Studium abbrechen mangels Unterstützung ?

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
glupho
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Studium abbrechen mangels Unterstützung ?

Hallo zusammen!
Ich bin total verzweifelt, hoffe einer von euch kann mir helfen!
Kurz meine Situation:
Ich bin im 2.Semester an der IUBH Duales Studium in München und habe einen Praxispartner der mich zusätzlich intern ausbildet. Also Arbeit, Studium und betriebsinterne Ausbildung.
Aufgrund meines Alters (32 Jahre) habe ich keinen Anspruch auf BAföG und kein Anspruch auf das Studiendarlehen wegen Schulden.

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft und zahle 460 € warm Miete.
Ich verdiene bei meinen Praxispartner im Dualen Studium 330 EUR netto und ich arbeite als Minijobberin in einer Bäckerei, was mir 450 EUR bringt.
Alles in allem habe ich ein Einkommen von 780 € abzüglich einer Miete von 460 €, was 320 € pro Monat entspricht, um davon zu leben.

Ich habe einfach keine Lust, mich zu Tode zu arbeiten und nichts zum Leben zu haben. Es bringt mir herzlich wenig wenn ich noch 2,5 Jahre durchhalte und dann wegen Burnout arbeitsunfähig bin.
Das zweite Semester endet in zwei Wochen und ich denke darüber nach, dem Wahnsinn meines Studiums ein Ende zu setzen.

Wenn ich mein Studium abbreche und meinen Mini-Job behalte, zahlt das Jobcenter die volle Miete und zusätzlich zu meinen 450 € eine zusätzliche Unterstützung von 152 €. Ich hätte also 602 € ohne das Risiko eines Burnouts.

Und wenn ich erst mal an das Jobcenter angebunden bin, habe ich vielleicht die Möglichkeit mich mittels Bildungsgutschein weiterzubilden. Vielleicht zahlt das Jobcenter ein Fernstudium.
Wie seht ihr das? Ist das möglich und ratsam?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Mit einem Minijob arbeitet man sich keinesfalls zu Tode.
Eine duale Ausbildung und ein Minijob für die Dauer von 3,5 Jahren für eine alleinstehende 32jährige Person dürfte nicht zum Burnout führen.

Tolle Perspektive.
Die Finanzierung eines Fernstudiums? Eher nicht.
Bildungsgutschein für was?

Zitat (von glupho):
Wie seht ihr das? Ist das möglich und ratsam?
Der Abbruch des Studiums ist möglich, aber nicht ratsam.

Alternativen:
Da man vermutlich so ca. ab 18 schon mal irgendwas gelernt oder gearbeitet hat---evtl. damit weitermachen?
Mit einem Job, der vielleicht nicht glücklich macht, aber soviel einbringt, dass man Miete und LU davon bestreiten kann?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eine duale Ausbildung und ein Minijob für die Dauer von 3,5 Jahren für eine alleinstehende 32jährige Person dürfte nicht zum Burnout führen.

Da wäre ich mir nicht so sicher ...



Zitat (von glupho):
Vielleicht zahlt das Jobcenter ein Fernstudium.

Ja, und Donald Trump wird ein Präsident der das Amt mit Würde ausfüllt ...


Das Jobcenter wird seinen Job machen und Dir Jobs anbieten / zuweisen. Notfalls ist man dann halt ungelernt und arbeitet 40 Stunden für den Mindestlohn.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.366 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.