Hallo liebe Leser und Leserinnen,
ich habe Ende 2023 von der Agentur für Arbeit eine 3-jährige schulische Umschulung über eine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen, inkl. Zustimmung durch das Jobcenter, da ich dort leider seid Antragstellung in Bezug bin. Vom Jobcenter habe ich auch ein Kooperationsplan erhalten.
Nun musste ich den Bewerbungen noch ein Attest über Impfungen gemäß Infektionsschutzgesetzt beifügen sowie ein Attest ob ich die Ausbildung schaffe, da das vom Amt nicht anerkannt wird, da das Gutachten auf die spätere Tätigkeit abzielt, sowie Bewerbungsgespräche führen.
Wie ich es gelernt habe, habe ich die Nachweise und Quittungen aufgehoben und vor ein paar Wochen beim Jobcenter eingereicht. Nun habe ich vor ein paar Tagen mal kurz durchgerufen und gefragt was mit meinen Antrag auf Kostenerstattung ist. Dort wurde mir gesagt, dass das Jobcenter nicht zuständig sei, da sie Bewerbungskosten und damit zusammenhängendes nur für sozialversicherungspflichtige Tätikeiten übernemhen dürfen, ich solle mich an die Agentur für Arbeit wenden, diese hätten schließlich die Teilhabe bewilligt.
Mein Reha- Berater teilte mir dann mit, dass das Jobcenter sich dort bereits gemeldet hat er aber auch nicht zuständig sei und teilte dies den Jobcenter postwendend mit, worauf sich das Jobcenter telefonisch bei mir meldet und mir dies ebenfalls mitteilte. Darauf hin forderte ich eine schriftliche Antwort. Diese ist bis dato nicht eingegangen.
Jetzt meine Fragen.
1. Wer ist für meine Bewerbungskosten und das drum herum zuständig (bis dato bereits über 100€)
2. Wer ist für die späteren tgl. Fahrtkosten zuständig, die sich auf ca. 660€ pro Monat belaufen werden (100km Hin-Rückfahrt x 0,30€ pro km x 22 Tage. pro Monat, laut Broschüre für Teilhabe am Arbeitsleben der Agentur für Arbeit)
3. Wer ist für das fehlende erweiterte Führungszeugnis und weiteren Impfungen und Atteste zuständig und
4. wer für das benötigte Schulmaterial und Prüfungsgebühr
Laut meines Reha- Berater ist das das Jobcenter, da ich bei Antragstellung bereits dort im Bezug war, die Agentur sei nur für die sogenannte Vorarbeit/ Prüfung der Voraussetzung zuständig.
Nun sitz ich hier und weiß nicht weiter. Habt ihr einen Rat ?
LG
Teilhabe am Arbeitsleben, Fragen zur Zuständigkeit
Zitat :Habt ihr einen Rat ?
Ja, man lese die die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich hilfreiche / aufklärende Details zu ergeben.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Danke für die Antwort, jedoch kann ich damit so gar nichts anfangen. Eine für mich verständlichere Antwort wäre sehr nett.
LG
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Ich muss mal blöd nachfragen: Wann beginnt denn deine Umschulung?Zitat :was mit meinen Antrag auf Kostenerstattung ist.
...Zuständig ist die Stelle, bei der man die entspr. Nachweise, Atteste, Zeugnisse vorlegt bzw. beantragt.
zu 1: Welche Bewerbungskosten für welche Bewerbungen willst du jetzt erstattet haben bzw. bei wem musstest du dich bewerben?
zu 2: Die Leistungen LTA werden von der Agentur f Arbeit erbracht, nennt sich dann Übergangsgeld.
zu 3: Du bist zuständig, du musst noch einholen, was fehlt.
zu 4: Vermutlich auch die Agentur f Arbeit.
Bei welcher Stelle sitzt dein Reha-Berater ?
Die kommt evtl. noch.Zitat :Diese ist bis dato nicht eingegangen.
Zitat :...Zuständig ist die Stelle, bei der man die entspr. Nachweise, Atteste, Zeugnisse vorlegt bzw. beantragt.
Mal wieder völliger Unfug und das in gleich zweifacher Weise ...
Zitat :Danke für die Antwort, jedoch kann ich damit so gar nichts anfangen. Eine für mich verständlichere Antwort wäre sehr nett.
Das ist dann der Punkt, wo man sinnvollerweise rät, das man sich einen Betreuer vor Ort suchen möge.
Diesem dann alle Unterlagen welche man hat vorlegt, damit dieser prüft, wer da für was zuständig ist. Und der dann im Idealfalle auch mit den Behörden kommuniziert und die Rechte nötigenfalls auch durchsetzt.
Danke für die Antwort und danke für die detaillierten Fragen, die ich im folgenden gerne beantworte.
1. Wann die Ausbildung beginnt weiß ich noch nicht genau, da ich mich hierfür erst bewerben und angenommen werden muss, regulär beginnen die Ausbildungen zwischen Mitte August bis Anfang September und die Bewerbungszeiten hierfür sind ca. Ende Januar bis Ende Februar.
2. Ich möchte gerne die Bewerbungskosten bestehend aus Kosten für Passbilder - Bewerbungsmappe - Versandgebühren und die damit in Verbindung stehenden Kosten wie das Atteste über körperliche Eignung für die Ausbildungszeit, die Impfkosten bestehend aus Kosten für den Impfstoff - Impfgebühr - Impfattest sowie die Fahrtkosten zum bisher 1. und einzigen Bewerbungsgespräch aber auch die Fahrtkosten für die noch anstehenden Bewerbungsgesprächen erstattet haben.
3. Bewerben muss ich bei berufsbildenen Schulen und Instituten die Ergotherapeuten ausbilden.
4. Mein Reha- Berater der alles in die Wege geleitet hat sitzt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Zu Ihren/ deinen Text habe ich jetzt auch nochmal Fragen bzw. Anmerkungen.
Zu deiner zu 3, für was bin ich zuständig, was muss ich noch einholen ?
Zu deiner zu 2, laut Auskunft meines Reha- Berater bei der BA im Erstgespräch habe ich kein Anspruch auf Übergangsgeld, da ich bei Antragstellung der LTA bereits im Bürgergeldbezug war.
Laut telefonischer Auskunft des Jobcenter bekomme ich meinen Bildungsgutschein für die Umschulung erst wenn ich einen Ausbildungsplatz habe und diese Schule den Kostenplan für die 3 Jahre ausgefüllt hat und das Jobcenter diese Kosten akzeptiert. Und dann auch frühestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung, da der Bildungsgutschein nur 3 Monate gültig ist. Für diese Aussage habe ich auch einen schriftlichen Nachweis angefordert der bis dato auch noch nicht eingegangen ist.
Ich hoffe ich habe die Fragen ausreichend beantwortet.
LG
Danke für die Antwort.
Ein Betreuer vor Ort ? Was ist damit gemeint ? Ein Anwalt ?
Denn ich bin ja beim SoVD, doch die haben wohl in den nächsten Wochen keine Zeit meinen Fall durch zu sehen bzw. keine Zeit für einen ausführlichen Termin habe jedoch eine dringende Rückruf- Bitte hinterlassen.
LG
Wieso?Zitat :Mal wieder völliger Unfug und das in gleich zweifacher Weise ...
Ein erweitertes Führungszeugnis beantragt der, der eins benötigt. Bei der zuständigen Stelle. Das ist weder das JC noch die Agentur für Arbeit.
Ein ärztliches Attest bekommt man beim Arzt, in dem man selbst dort vorstellig wird. Der Arzt ist zuständig.
Vom Gesundheitsamt als zuständige Stelle erhält man eine Bescheinigung gem. IfSG
Eine Bestätigung über einen berufspsychologischen Test erhält man von der zuständigen Stelle, die diese Tests für LTA- Umschulungen durchführt.
Wer eine LTA-Umschulung bereits bewilligt bekam, dürfte keinen Betreuer benötigen.
Dann kommt das erst dann.Zitat :Laut telefonischer Auskunft des Jobcenter bekomme ich meinen Bildungsgutschein für die Umschulung erst wenn ich einen Ausbildungsplatz habe und diese Schule den Kostenplan für die 3 Jahre ausgefüllt hat und das Jobcenter diese Kosten akzeptiert.
Es ist ja noch massig Zeit.
-- Editiert von User am 3. Februar 2024 12:22
-- Editiert von User am 3. Februar 2024 12:23
Zitat :Wieso?
Zum einen weil eine Stelle nicht zuständig wird, nur weil man da Nachweise, Atteste, Zeugnisse vorlegt bzw. beantragt.
Zum anderen weil dar TS bereits im Eingangsposting deutlich geschrieben hat, das er an allen Stellen abgewiesen wurde.
Zitat :Ein Betreuer vor Ort ? Was ist damit gemeint ? Ein Anwalt ?
Denn ich bin ja beim SoVD
Ein Anwalt wäre natürlich ideal, kostet aber auch Geld.
Es gibt zwar Beratungshilfe, aber ob sich dafür ein Anwalt findet der das prüft ...
So was wie den SoVD meinte ich, wenn die keine Zeit haben sollten, dann müsste man mal schauen, ob es andere gibt die helfend tätig werden können.
Hallo,
In einer Zeit wo es das 49Euro Ticked gibt frage ich mich doch, wie man auf 660€ im Monat an Fahrkosten kommt?Zitat:2. Wer ist für die späteren tgl. Fahrtkosten zuständig, die sich auf ca. 660€ pro Monat belaufen werden (100km Hin-Rückfahrt x 0,30€ pro km x 22 Tage. pro Monat, laut Broschüre für Teilhabe am Arbeitsleben der Agentur für Arbeit)
Folgend erlaube ich mir die gesamte Angelegenheit nieder zu schreiben, weshalb der Text sicherlich etwas lang wird, hierfür schon mal ein Sorry.
Seid Jahren habe ich diverse gesundheitliche Probleme die dazu geführt haben das ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Alle Tätigkeiten die ich mit meinen Schulabschluss machen kann, kann ich körperlich nicht, für alle anderen habe ich nicht den richtigen Abschluss bzw. fehlt hierfür die Ausbildung.
Ich hatte dann 2022 Erwerbsminderungsrente bei der DRV beantragt welche abgelehnt wurde wegen meines Restleistungsvermögen. Dann habe ich im Frühsommer 2023 bei der DRV die LTA beantragt, welche auch abgelehnt wurde weil ich die zeitlichen Voraussetzungen nicht erfülle. Jedoch hat die DRV meinen LTA Antrag an die zuständige Behörde die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Kurz darauf bekam ich von der BA ein Schreiben, das mein Antrag eingegangen ist und das die BA die zuständige Stelle ist. Des Weiteren wurde ich um Geduld gebeten, da noch das Gutachten des internen Amtsarzt abgewartet werden muss. Einige Wochen später habe ich eine Einladung zum Erstgespräch in der Rehaabteilung der BA bekommen.
In diesen Gespräch wurde ich gefragt ob ich eine Wunschberuf habe, was ich mit Ja beantwortet habe und nannte die Ergotherapie, worauf hin der Reha- Berater die ärztlichen Unterlagen prüfte und aus medizinischer Sicht sofort sein okay gab. Mir wurde noch mitgeteilt das die neuen Verordnung und Gesetzte geprüft werden müssen, da in der Vergangenheit keine 3-jährige schulische Ausbildung gefördert wurde und das ich noch an einen hausinternen psychologischen Eignungstest teilnehmen müsste. In diesen Gespräch erfragten ich wer die Kosten für die Ausbildung übernimmt im Detail Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft evtl. anfallendes Schulgeld, Kosten für Schulmaterial, Prüfungsgebühr, Fahrtkosten während der Ausbildung sowie die unausweichlichen Kosten zur Erlangung eines Ausbildungsplatz wie Bewerbungskosten, evtl. geforderte Nachweise, Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen. Worauf ich die folgende Antwort bekam, die BA ist in meinen Fall nur für die Vorarbeit zuständig, sprich Prüfung der Voraussetzung und Beratung und das Jobcenter sei der Leistungsträger und habe somit alle notwendigen Kosten die in Zusammenhang mit der Ausbildung/ Umschulung in Form der LTA anfallen zu tragen. Zudem bestätigte er mir das das Jobcenter während meiner LTA mir die neue Bildungsprämie i.H.v. mtl. 150€ während der gesamten Ausbildungszeit zahlen muss, da meine LTA Umschulung eine Bildung mit Berufsabschluss ist. Ebenso muss das Jobcenter mir die neuen Prämien für erfolgreich abgeschlossene Zwischen- & Abschlussprüfung zahlen. Des Weiteren teilte er mir mit das ich während der LTA Anspruch auf einen Mehrbedarf i.H.v. 35% des Regelbedarf beim Jobcenter habe, da ich von gesetzt Wegen dann als behindert gelte (hierzu nannte er mir sogar den Paragraphen).
Einige Wochen später bekam ich ein Anruf mit der frohen Botschaft das meine Wunschausbildung/ Wunschumschulung förderfähig ist. Wieder einige Wochen später (jetzt schon später Herbst 2023) hatte ich meinen psychologischen Eignungstest den ich überdurchschnittlich gut absolviert habe. Die Psychologin machte meine Unterlagen zeitnah für meinen Reha- Berater fertig welcher mich dann zeitnah telefonisch kontaktierte um mir mitzuteilen daß er meine Unterlagen alle fertig hat und diese zwecks Zustimmung noch ans Jobcenter weiterleiten müsse, da ich seid Beantragung der LTA im Bürgergeldbezug bin.
Vor einigen Wochen ca. Anfang Dezember 2023 war dann alles durch und ich bekam von der Arbeitsvermittlung des Jobcenters einen Kooperationsplan, dort stand das ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein habe und zwecks der Umschulung alles mir mögliche tun muss um diesen Ausbildungsplatz zu erlangen (Bewerbung etc.). Da ich noch weitere Fragen zum weiteren Verlauf hatte rief ich dort an. Meine Fragen waren, ob ich Bewerbungsnachweise einreichen muss und wann ich den Bildungsgutschein erhalte. Die Antworten waren wie folgt, ich muss nachweisen das ich alles nötige getan habe um einen Schulplatz zu erlangen und das ich den Bildungsgutschein erst erhalte wenn ich ein Schulplatz habe und wenn die jeweilige Schule den Jobcenter ein Kostenplan für die Ausbildung übermittelt habe und das Jobcenter den stattgegeben hat. Der BG wird jedoch erst frühestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn ausgehändigt, da die Ausbildung binnen 3 Monate nach aushändigung beginnen muss.
Ich bat die Arbeitsvermittlung mir dies schriftlich zu übermitteln, was ich bis dato noch nicht erhalten habe.
Nun ging ich Passfotos machen, Bewerbungsmappe erhielt ich von meinen Eltern, dort durfte ich auch meine Bewerbung schreiben und ausdrucken, da ich weder einen funktionsfähigen PC besitze noch einen Drucker. Dann schickte ich alles weg und erhielt kurze Zeit später nach und nach Antwort. Bei der einen Schule müsste ich mich nochmal Online bewerben, bei einer anderen müsste ich noch ein Anmeldeformular das mir per Post übermittelt wurde ausfüllen und zurück senden und von wieder einer anderen bekam ich Formulare für meinen Arzt. Ein Formular war zur Bestätigung das ich gesundheitlich geeignet bin die schulische Ausbildung durch zu stehen, denn das Amtsgutachten der BA kann nicht akzeptiert werden, da dies nur für die spätere Tätigkeit wäre und das andere Attest war für den Masernschutz nach den neusten Infektionsschutzgesetzt. Da meine einmalige Kinderimpfung gegen Masern nicht ausreichend ist musste ich mir den Impfstoff selber kaufen damit zum Arzt und mich kostenpflichtig impfen lassen und dies wiederum kostenpflichtig attestieren lassen.
Bis dato habe ich ein Bewerbungsgespräch erhalten und wahrgenommen.
Vor über 3 Wochen habe ich dann den Jobcenter den ersten Kostenerstattungsantrag der o.b. bisherigen Kosten schriftlich übermittelt, natürlich inkl. aller nötigen Nachweise. Da diese sich auch bis dato noch nicht bei mir in irgend einer Form gemeldet haben, hatte ich vor ein paar Tagen telefonisch angefragt bzw. wollte ich das habe aber keinen erreicht. Dann bekam ich auf einmal ein Rückruf aus der Abteilung Arbeitsvermittlung die mir mitteilte das das Jobcenter für diese Kosten nicht zuständig sei, das JC dürfe nur Kosten für sozialversicherungspflichtige Tätikeiten übernemhen und ich als Antragsteller solle mich doch mal an meinen Reha-Berater bei der BA wenden, die haben doch schließlich die LTA bewilligt. Da ich mittlerweile durch den SoVD wusste, das das JC verpflichtet ist (§ bekannt) meinen Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten wenn sie sich selbst als nicht für zuständig ansehen, schrieb ich dies den Jobcenter und rief während dessen meine Reha-Berater an, der mich zurück rief und mir das selbe wie im Erstgespräch mitteilte ( BA ist nicht der Leistungsträger nur Prüfer der Voraussetzung). Mein Reha-Berater teilte mir mit das das JC sich bereits gemeldet hat und er diesen auch bereits geantwortet hat. Nur wenigen Minuten später rief mich die Arbeitsvermittlung des Jobcenters an und teilte mir mit was mein Reha-Berater der BA den Jobcenter schrieb und wiederholte das das JC diese Kosten nicht übernehmen kann. Ich verwies darauf, das ich dies Aussage schriftlich haben möchte. Dieses Gespräch war vorgestern. Gestern telefonierte ich nochmal mit den SoVD, der mir geraten hat alles nur noch schriftlich zu machen bzw. nach den Telefonaten eine schriftliche Benachrichtigung über das Gespräch inkl. dessen Entscheidung fordere. Welches ich dann für letzteres Gespräch nachgeholt habe.
Wie bereits erwähnt habe ich bis jetzt unausweichliche Kosten zur Erlangung eines Schulplatz i.H.v. über 100€ und weitere Gespräche stehen noch an.
Denn ohne Bewerbung, Nachweise und Gespräche werde ich nicht in den Bewerberpool aufgenommen.
Des Weiteren wurde mir von mehreren Schulen bereits mitgeteilt, das ich wenn ich aufgenommen bin noch ein erweitertes Führungszeugnis benötige, welches ich selbst beantragen muss und vor bzw. am ersten Schultag vorlegen muss. Von der Schule wo ich bereits ein Bewerbungsgespräch hatte, habe ich diesbezüglich ein Schriftstück bekommen worin auch steht, dass die Kosten von mir selbst zu tragen sind. Zudem teilten mir die Schulen mit das während der Schulzeit noch weitere kostenpflichtiger Impfungen anfallen werden, die ich als Schüler zu tragen habe.
Nun Frage ich mich wer die bisherigen und kommenden Kosten zur Erlangung eines Schulplatz trägt, ich oder ein Amt.
Und natürlich Frage ich mich auch wer die Kosten während der Ausbildung trägt wenn die Behörden sich jetzt schon wegen der Zuständigkeit streiten. Mag ja im Bereich des Möglichen liegen das ich die Kosten zur Erlangung eines Schulplatz noch mit diversen starken Einbußen selber hinbekomme, jedoch nicht die die während der Schulzeit anfallen. Denn die 3 Schulen die die kürzeste Strecke zu meinen Wohnort haben, haben eine Gesamtfahrstrecke von gerundeten 100km, was laut Broschüre der BA zur LTA mit 0,30€ pro gefahrenen km für Hin-& Rückweg an jeden anwesenden Schultag entschädigt wird. Als Beispiel, wenn ich an 22 Tagen pro Monat die Schule besuche x 100km pro Tag x 0,30€ pro gefahrenen Kilometer wären das 660€ Fahrtkosten pro Monat, die ich mir selbst mit o.b. Bildungsprämie und Mehrbedarf (falls ich dies wirklich erhalte) nicht stemmen kann. Diese Fahrtkosten sind auch nicht zu minimieren, denn öffentliche Verkehrsmittel kommen nicht in Frage, da es zum Schulbeginn keine Verbindung gibt und ich jeden einzelnen Tag zu spät kommen würde was die Schulen nicht akzeptieren würden vor allem da ich bei mehr als 60 Fehltagen auf alle 3 Jahre bezogen nicht zur Prüfung zugelassen werde, hierzu werden einzelne Fehlzeiten wie zu spät kommen zusammen gerechnet, dies hat mir die zuständige Schulbehörde bereits bestätigt. Dies ist der Nachteil wen man auf einen Kuhdorf mit knapp 67 Einwohnern lebt.
Ich hoffe zwar ich habe nichts vergessen, jedoch vergisst man in solch einer Situation doch mal was.
Fürs erste ist jetzt Feierabend.
LG
-- Editiert von User am 3. Februar 2024 14:58
Das kommt noch. Anträge sind gem. § 88 SGG innerhalb 6 Monaten zu entscheiden/bescheiden.Zitat :Ich bat die Arbeitsvermittlung mir dies schriftlich zu übermitteln, was ich bis dato noch nicht erhalten habe.
Es ist also wirklich noch massig Zeit.
Das war also erst vor kurzem, wenn man die Behörden-Zeitrechnung ansetzt.Zitat :Vor über 3 Wochen habe ich dann den Jobcenter den ersten Kostenerstattungsantrag der o.b. bisherigen Kosten schriftlich übermittelt,
Dass ca 100,- Kosten für x Bewerbungen erstattet werden, bezweifle ich, wenn das nicht detailliert vorher vereinbart wurde.
Zunächst gehst du ja ganz offensichtlich in Vorleistung. In welchem Umfang dann was erstattet wird, hängt von Vereinbarungen im Koop-Plan ab.Zitat :Nun Frage ich mich wer die bisherigen und kommenden Kosten zur Erlangung eines Schulplatz trägt, ich oder ein Amt.
Da gab es hier bereits den Hinweis auf das D-Ticket---> genau darauf wird man dich auch später hinweisen, wenn die Umschulung beginnt.Zitat :was laut Broschüre der BA zur LTA mit 0,30€ pro
Da gibt es die Möglichkeit, bis zum nächsten Bahnhof zu fahren, P+R zu nutzen.Zitat :Dies ist der Nachteil wen man auf einen Kuhdorf mit knapp 67 Einwohnern lebt.
Danke für die erneute Antwort.
Wie bereits geschrieben steht im Kooperationsplan nur, das ich Anspruch auf ein Bildungsgutschein habe und das ich alles mögliche unternehmen muss um einen Schulplatz zu erhalten.
Die 100€ sind ebenfalls wie erwähnt nicht für die reinen Bewerbungen, sondern auch für von den Schulen geforderten Unterlagen ohne die meine Bewerbung nicht berücksichtigt werden würde und für Sprit zu den Bewerbungsgespräch.
Okay ich sage ja ich habe bestimmt etwas vergessen. Das Jobcenter bezahlt meine Kfz- Haftpflicht obwohl ich seid Beginn des Bezuges keiner Tätigkeit nachgehe, da diese sich eingestehen mussten das ich aus gesundheitlichen Gründen und Wohnort bedingt auf ein Fahrzeug angewiesen bin um meinen Alltag wie Einkaufen etc. zu bewältigen, da es mir nicht zumutbar ist die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Selbst mit Auto benötige ich für die einfache Fahrt also 50 km knapp 1 Std. zu einer der 3 am naheliegendste Schule. Der nächste Bahnhof ist 8 km weit entfernt und ab da würde ich zu spät kommen zur Schule.
Und wegen des vorstrecken der Kosten kann ich einfach nicht mehr, da in den vergangenen knapp 8 Monaten Kosten von ca. 1815€ (1550€ Kfz- Reparatur inkl. TüV, 220€ für eine Brille für meinen Mann da seine kaputt gegangen ist und er Brillenträger ist und ich brauchte auch eine da ich ohne diese nicht Auto fahren darf sowie knapp 45€ für einen neuen Personalausweis inkl. Passfotos) entstanden sind die ich mtl. abzahlen muss, da das Jobcenter hier die Kostenübernahme abgelehnt hat, da diese Kosten angeblich alle vorhersehbar waren und ich diese hätte ansparen müssen. Deshalb kann ich jetzt trotz Bürgergelderhöhung zum 01.01.2024 nicht nur keinerlei Ansparungen vornehmen sondern habe somit jetzt immens Schwierigkeiten meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Und Medikamente kosten mich und meinen Mann jetzt nicht mehr 10€ alle 2 Monate sondern 54€, weil es diese nur noch auf Privatrezept und nicht mehr auf Kassenrezept gibt. Zudem läuft noch ein Altkredit mit mtl. knapp 115€. Da gibt es noch einige Dinge mehr, auf die ich jetzt verzichte zu Erklären.
Kurz um, mein Mann und ich haben zusammen knapp 350€ zum Leben inkl. Hygieneartikel und Sprit.
So langsam habe ich das Gefühl ich brauche wirklich einen Anwalt, wobei meine Erfahrung mit gezeigt hat, dass die Mehrzahl aller Anwälte sich bei Menschen mit Beratungshilfeschein keine Mühe geben. Zitat einer Anwältin " Sie glauben doch nicht ernsthaft das ich mir für jemanden wie sie die selbe Mühe gebe wie für jemanden der mir mein volles Honorar zahlt" Zitat Ende.
Ich muss gestehen daß ich die Welt nicht mehr verstehe. Ich möchte doch Arbeiten, jedoch Brauch ich Hilfe, vor allem leider finanziell.
LG
Nachtrag zu meiner letzten Antwort.
Das mit den 6 Monaten Bearbeitungszeit habe ich auch schon mal gehört.
Doch wenn sie sich solange Zeit nehmen sollten, ist das Thema Umschulung zumindest für dieses Jahr durch, denn wie gesagt ich kann bei besten Willen nichts mehr vorstrecken und dann ist die Bewerbungszeit um. Ja ich weiß das ich vorhin geschrieben habe das ich das vielleicht noch irgendwie hinkriegen könnte. Danach habe ich mich jedoch hingesetzt und durchgerechnet und mit den Eltern geredet und dadurch ist mir klar geworden das ich es nicht schaffe.
Und wie gesagt es geht ja auch um später, also um die gesamte Ausbildungszeit. Wer da zuständig ist und bis zu dessen Beginn sind es eben nur noch ca. 6 Monate, genauso viel wie die gesetzliche Bearbeitungszeit. Und wie gesagt 60 Fehltage auf 3 Jahre bei dieser Ausbildung umgerechnet knapp ein Monat pro Jahr.
LG
Es ist ja absolut nicht so, dass es 6 Monate dauert und die sich so lange Zeit lassen. Innerhalb 6 Monaten... das kann auch nächste Woche sein.Zitat :Doch wenn sie sich solange Zeit nehmen sollten,
Ich erwähne es auch gern nochmal: Es ist noch massig Zeit und erst kürzlich hast du die Kostenerstattung beantragt. Was du bisher alles bezahlt hast, hat nichts mit deiner Frage oben zu tun.
Wenn es aus persönlichen Gründen dir nicht möglich ist, öffentl. Verkehrsmittel zu nutzen, dann wirst du vermutlich gem. Broschüre der BA zu Fahrtkosten diese dann beantragen und zwar als Vorschuss (weil du ja dann gar nicht in Vorleistung gehen kannst). Aber bis dahin ist auch noch massig Zeit.
Oder die nun gewünschte Ausbildung (nicht Umschulung) für deinen Fall ganz und gar ungünstig.
NEIN. Das ist falsch. 6 Monate sind die maximal zulässige Zeit.Zitat :gesetzliche Bearbeitungszeit.
Um zukünftige Fehltage braucht man sich jetzt mE noch absolut keine Gedanken zu machen. Das ist jetzt unsinnig.
Was soll denn ein Anwalt machen? Ich kann noch nicht erkennen, was da schief oder falsch oder gar rechtswidrig läuft.
Ein erweitertes Führungszeugnis beantragt der, der eins benötigt. Bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle wird sich jedoch schlicht weigern, eines zu erstellen, wenn man dessen Notwendigkeit nicht nachweisen kann - ein erweitertes Führungszeugnis erhält man nur mit einer Bescheinigung, wofür man dieses braucht. Und diese dürfte man dann vom Träger der Umschulung bekommen, falls man überhaupt tatsächlich ein erweitertes Führungszeugnis braucht und nicht etwa ein einfaches FZ.
-- Editiert von User am 3. Februar 2024 23:31
Aktuell ist meine Problematik das ich in einer Woche Bewerbungsgespräche habe zu denen ich wegen des fehlenden Geldes nicht fahren kann. Würde ich bis dahin eine Kostenerstattung erhalten würde ich es davon wieder vorstrecken auch wenn weh tut.
Zu dieser aktuellen Problematik kommt, das ich es nicht in Ordnung finde das die Ämter sich alle als nicht zuständig ansehen und mir dies wiederum sehr starke Bedenken macht bzgl. der Zuständigkeit während meiner Ausbildung.
Und wegen den Erwartungen. Führungszeugnis erwähne ich gerne nochmal, das ich von der einen Schule wo ich bereits zum Bewerbungsgespräch war einen Schreiben bekommen habe wo drin steht, das ich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss.
LG
Zitat :Aktuell ist meine Problematik das ich in einer Woche Bewerbungsgespräche habe zu denen ich wegen des fehlenden Geldes nicht fahren kann.
Dann sollte man das allen zuständigen Stellen in Gerichtsfester Form mitteilen, genau wie man mitteilen sollte das das "Nichtzuständigkeits-Ping-Pong" bezüglich der Kostenerstattung nicht hinnehmbar ist und die zeitnahe Umschulung gefährdet.
Danke
-Man könnte versuchen, eine Terminverschiebung zu erreichen.Zitat :Aktuell ist meine Problematik das ich in einer Woche Bewerbungsgespräche habe
-Man könnte jetzt beim JC (als aktuell zuständiger Leistungsträger) schriftlich einen Antrag auf Fahrtkostenvorschuss stellen, da man sonst aus mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit diese schon terminierten B-Gespräche nicht wahrnehmen könne...und die LTA platzt.
-Man könnte in diesem Antrag und in allen weiteren Schreiben fordern, dass an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet wird. Dazu kann man sich auf § 16(2) SGB I beziehen.
-Man könnte zusammen mit dem Schreiben von der 1. Bewerbung nun ein erweitertes F-Zeugnis beantragen. Die zuständige Stelle für diesen Antrag ist die zuständige Meldebehörde. Die Verwaltungskosten in Höhe von 13,- sind bei der Antragstellung zu zahlen.
Ich kann nicht erkennen, dass sich alle nicht zuständig fühlen oder ein Zeitproblem existiert.Zitat :Zu dieser aktuellen Problematik kommt,
Die telefonieren miteinander. Die wissen also voneinander.
Den großen Hut hat die Bundesagentur für Arbeit auf.
Man wartet auf eine schriftliche Antwort seit ca.3 Wochen.
Man hat Ende 2023 die Bewilligung bekommen.
Man hat Bewerbungen im Januar versendet.
Das erste B-Gespräch ist erfolgt.
Das erw. F-Zeugnis sendet man nach Erhalt per Post oder E-Mail an die entspr. Ausbildungsstelle.
Man sollte nicht annehmen, dass nach Annahme bei einer Ausbildungsstelle ein BÜGeld-Bezieher die Ausbildungskosten und Fahrtkosten zur Ausbildung aus dem BüGeld zahlen kann. Das ist dann Sache des JC.
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