hallo,
ich habe jetzt eine möglichkeit gefunden evt. abends studieren gehen zu können. ich müßte mich dann dort auch imatrikulieren. d.h. das ich dann kein alg 2 bekomme? oder gibt es eine möglichkeit, da es ja abends ist auch weiterhin die unterstützung zu erhalten? ich habe mein abitur auf dem zweiten bildungsweg gemacht und würde da auch gerne weiterlernen.
über tipps wäre ich dankbar.
grüße keks
Studium möglich?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



ALG II oder Sozialhilfe gibts jedenfalls nicht beim Studium.
Einzige Ausnahme wenn Du bspw. ein Kind hast kann für dieses ergänzende Sozialhilfe beantragt werden.
Es hilft also nur ein Antrag auf BAB und Wohngeld.
Was spricht gegen Bafoeg?
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wicky, es spricht dagegen das ich nicht mit dem auskommen würde. mir wäre es lieber wenn ich mit bafög auskomme und ich somit studieren könnte ohne nebenbei arbeiten gehen zu müssen. außerdem kommen ja noch studiengebühren dazu. ich bin halt auch schon älter und ich möchte nicht aufgrund das ich arbeite neben das studium länger hinziehen. bafög würde ich schon noch bekommen.
lg keks
Seit Januar07 beteiligt sich die ArGe an den Kosten der Unterkunft, wenn das Bafög nicht für die Miete reicht.
SGBII §22
...
7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ( § 22 Abs. 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.
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