Nehmen wir mal an, es gibt eine Bedarfsgemeinschaft mit einem fast 6 Monate alten Sohn. Die Mutter des Kindes, hat ihr Studium kurz vor dem Abschluss unterbrochen und befindet sich in der Elternzeit. Während dieser Zeit bezieht sie ALG II.Der Partner(Vater des Kindes) hat ein Einkommen von ca. 1150€ netto.
Nun die Frage: Er würde von seiner Lebensversicherung, die seine Eltern für ihn angelegt haben und bezahlen, eine Ausschüttung von ca. 6770€ bekommen. Das müssten sie ja sicher der ARGE melden??? Fällt das noch unter den Schonbetrag? Kann die ARGE ihm davon etwas wegnehmen? Es haben beide sonst keinerlei Vermögen, die Konten befanden sich bis dahin beide im Minus. Das Kind hat ein Sparbuch mit Geld von der Omi, ca. 750€; könnten sie ihm da auch noch was draufzahlen?
In Kürze steht auch noch ein Umzug an, wg. Sanierung des Hauses, das Studium muss zu Ende finanziert werden etc.
Vielen Dank schonmal für alle Tipps
Teilauszahlung Lebensversicherung u ALG II der Lebensgefärhtin
26. August 2007
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Frage vom 26. August 2007 | 17:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilauszahlung Lebensversicherung u ALG II der Lebensgefärhtin
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#1
Antwort vom 26. August 2007 | 18:10
Von
Status: Gelehrter (10619 Beiträge, 2429x hilfreich)
@karusu
guckst du hier
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
sunbee
Und jetzt?
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