg Arzt oder Klinik aufzusuchen.

Schließlich kann der Strom auch mal so ausfallen oder ein Gerät kaputt gehen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Das ist kein Fall für die 112.

Wer 24/7 mit Sauerstoff versorgt ist, hat noch eine netzunabhängige Alternative (Flaschen, Akkugerät), es bleibt also ausreichend Zeit auf normalem Weg Arzt oder Klinik aufzusuchen.

Schließlich kann der Strom auch mal so ausfallen oder ein Gerät kaputt gehen.

Das ist korrekt.

Also, diese Situation betrifft mich persönlich nicht, aber ich bin halt gestern über eine "Fallschilderung" bei einer "Sozialdoku" gestolpert, wo die Protagonisten eben mit der Stromnachzahlung im Rückstand waren und der Versorger aktuell den Saft abgedreht hat. Dies war nunmehr das 2. Mal; beim ersten Mal hatte den beiden das Jobcenter unter Hinweis auf Mittellosigkeit und aufgrund der schlechten Gesundheit der Frau den Rückstand bezahlt. Nun wollen die beiden den gleichen "Trick" nochmals versuchen.... Ob es klappt, erfährt man als Zuschauer nächste Woche (oder wann auch immer die nächste Folge läuft... :crazy: )

Zitat (von Tehlak):
Aber die Rückstände die zu einer Stromsperre führen können häufen sich je nach Wohnort derzeit extrem schnell an. Ein lokales Unternehmen (Stadtwerke) hat bei Haushalten, die durch ihren bisherigen Versorger in die Grundversorgung geworfen wurde, teilweise bis zu 92 cent pro kwh kassiert... Da sind dann sperrfähige Rückstände in einem Monat erreicht

In der Tat - wir haben zur falschen Zeit den Stromanbieter gewechselt und zahlen jetzt schlanke 235 € pro Monat als Abschlag....

Zum Glück können wir persönlich das tragen, aber mich hat halt interessiert, wie das ist, wenn ein Kunde das eben nicht kann oder jemand eine Nachzahlung von xxxx Euro zahlen soll - jedoch der Kunde, der vor der Abschaltung steht, gesundheitliche Einschränkungen hat, die möglicherweise zum Tode führen können (oder als Variante: tatsächlich führen). Es kann ja nicht jeder einfach so zum Jobcenter laufen und sagen: "Zahlt doch mal bitte" :) . Abgesehen davon, daß die Abschläge ja aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen.

Ihre Hinweise sind sehr interessant, vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja, Abschläge müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden. Aber jemand mit so einer Behinderung hat mit Sicherheit einen Pflegegrad. Und das, was aus der Pflegekasse kommt, das ist ja nicht nur für die Pflegekraft bestimmt, sondern eben auch für sonstige Mehrkosten. Abgesehen davon gibt es auch bei ALG II oder Grundsicherung Mehrbedarf, der zusätzlich gezahlt wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von pal378516-54):
Es kann ja nicht jeder einfach so zum Jobcenter laufen und sagen: "Zahlt doch mal bitte"
Eben. Du weißt nun, was man von einigen *Sozialdokus* halten kann.
Ich nehme an, einigermaßen vernünftige Personen, die schon mit gesundheitlichen Einschränkungen stark belastet sind (bzw. die Familienangehörigen),wissen, wie wichtig der Strom ist und lassen es erst nicht soweit kommen. Übrigens wäre eine solche Einzelperson nicht Kunde beim JC.

Hier in dem von dir beschriebenen Doku-Fall hat wohl die Regie entsprechend *gepuzzelt*.
Wäre ja recht unspektakulär, wenn 1x das JC zahlt...und fertig.
Die Regie macht evtl. nun einen *Act mit Trick* dazu... :grins:

Vermutlich war es in echt so: Das JC hat die Schulden bezahlt, damit die Sperrung aufgehoben wird und hat die *Protagonisten* dann über Aufrechnung der Kosten ersatzpflichtig gemacht.
Mittellos sind JC-Kunden nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du weißt nun, was man von einigen *Sozialdokus* halten kann.

Ja, das ist in der Tat so.
Zitat (von Anami):
Vermutlich war es in echt so: Das JC hat die Schulden bezahlt, damit die Sperrung aufgehoben wird und hat die *Protagonisten* dann über Aufrechnung der Kosten ersatzpflichtig gemacht.
Mittellos sind JC-Kunden nicht.

Soweit ich mich erinnere, hat das JC die beiden 1x aus dem Problem mit den Rückständen erlöst, wegen Mittellosigkeit und weil die Dame krank ist. Der Trick, der versucht werden soll (weil wohl wieder Rückstände entstanden waren und der Anbieter den Strom abgestellt hat): das JC ein zweites Mal dazu zu kriegen, die Nachzahlung zu übernehmen bzw den derzeitigen Rückstand zu übernehmen.... Hartz IV "Doku" halt ;)

Aber meine Fragen wurden wie immer toll beantwortet, herzlichen Dank an alle Mitschreiber!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Bei der ganzen Sache sollte man auch nicht vergessen, dass die Kosten für den Stromverbrauch des Sauerstoffgerätes (keine Ahnung, wie viel so ein Teil verbraucht, bei 24/7 Betriebsdauer aber sicher nicht ganz wenig) von der Krankenkasse zu erstatten sind. Einen Mehrbedarf vom Jobcenter gibt es aus eben diesem Grund auch für derartige Mehrkosten nicht.

Gruß,

Axel

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