Student und wohngeldberechtigt?

19. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa508537-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Student und wohngeldberechtigt?

Hallo,

ich habe die schulische Ausbildung zum Erzieher gemacht und dabei zwei Jahre Aufstiegsbafög erhalten. Nun werde ich studieren (Lehramt an berufsbildenden Schulen) und bin anscheinend nicht bafögberechtigt, weil ich ja schon einmal Bafög hatte. Die Frage ist nun, ob ich aus diesem Grunde ("dem Grunde nach nicht bafögberechtigt") Wohngeldanspruch habe. Hat da jemand Erfahrungen?

Gruß
Alex

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tina-Pauli
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)

Aufstiegs-BAföG und Studenten-BAföG sind zwei verschieden Leistungen. Ob du Wohngeldberechtigt bist kann man daher nicht beantworten.
Wohngeld ist allerdings kein Ersatz für BAföG, um Wohngeldberechtigt zu sein muss man einige Voraussetzungen erfüllen wie z. B. Mieter oder Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und ein zuschussfähiges Einkommen, ohne Einkommen gibt es kein Wohngeld, da Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Mietkosten ist, keine Hilfe zum Lebensunterhalt.

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#2
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Tina-Pauli):
... ohne Einkommen gibt es kein Wohngeld, da Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Mietkosten ist, keine Hilfe zum Lebensunterhalt.
Grundsätzlich ist es richtig, dass Wohngeld nur als Mietzuschuss, nicht aber zur Bestreitung des eigentlichen Lebensunterhalts gedacht ist. Allerdings ergibt sich das ohnehin automatisch, weil das Regelungswerk so gestrickt ist, dass das Wohngeld niemals höher als die eigene Bruttowarmmiete ausfällt.

Trotzdem kann auch mit sehr kleinem oder sogar ganz ohne Einkommen Wohngeld bezogen werden. Bei der Plausibilitätsprüfung gem. WogVwV wird das (fiktive) Wohngeld als Einnahme mit berücksichtigt. Auch liquides Vermögen oder ein Darlehen wird als Einkommensersatz anerkannt. Letzten Endes geht bei kleinem Einkommen darum, der Wohngeldstelle ggü. glaubhaft darzulegen, wie man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dann erhält man auch Wohngeld. Der Euro-Betrag dessen, was ein Mensch zum Leben braucht, ist individuell höchst unterschiedlich; man denke nur an die Kosten eines stärkeren Rauchers oder eines Kfz-Halters.

-- Editiert von User am 20. August 2023 12:06

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