Student und SGB2 - Rechte und Szenerien in einer Bedarfsgemeinschaft

9. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Julia0001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Student und SGB2 - Rechte und Szenerien in einer Bedarfsgemeinschaft

Hallo,
angenommen eine Person ist Student und lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und hat nach einer bestimmten Zeit keinen Anspruch auf Bafög.
Erhält der Student bis zum finden einer Nebentätigkeit keine Leistungen?
Wovon muss das Bedarfsgemeinschaft seinen Unterhalt finanzieren?
Dem Studenten werden keine Leistungen ausgezahlt.
Könnt ihr eure Erfahrungen da bitte mit mir teilen?

Nach Ablauf von 6 Monaten wird nun doch Bafög zugesprochen und eine Rückzahlung rückwirkend abdeckend ausgezahlt. Das Jobcenter sieht das als Einmalzahlung an und kürzt die Leistungen für die nächsten 6 Monate.

Ist das rechtens? Muss das Geld nicht berücksichtigt, dass in den 6 Monaten davor keine Leistungen für diese Person ausgezahlt wurden und diese Einmalzahlung z.B. die genommenen aufgenommenen Schulden decken muss?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Tipps

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Julia0001):
Nach Ablauf von 6 Monaten wird nun doch Bafög zugesprochen
Zitat (von Julia0001):
Das Jobcenter sieht das als Einmalzahlung an und kürzt die Leistungen für die nächsten 6 Monate.
Ja, so sieht es das Gesetz vor und das ist rechtens. Es ist Einkommen nach § 11 SGB II. Es ist dann für jeden Monat nur ein Freibetrag von 30,- zu berücksichtigen.
Nach Gesetz darf es dem JC egal sein, ob der Student vorher oder immer noch Schulden hat.
Zitat (von Julia0001):
hat nach einer bestimmten Zeit keinen Anspruch auf Bafög.
Warum endete denn der Anspruch? bzw. warum hat es 6 Monate gedauert, erneut BaFöG zu erhalten?
Zitat (von Julia0001):
Erhält der Student bis zum finden einer Nebentätigkeit keine Leistungen?
Nein, so ist das nicht. Als Student hat er grundsätzlich keinen Leistungsanspruch, d.h. solange er immatrikuliert ist und grds. BaFöG-berechtigt ist.
Zitat (von Julia0001):
Wovon muss das Bedarfsgemeinschaft seinen Unterhalt finanzieren?
Das weiß ich nicht. Von dem, was die BG eben hat. Oder der Student hat eigenes Einkommen aus einem Job. Oder aus Vermögen. Oder er hat einen Darlehensvertrag gemacht und bekommt das Geld *geborgt*...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Ja, so sieht es das Gesetz vor und das ist rechtens. Es ist Einkommen nach § 11 SGB II. Es ist dann für jeden Monat nur ein Freibetrag von 30,- zu berücksichtigen.


Dem widerspreche ich mal ganz entschieden.

Davon ausgehend, dass der Student durchgehend, auch in der Zeit ohne BAföG-Bezug und auch noch zum Zeitpunkt und nach Erhalt der Nachzahlung, Student und damit dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, handelt es sich allein um SEIN Einkommen.

Der Student mag zur Bedarfsgemeinschaft gehören, ist aber (vermutlich) selbst nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II. Ergo, er benötigt das BAföG, und auch die Nachzahlung, zur Deckung seines eigenen Lebensunterhalts, einschließlich seines Anteils an den Unterkunftskosten. Da er selbst keine Leistungen des Jobcenters erhält, kann insoweit auch keine auf 6 Monate verteilte Anrechnung der Nachzahlung erfolgen. Und ob es zu einer Einkommensverteilung innerhalb der BG kommt, hängt davon ab, wie sich die BG zusammensetzt, also wer da alles mit wem zusammenwohnt.

Denkbar übrigens auch, dass der Student sogar während der Zeit des Nichtbezuges von BAföG Anspruch auf SGB II Leistungen gehabt hätte. Auch dafür fehlt es aber an genaueren Angaben.

@Julia:

Bitte mal etwas mehr Informationen:

Mit wem lebt der betroffene Student in Bedarfsgemeinschaft (Eltern, Geschwister, Partner....)?

Warum wurde BAföG nicht weiter gezahlt und warum dann doch nachgezahlt?

Nach welchen Grundlagen (siehe BAföG-Bescheid) richtet sich der BAföG-Anspruch?

In welcher Form und bei wem rechnet das Jobcenter die Nachzahlung an, wenn der Student doch gar keine Leistungen von dort erhält? Wird der gesamte Nachzahlungsbetrag angerechnet? Wäre ganz gut, wenn du denn Bescheid inkl. Berechnungsbogen mal anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und verlinken könntest.

Oder gibt es insoweit noch gar keine klare Bescheidlage und es handelt sich nur um einen rein fiktiven Sachverhalt?

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julia0001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Julia0001):
Nach Ablauf von 6 Monaten wird nun doch Bafög zugesprochen
Zitat (von Julia0001):
Das Jobcenter sieht das als Einmalzahlung an und kürzt die Leistungen für die nächsten 6 Monate.
Ja, so sieht es das Gesetz vor und das ist rechtens. Es ist Einkommen nach § 11 SGB II. Es ist dann für jeden Monat nur ein Freibetrag von 30,- zu berücksichtigen.
Nach Gesetz darf es dem JC egal sein, ob der Student vorher oder immer noch Schulden hat.
Zitat (von Julia0001):
hat nach einer bestimmten Zeit keinen Anspruch auf Bafög.
Warum endete denn der Anspruch? bzw. warum hat es 6 Monate gedauert, erneut BaFöG zu erhalten?
Zitat (von Julia0001):
Erhält der Student bis zum finden einer Nebentätigkeit keine Leistungen?
Nein, so ist das nicht. Als Student hat er grundsätzlich keinen Leistungsanspruch, d.h. solange er immatrikuliert ist und grds. BaFöG-berechtigt ist.
Zitat (von Julia0001):
Wovon muss das Bedarfsgemeinschaft seinen Unterhalt finanzieren?
Das weiß ich nicht. Von dem, was die BG eben hat. Oder der Student hat eigenes Einkommen aus einem Job. Oder aus Vermögen. Oder er hat einen Darlehensvertrag gemacht und bekommt das Geld *geborgt*...

Vielen Dank für die Antwort.
Der Anspruch auf Bafög wurde erstmal abgelehnt, weil der Student seinen Studienzeit überzogen hatte.
Ein Widerspruch wurde 6 Monate lang bearbeitet.
Die Nebentätigkeiten endeten im selben Monat leider (aufgrund der auftretenden Pandemie).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julia0001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Vielen Dank für deine ausführliche Antwort Axel!

Zitat:
Mit wem lebt der betroffene Student in Bedarfsgemeinschaft (Eltern, Geschwister, Partner....)?

Mit dem Partner. Auch seit Januar den Arbeitsplatz verloren. Aber kein Student.
Zitat:

Warum wurde BAföG nicht weiter gezahlt und warum dann doch nachgezahlt?

Nach welchen Grundlagen (siehe BAföG-Bescheid) richtet sich der BAföG-Anspruch?


Das Studium wurde überzogen. Gewährt wurde es im Nachhinein aufgrund von einen Härtefall.
Zitat:

In welcher Form und bei wem rechnet das Jobcenter die Nachzahlung an, wenn der Student doch gar keine Leistungen von dort erhält? Wird der gesamte Nachzahlungsbetrag angerechnet? Wäre ganz gut, wenn du denn Bescheid inkl. Berechnungsbogen mal anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und verlinken könntest.


Es wird als Einmaleinkommen angerechnet. Wie es berechnet wird, haben sie hier versucht zu erklären:
https://i.ibb.co/CvXQHc6/image.png

Es wurden mehrmals Widersprüche eingereicht, der nächste Schritt wäre vor das Sozialgericht zu ziehen.

Das im Bild genannte Betrag wird dann mit den aktuellen Bafögleistungen addiert und als Einkommen berechnet.

Beste Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

@Julia
Bitte nicht den gesamten vorigen Beitrag zitieren. Einfach ANTWORTEN---genügt. Danke
------------------------------------------------
Es ist eine BG aus 2 Personen. Der Student hatte Einmaleinkommen aus BaFöG.

Zitat (von Anami):
Es ist dann für jeden Monat nur ein Freibetrag von 30,- zu berücksichtigen.
Meine Aussage war falsch, weil das JC im Bescheid den Absatz 2, Satz 5 aus § 11b SGB II nennt. Daher der 100,- Grundfreibetrag (das war mir bisher nicht bekannt)
Und aus solch einem winzigen Ausschnitt kann ich den kompletten Sachverhalt und evtl. Fehler nicht erkennen...
Bekommt er jetzt weiterhin monatlich BaFöG-Leistungen?

Mehrere Widersprüche? Eigentlich kann man nach dem 1. abgelehnten Widerspruch des JC klagen.
Fraglich nur, was zu beklagen ist. Was will die BG/der Student erreichen?

Welche Regelleistung wurde im Bescheid bei dem Partner angesetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Julia.

Zitat:
Und aus solch einem winzigen Ausschnitt kann ich den kompletten Sachverhalt und evtl. Fehler nicht erkennen...


Ich würde auch gerne den gesamten Berechnungsbogen, zumindest für einen Monat sehen. Ideal wäre der gesamte Bescheid einschließlich Verfügungssatz und Begründung. So kommen wir nicht wirklich weiter und es kann Dir niemand seriös sagen, ob eine Klage Sinn macht oder nicht. Du kannst natürlich auch einen Anwalt zu den Erfogsaussichten befragen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.