Technischer Fehler Wohngeld Rückforderung

21. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
RinaB-Rey
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Technischer Fehler Wohngeld Rückforderung

Hallo,

Ich bekomme seit Jahren WG zu meiner voller EM-Rente. Letzte Bewilligung war für 2 jahre (01.11.23 - 31.10.25). Also stellte ich am 17.09.25 neuen Weiterbewilligungsantrag. Am 07.10.25 bekam ich einen Brief von WG-Stelle, dass ein paar Unterlagen fehlen, obwohl sie alle eingereicht waren. Aber ok, wiederholt alles eingeschickt.
Ende Oktober 2025 wurde mir WG aufs Konto für November überwiesen, was mir zu verstehen gab (da ab 01.11.25 neuer Bewilligungszeitraum gilt): gut, mir wurde WG erneut bewilligt. Bald kommt also der Brief. Auch für Dezember '25 und Januar '26 bekam ich WG aufs Konto. Aber immer noch keinen Bewilligungsbescheid mit der Berechnung. Da meine Miete ab Januar '26 stieg und ich die neue Mietbescheinigung einschicken wollte, mit dem Hinweis, dass mir der Berechnungsbogen/Bewilligungsbescheid immer noch nicht zugesandt wurde - kommt gestern tatsächlich dieser dicker Brief! Aber, nicht so, wie erwartet. Zuerst wird davon geschrieben, dass mir nun WG auf meinen Antrag von 17.09.25 hin - bewilligt wird. Doch weiter im Text steht:
"Aufgrund eines technischen Fehlers wurde das Wohngeld fehlerhaft ausgezahlt. Daher wurde das überzahlte Wohngeld mit Ihrem Wohngeldanspruch verrechnet"!
(Erwähnung des § 29 Abs. 2 WoGG + § 50 SGB X)

Im Klartext, sie haben mir 3 Monate lang mehr bezahlt, und zwar je 36€ zu viel, bis die Behörde feststellte, dass sie das Wohngeld in meinem Fall falsch berechnete und darum 108€ von Februars Wohngeldsumme abzieht/damit verrechnet.

Weiter im Text schreiben die richtig tollen Satz:
„Gründe, die uns im Rahmen des Ermessens von einer Aufrechnung absehen lassen könnten, sind weder vorgebracht worden noch ersichtlich."

WTF???!!!

Erstens: der Fehler ist nicht mir, sondern der Behörde unterlaufen. Meine Angaben waren alle korrekt und Unterlagen zwei mal vorgelegt!
Zweitens: wie hätte ich irgendwelche Gründe überhaupt vorbringen können, wenn sie mir erst gestern diesen Brief mit der Berechnung zugestellt haben?! Wo sie sofort von diesem technischen Fehler dererseits berichten, neuer Wohngeldsumme und Rückforderung!

Also, vlt ist die Summe der Rückforderung in Höhe von 108€ für Jemanden nicht die Welt.. Für mich mit EM-Rente ist sie das schon! Besonders, da kurz vor Weihnachten die Vermieterin jährliche Betriebskostenabrechnung (Nebenkosten) schickte, mit 480€ Nachzahlung!!! Das sind NICHT die Heiz- oder Stromkosten, die nachgezahlt werden mussten!!! Das ist eine Nachzahlung für Nebenkosten aus der Miete! Doch sie ist ja irrelevant für WG-Stelle, die Nachzahlung wirkt sich nicht auf WG aus und es gibt keinen "Zuschuss" dafür.
Also habe ich jetzt 480€ offene Schulden (geliehen, um keine Probleme mit der Vermieterin zu haben) und es folgt nun der Monat, wo GEZ (~55€ fürs laufende Quartal) und jährliche Versicherung, nicht zu vergessen, nun um 40€ gestiegene Miete - abgebucht werden, das sind für mich unzumutbare Zustände, die hier auf einmal kommen und wo zusätzlich die Behörde 108€ weniger an WG überweisen wird!

Ist das rechtens? Muss ich für den von der Behörde begangenen Fehler büßen?
Und zwar unter Bedacht der gegebener Lage:
- keinen Bewilligungsbescheid erhalten!
- fehlende Kenntnis der Überzahlung (dass die Zahlung falsch ist)
- keine Möglichkeit, rechtzeitig Einwände zu erheben, da ich gestern durch den Brief erst vor vollendeten Tatsachen gestellt wurde!

Hat da Jemand bitte einen Rat für mich..?

PS: warum ich nicht früher den Brief mit der Berechnung von Behörde einforderte, weil das letzte Mal (also vor 2 Jahren, wo es um Weiterleistungsantrag ging) - ich 8 Monate auf die Bearbeitung wartete! Darum diesmal überhaupt nicht gehofft, dass da etwas zügiger bearbeitet wird.

-- Editiert von User am 21. Januar 2026 18:55

-- Editiert von User am 21. Januar 2026 18:59

-- Editiert von User am 21. Januar 2026 19:14




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3375 Beiträge, 1125x hilfreich)

Zitat (von RinaB-Rey):
Ist das rechtens?
Ich sage ja und sehe keine Gründe für einen Vertrauensschutz.

Für den Erhalt von staatlichen Leistungen nach Ablauf eines Bewilligungszeitraumes ist man grundsätzlich nicht gutgläubig und gesetzlich zur Rückzahlung verpflichtet. Ich kann den anfänglichen Gedanken, dass der Bescheid hier in Kürze kommen wird, zwar verstehen. Spätestens aber im zweiten oder dritten Monat ist das meiner Meinung nach kein Argument mehr. Letztlich wusste man zu jedem Zeitpunkt rein faktisch, dass die Leistung abgelaufen ist und über den neuen Zeitraum noch nicht entschieden wurde. Die Wohngeldstelle hat sich auch nicht verrechnet, sondern jetzt einfach den neuen Bewilligungszeitraum berechnet. Dass diese Leistung höher oder niedriger ausfallen kann, war zu jedem Zeitpunkt klar.

Zitat (von RinaB-Rey):
Erstens: der Fehler ist nicht mir, sondern der Behörde unterlaufen.
Da stimmt. Das allein macht einen aber nicht gutgläubig und schützt einen auch nicht vor der Rückforderung.

Zitat (von RinaB-Rey):
Zweitens: wie hätte ich irgendwelche Gründe überhaupt vorbringen können, wenn sie mir erst gestern diesen Brief mit der Berechnung zugestellt haben?!
Z.B. indem man den Erhalt des Geldes nach Ablauf der Bewilligung dorthin gemeldet hätte. Am besten wiederholt. Das wäre für mich ein massives Argument für Gutgläubigkeit. Hat man den Anderen mehrfach über seine fehlerhafte Zahlung informiert und derjenige meldet sich nicht, kann man irgendwann auch davon ausgehen, dass man das Geld behalten darf. Die stillschweigende Annahme indiziert für mich eher genau das Gegenteil.

Zitat (von RinaB-Rey):
Hat da Jemand bitte einen Rat für mich..?
Ich finde immer eine gute Herangehensweise sich selbst zu fragen, wie das Ergebnis ausgesehen hätte, wenn alles in korrekter Weise abgelaufen wäre. Und da wäre das Ergebnis in diesem Fall hier mathematisch identisch. Der einzige Unterschied hätte darin bestanden, dass man in der Zwischenzeit gar kein Geld und jetzt eine größere Nachzahlung erhalten hätte. Rechnerisch wäre es exakt dasselbe.

Zitat (von RinaB-Rey):
warum ich nicht früher den Brief mit der Berechnung von Behörde einforderte, weil das letzte Mal (also vor 2 Jahren, wo es um Weiterleistungsantrag ging) - ich 8 Monate auf die Bearbeitung wartete!
Dann kennt man den Ablauf ja schon. Und damals ist dieser technische Fehler sicherlich nicht passiert und es wurde während der Bearbeitungszeit gar nichts gezahlt. Das ist damit also eher ein Argument für und nicht gegen eine Rückforderung.

-- Editiert von User am 22. Januar 2026 09:45

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RinaB-Rey
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, smogman,

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Zitat (von smogman):
Z.B. indem man den Erhalt des Geldes nach Ablauf der Bewilligung dorthin gemeldet hätte. Am besten wiederholt. Das wäre für mich ein massives Argument für Gutgläubigkeit. Hat man den Anderen mehrfach über seine fehlerhafte Zahlung informiert und derjenige meldet sich nicht, kann man irgendwann auch davon ausgehen, dass man das Geld behalten darf.


Wie ich oben schrieb, wird mir das WG schon seit Jahren bewilligt. Darum ist es nicht das erste Mal, dass der Bewilligungsbescheid auf sich warten ließ, wo das WG aber nahtlos, auch wenn etwas abweichende Summe - weiter an mich überwiesen wurde, und Wochen später kam die Aufschlüsselung per Brief, wie die "neue Summe" berechnet wurde. Aber richtig, mit einer Ausnahme (8-mon. Bearbeitungszeit), wo die Überweisungen nicht stattfanden, das war jedoch der Wohngeld-Plus Reform geschuldet, wo die Umstände anders waren und viele Faktoren wurden geändert.
Da dieses Mal keine Reform gab, sondern wie jedes Mal in den Jahren davor, "standardmässige" Überprüfung meiner Wirtschaftsverhältnisse, wo stets die jährliche Rentenanpassung, gleichzeitig jedoch auch eine Mieterhöhung zur Neuberechnung führen = ergo geänderte WG Summe - ist ja auch dieses Mal bei mir so gelaufen. Zumindest ging ich davon aus, und das NICHT aus Gutgläubigkeit, wie Sie es mehrmals betonen, sondern aus jahrelanger Erfahrung mit der Behörde in meiner Stadt!
Ich werde nicht nur vom amb. Dienst betreut, sondern auch von der amb. soz. Assistenz, welche mehrere Klienten mit WG Bewilligung hat, wo die Abläufe die gleichen sind. Also ging ich nicht nur von meiner eigenen Erfahrung aus! Und da ich keine Arbeit aufgenommen habe, meine Miete sich nicht um mehr als 15% reduzierte - bin ich auch nicht von einem "unrechtmäßigem" Erhalt ausgegangen! Im Gegenteil, es war für mich plausibel/nachzuvollziehen, dass wie jedes Mal bei Weiterbewilligung - das WG in meinem Fall aufgestockt wurde.

Also:
=> jährliche Rentenanpassung + Mieterhöhung = stetige und einzige Faktoren auf meiner Seite, die sich ändern
=> Bewilligungsbescheid lässt auf sich warten - gang und gäbe hier

Wenn ich davon ausgehend, wohl gemerkt, "gutgläubig" gehandelt habe, dann ist es wohl so.

Der letzte Bewilligungszeitraum war für 2 Jahre (23-25), die Rentenanpassung im Juli 2024 - habe ich natürlich der WG-Stelle sofort vorgelegt (wie auch andere Änderungen, wenn es sie gibt, egal, wie minimal sie auch sein mögen, sofort von mir gemeldet werden!). Die Antwort war, dass es irrelevant sei, da die Rente nicht um mehr als 15% stieg. Auch 2025 wurde die Rente angepasst, aber auch hier gab es keine Erhöhung um mehr als 15%. Sogar beide Jahren '24+'25 zusammengelegt - kommen nicht auf 15% Erhöhung. Da gleichzeitig auch die Mietkosten stiegen - konnte ich summa summarum (!) von keiner fehlerhaften Zahlung ausgehen!

Ich danke Ihnen noch einmal für Ihre Zeit und Mühe, mir eine Antwort gegeben zu haben!
Bei all Ihren Zitaten fand ich nur schade, dass Sie kein Zitat von dem Satz gemacht haben, wo es um das Vorbringen der Gründe geht. Denn diese Möglichkeit wurde mir ja gar nicht erteilt.

-- Editiert von User am 22. Januar 2026 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39835 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von RinaB-Rey):
"Aufgrund eines technischen Fehlers wurde das Wohngeld fehlerhaft ausgezahlt. Daher wurde das überzahlte Wohngeld mit Ihrem Wohngeldanspruch verrechnet"!
Ja, so wird das gemacht. Der techn. Fehler ist hier leider 1x passiert. Und mathematisch bleibt es bei +/- 0.
Vertrauensschutz ist kein Argument für dich.
Zitat (von RinaB-Rey):
Da meine Miete ab Januar '26 stieg und ich die neue Mietbescheinigung einschicken wollte,
Ist das gestern nicht zu spät gewesen? Januar-Miete war doch längst fällig.
--- Nur interessehalber: Erhöht sich deine Miete jährlich? Wegen Indexmiete?

Gern kannst du Widerspruch gegen den Bescheid erheben. zB dazu, dass dir ja wegen ---WTF--- gar keine Möglichkeit gegeben wurde.
Vorhersage: Der W-Bescheid wird lange auf sich warten lassen UND Sand ins Getriebe der noch ausstehenden Wohngeld-Bewilligung nach Mieterhöhung streuen. Sand in Form von Wartezeit...

Zitat (von RinaB-Rey):
Ist das rechtens?
Ja, das ist in diesem Falle rechtens.
Zitat (von RinaB-Rey):
Da dieses Mal keine Reform gab,
Leider aber 1 technischen Fehler. Passiert auch. Manchmal kommt alles zur unpassendsten Zeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1655 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von RinaB-Rey):
da kurz vor Weihnachten die Vermieterin jährliche Betriebskostenabrechnung (Nebenkosten) schickte, mit 480€ Nachzahlung!!!

Das hilft Dir zwar jetzt nicht bei deinem wohngeld Problem, aber ich wollte es nicht unerwähnt lassen:
Hast du diese auf Richtigkeit geprüft?
Ansonsten kann es ja nur an zu geringen Nebenkosten vorauszahlungen liegen. Vielleicht diese anpassen? Dann hat man den Batzen nicht am Jahresende.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42227 Beiträge, 14704x hilfreich)

Grundsätzlich sind Fehler der öffentlichen Hand auch dann korrigierbar, wenn der Fehler nicht dem Antragsteller zuzuordnen ist. Zumindest immer dann, wenn der Vertrauensschutz des Bürgers bei der Abwägung nicht überwiegt. Und so ein Fall liegt hier nicht vor. Es gibt noch keinen schriftlichen Verwaltungsakt, es ist ein relativ geringer Betrag und betrifft nur einen kurzen Zeitraum. Da ist eine Korrektur möglich. Dass das bei Dir zu einem ungünstigen Zeitpunkt auflief, das ist insoweit unerheblich. Möglicherweise kann man eine ratenweise Verrechnung erreichen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39835 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da ist eine Korrektur möglich.
Was sollte die Wohngeldstelle korrigieren? Die handelt nach § 29 WoGG i.V. 50 SGB X.
3x wurde zuviel geleistet und verbraucht...und 1x wurde diese zu Unrecht erbrachte Summe aufgerechnet.

Zitat (von wirdwerden):
Möglicherweise kann man eine ratenweise Verrechnung erreichen.
Etwa 3 Raten zu je 36,-??

Aber wohl wahr: Anträge stellen ist zulässig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RinaB-Rey
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, das ist in diesem Falle rechtens.

Danke auch Ihnen, Anami, für die Antwort, nun weiß ich es.

Zitat (von Anami):
Gern kannst du Widerspruch gegen den Bescheid erheben. zB dazu, dass dir ja wegen ---WTF--- gar keine Möglichkeit gegeben wurde.
Vorhersage: Der W-Bescheid wird lange auf sich warten lassen UND Sand ins Getriebe der noch ausstehenden Wohngeld-Bewilligung nach Mieterhöhung streuen. Sand in Form von Wartezeit...

Das ist auch meine Befürchtung.
Wenn es eine Überzahlung gab, und alles "rechtens" ist - soll es ja auch wieder in Ordnung gebracht werden.
Ich hätte mir nur Zeit zum Handeln können (Geld leihen, Behörde kontaktieren, um Aufschub/Raten bitten) gewünscht! Nicht so "Fehler unterlaufen, zu viel Geld überwiesen... Keine Gründe, von Aufrechnung abzusehen, vorgebracht... In einer Woche gibt's 108€ weniger WG".


Zitat (von Anami):
Ist das gestern nicht zu spät gewesen? Januar-Miete war doch längst fällig.
--- Nur interessehalber: Erhöht sich deine Miete jährlich? Wegen Indexmiete?

Die neue Miete wurde erst jetzt fällig. Die Hausverwaltung schlug mit dem Ziegelstein "BKA mit 480€ Nachzahlung" auf den Kopf direkt vor Weihnachten und - verabschiedete sich in "Betriebsferien".
Alle von mir zur Einsicht angeforderten Belege mussten auf 5.Jan warten, bis HV wieder da ist. Nix geschehen. Nochmal angefordert. Mitte Januar hatte ich alle Papiere dann bekommen, wo ich erstmal durchsteigen musste, bevor ich der neuen Mietsumme zustimmte, sie überwies, folglich sofort neue Mietbescheinigung für WG-Stelle von der HV ausfüllen ließ, Kontoauszug mit Mietzahlung vorbereitet, vorgestern beim Termin mit und Unterstützung von soz. Assistenz via ServicePortal einreichen wollen, wo der o.b. Brief kam.
Zu Ihrer Frage wegen meiner Miete: Entweder waren es Mieterhöhung um 15% (2023) oder NK Erhöhungen (24-25-26). Dieses Jahr ist Beides gleichzeitig, ab Jan. NK, ab Nov. wieder 15%.

*******

Zitat (von Schalkefan):
Das hilft Dir zwar jetzt nicht bei deinem wohngeld Problem, aber ich wollte es nicht unerwähnt lassen:
Hast du diese auf Richtigkeit geprüft?
Ansonsten kann es ja nur an zu geringen Nebenkosten vorauszahlungen liegen. Vielleicht diese anpassen? Dann hat man den Batzen nicht am Jahresende.

Danke auch Ihnen, Schalkenfan, für die Antwort und Ihren Rat.
Jedes Jahr fordere ich die Belege zur Einsicht an und wühle mich dadurch. Nix zu beanstanden, zumindest an Berechnung auf Papier.
Denn.. dass die Vermieterin sich für bestimmte Versicherungsträger, Firmen oder Verträge entscheidet, welche sich preislich abheben - können wir als Mieter nicht ändern, und.. es ist ja ihr Recht.
Und.. bei uns im Haus wohnen 2 Menschen mehr, als es in BKA abgerechnet wird. Da kann man aber auch nix machen. Darum haben wir entweder utopische Verbräuche oder der Preis für die Leistungen bei anderen Posten steigt und steigt.. Oder - beide Komponente zusammen. Ich minimiere meinen Verbrauch, wo ich kann, aber das bringt nicht viel, weil in die Abrechnung das ganze Haus/alle Mietparteien einfließen.

Die letzte BKA (für 2024) enthält einen zusätzlichen Posten: Gastherme Wartung, da wir September 2024 auf einmal Termine von der Firma zugeschickt bekamen, im Auftrag von der Vermieterin. Sie schließ so einen Vertrag ab, wo wir Mieter, 300€ (jeder, dir.) dafür zahlen. Aber ja, auch dies ist Ihr Recht.
Und so ist aus 180€ Nachzahlung schnell 480€ geworden.
Wenn ich nicht genug beim Strom und Gasverbrauch aufgepasst habe - erwarten mich Ende Februar evtl. auch da zusätzliche Nachzahlungen. Behalte die Zähler aber stets im Auge + zahle je Vertrag monatlich 5€ mehr an Beitrag, als gefordert.

Gleichzeitig wurde in der BKA mitgeteilt, dass wegen Grundsteuerreform - die Grundsteuer fürs Haus im Jahr 2025 - rund 300€ (von 440€ auf 740€) höher ausfällt (oder genauer gesagt, nun 'ausfiel', da wir schon '26 haben.. und die Abrechnung für '25 erst dieses Jahr, wieder vor Weihnachten, kommt).
Deswegen wurden NK bei allen im Haus wieder angezogen. Doch da wir auch 2025 im September eine Wartung hatten, die Preise für andere Posten weiterhin steigen (Versicherungen, Müll, Schmutz-/Frischwasser, Straßenreinigung, Gehwegreinigung, Schornsteinfeger, usw) wird diese NK Erhöhung, habe ausgerechnet - bei mir nicht ausreichen.
Darum werde ich versuchen, montl. Summe xy auch noch für diesen Fall zurückzulegen.
Ich bin in dieser Wohnung seit 2012. Hatte immer jährlich ein Guthaben von ~300€, kurz vor Corona sind es dann ~160€ gewesen, und es folgte jährlicher Abfall, dazu "U-Krise", und in der Abrechnung für 2023 hatte ich zum 1. Mal eine Nachzahlung (22€), welche ich aber noch "verkraften" konnte.. für 2024 sind es nun 480. Vlt kann sich Einer hier vorstellen, was für Panik ich vor bald kommenden Strom- und Gasabrechnung hab, denn.. vlt verrechnete ich mich, vlt hab ich nicht gut genug auf meinen Verbrauch geachtet.
Die Raumtemperatur änderte ich von 22° auf 20.5°, mehr geht leider nicht (meine Gesundheit steht mir im Weg), da ich jetzt schon in 2 Outfits übereinander laufe und nur mit Hilfe von Wärmflasche+Heizkissen Hände/Füsse warmbekomme. Immer die Abwägung, lieber Strom verbrauchen oder Heizung aufdrehen. Doch in EG-Whg BJ 1938 mit 3 Außenwänden.. konnte ich mir "meine Wohlfühltemperatur" von 23° hier nur, solange ich gearbeitet habe, leisten.
Jetzt Rente+WG, alles etwas schwieriger.

Darum versuche ich, soweit ich es gesundheitlich hinkriege, alles gut im Blick zu behalten, Papiere, Fristen, Rechnungen, usw. Doch nicht gut genug, wie es aussieht, da mir nun so ein Malheur passierte.

Danke an Alle für die Beteiligung, Aufklärung und Ratschläge!
Bleibt gesund!

-- Editiert von User am 22. Januar 2026 20:28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RinaB-Rey
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Etwa 3 Raten zu je 36,-??


Klingt es für Sie sooo abwegig? So unvorstellbar, weil die Summe in Ihren Augen so niedrig ausfällt.. ?

Ja, für mich wäre die Lage nicht so schwerwiegend, würde die WG-Stelle mir über den Zeitraum von 3 Monaten - monatlich 36€ vom WG abziehen/verrechnen.
Also genau so lange, wie die Überzahlung lief.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39835 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von RinaB-Rey):
Das ist auch meine Befürchtung.
Also was bleibt, weil Wünschen nicht geholfen hat? Antrag auf Ratenzahlung... Versuch macht kluch... und *Schreiben* ist ja kein Ding.

Ich kenne die Kleinheiten im WoGG nicht , aber ich fand in der WoGVwV unter §29....
Die zur Rückzahlung verpflichtete Person hat eine möglicherweise vorliegende Hilfebedürftigkeit, die durch die Aufrechnung zurückzufordernden Wohngeldes entsteht oder verstärkt wird, nachzuweisen. Die Wohngeldbehörde hat diese Prüfung nicht von sich aus vorzunehmen.

Man könnte sich im Antrag auf die späte Briefpost und Unmöglichkeit eines Nachweises berufen.
Aber man beachte auch den Zeitfaktor...

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm

Zitat (von RinaB-Rey):
Klingt es für Sie sooo abwegig?
Nein. Die Summe hat nichts damit zu tun, die Wohngeldstelle musste deine Sonderausgaben nicht berücksichtigen.




-- Editiert von User am 23. Januar 2026 15:07

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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