Ich bin allein erziehend und lebe mit meinem 17-jährigen Sohn von Hartz IV.Im nächsten Jahr hat er sein Abi und möchte studieren.Wenn er zu Hause wohnen bleibt und Bafög beantragt, bekomme ich dann (von der ARGE?) weiter Wohngeld für ihn? Oder muss er dieses dann von seinem Bafög bezahlen? Sollte er ausziehen und sich ein Zimmer mieten, kann ich die Wohnung nicht mehr halten, da ich die Miete nicht von meinem "Hungerlohn" allein bezahlen kann. Welche Möglichkeiten hat man da??
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Studium und Hartz IV
Bescheid anfechten?
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Du bekommst wahrscheinlich kein Wohngeld für ihn (das zahlt die Stadt), sondern ALG II und das Job-Center (die ARGE gibt es schon seit 18 Monaten nicht mehr) zahlt die Miete für Euch, richtig?
Das wäre wichtig zu wissen.
wirdwerden
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Das ist doch klar. "Wohngeld" ist hier (und auch sonst oft) nur der falsche Ausdruck für KdU (Kosten der Unterkunft).
Wenn der Sohn auszieht, dürften die Alternativen Umzug oder Untervermietung sein.
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@Conny:
Wenn Dein Sohn dann BAföG erhält, dann ist darin auch ein bestimmter Betrag für die Unterkunftskosten enthalten. Diesen Betrag wird Dein Sohn auch an Dich abführen müssen, weil Dir die Unterkunftskosten um die Hälfte (sofern nur Ihr zwei in der Wohnung wohnt) gekürzt werden.
Reicht der Unterkunftskostenanteil im BAföG hierfür nicht aus, kann ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beim Jobcenter beantragt werden, wobei aber ein vollständige Bedarfsprüfung durchgeführt und der Zuschuss nur dann gewährt wird, wenn der Bedarf insgesamt nicht gedeckt ist.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
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