Tagesmutter Kosten

29. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jetsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tagesmutter Kosten

ich befinde mich in einer, vom Arbeitsamt bewilligten Bildungsmaßnahme außerhalb meines Wohnortes.
Für mein kind (2,5jahre) benötige ich eine Tagesmutter.
Das Arbeitsamt lehnt eine Übernahme der kosten ab, mit der begründung, das dafür das Sozialamt zuständig ist.
Das Sozialamt lehnt eine Kostenübernahme ab, mit der begründung, das ich außerhalb wohne und somit das sozialamt an meinem Umschulungsort zuständig ist.
Da ich aber meinen Hauptlebensmittelpunkt an meinem alten Wohnort behalten mußte (forderung des Arbeitsamtes wegen der Bezahlung der Bildungsmaßnahme) weißmich nicht mehr, wer überhaupt zuständig ist.
Ohne Tagesmutter kann ich aber die Bildungsmaßnahme nicht beenden.
Wer hat einen Tipp?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Das Sozialamt lehnt eine Kostenübernahme ab, mit der begründung, das ich außerhalb wohne und somit das sozialamt an meinem Umschulungsort zuständig ist.
"

du beantwortest deine Frage doch schon selbst

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Fragen Sie beim Sozialamt an Ihrem Umschulungsort an, ob diese zuständig sind.

Ist die Behörde nicht zuständig, lassen Sie sich das schriftlich geben.

Mit dem Schreiben gehen Sie dann nochmal zu dem Sozialamt an Ihrem Wohnort. Sollten die nicht mit sich reden lassen,
legen Sie Widerspruch gegen die Ablehnung der Übernahme der Kosten bei dem Sozialamt an Ihrem Wohnort ein.
Wichtig: Haben SIe einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, müssen Sie die Fristen einhalten.

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