Teilerwerbsminderungsrente

10. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Haus01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilerwerbsminderungsrente

Hallo, ich blick nicht durch

Habe Vollzeit gearbeitet, bin ausgesteuert seit April, jetzt aktuell in Reha. Bekomme einen Bericht mit Empfehlung 3-6 Std Arbeit. Möchte auch wieder zu meinem AG mit ca 4 Std.mit Wiedereingliederung und parallel TeilErwerbsminderungsRente stellen.

Jetzt heißt es ja bei Wiedereingliederung immer ...bis vollschichtig...

Heißt das ich könnte eine Wiedereingliederung nur machen,wenn ich wieder Vollzeit gehe, oder kann man hier auch Std. vereinbaren und wenn ja hat es einen Nachteil für mich, wenn ich schon auf die verringerten Std. Wiedereingliederung/ arbeite, bevor der Antrag zur Erwerbsminderung gestellt und bearbeitet ist? Hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt:-)




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41000 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Haus01):
Möchte auch wieder zu meinem AG mit ca 4 Std.mit Wiedereingliederung
Das wird dann im Zusammenhang mit dem BEM (Betriebliches EingliederungsManagment) organisiert werden.
Zitat (von Haus01):
parallel TeilErwerbsminderungsRente stellen.
Nach Ende der Reha kannst du bei der RV einen Antrag auf EM-Rente stellen.
Zitat (von Haus01):
Jetzt heißt es ja bei Wiedereingliederung immer ...bis vollschichtig...
Wo liest oder hörst du das? Es soll doch gerade erst festgestellt werden, ob du nach Langzeiterkrankung und Reha wieder so wie früher arbeiten könntest ODER eben weniger.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4506 Beiträge, 739x hilfreich)

Zitat (von Haus01):
Möchte auch wieder zu meinem AG mit ca 4 Std.mit Wiedereingliederung und parallel TeilErwerbsminderungsRente stellen.

Man kann einen EMR Antrag stellen, welche Rente gewährt wird, ist Sache der DRV. Bei 6 bis unter 6 Stunden, wird es eine Teil EMR geben. Warten sie doch den Entlassungsbericht ab.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.631 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.