Teilhabe am Arbeitsleben

21. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
kamykhan
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 22x hilfreich)
Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo allerseits,

im Rahmen einer medizinischen Reha habe ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung gestellt). Ich bin seit etwa 11 Monaten arbeitsunfähig erkrankt. Mein Antrag wurde zunächst abgelehnt, im Widerspruchsverfahren wurde ein Gutachten durch die Rentenversicherung erstellt und meinem Widerspruch wurde vollumfänglich abgeholfen. Mittlerweile liegt mir ein positiver Bescheid vor, mit welchem die DRV die Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt. Ich warte derzeit auf einen Termin beim Rehafachberater der Rentenversicherung.

Nun meine Frage: Ich bin nahezu seit einem Jahr arbeitsunfähig und gehe auch davon aus, meine derzetige Arbeit nicht mehr machen zu können, weswegen ich ja auch eine Umschulung anstrebe. Statt mich weiterhin krankschreiben zu lassen, würde ich gerne meinen derzeitigen Job kündigen, weil ich dort wohl nicht mehr zurückkehren werde. Auch der von der Rentenversicherung bestellte Gutachter schreibt in seinem Gutachten: "Zur Leistungsbeurteilung ist festzutstellen, dass das Leistungsvermögen des Versicherten in jedem Fall als reduziert anzusehen ist, was den aktuellen Arbeitsplatz angeht. Eine weitere Leistungsminderung droht, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeistleben werden daher empfohlen." In der Sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung wird der zeitliche Umfang, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann mit 3 bis unter 6 Stunden bewertet. Natürlich habe ich eine Vollzeitstelle, d.h. mir ist es in Zukunft nicht mehr möglich meinen Arbeitsvertrag zu erfüllen.

Kann ich kündigen, ohne eine Sperre vom Arbeitsamt erwarten zu müssen?

Viele Grüße

Kamy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@kamykhan

hey, warst du nicht der, der ein wenig bedenken hatte wegen der gutachtersache, gefragt hatte wie lang sowas dauert etc?

zu deiner frage: warum willst du kündigen? momenta n ist doch alles prima. der ag kann dir, wenn es dir entsprechend gut geht eventiell ein tz stelle anbieten. ie groß ist der betrieb?

sunbee

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#2
 Von 
kamykhan
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Sunbee,

ja, genau der war ich. Die Sache ist also jetzt durch und für mich erst einmal positiv verlaufen.

Ich hatte so viel Ärger mit meinem AG, dass ich dort auf keinen Fall mehr zurück möchte, auch nicht auf eine Teilzeitstelle. Auch finanziell ist das für mich nicht tragbar, d.h. selbst wenn ich wollte, könnte ich es mir nicht leisten. Ich möchte dort nur noch weg.... Daher auch meine Frage

P.S. Die Firma hat ca. 100 Mitarbeiter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@kamykhan

dann würd ich warten, bis der ag kündigt. ich bin in diesem fall nicht ganz sicher, wird die teilhabe in richtung eines völlig neuen tätigkeitsfeldes gehen oder beabsichtigt man dich so für den alten betrieb 'fit' zu machen?

ich bin mir relativ sicher, dass bei jetziger eigener kündigung vorerst nix passiert wegen d. teilhabe. wenn aber die aa später der meinung ist, dort hätte man dich untergebracht, hättest du dann ein problem.
sperren werden leider auch ausgesprochen wenn die eigentliche kündigung länger zurückliegt und man dann quasi erneut arb.los wird. es ist dabei egal, ob du gewollt hättest oder der ag DANN sagen würde, nö, jetzt will ich nicht mehr....und dir kündigt.

lass die finger von eigener kündigung würde ich raten.


hey, es freut mich,:) ich schrieb doch, abwarten und auch wenn viele gitachter, na sagen wir mal merkwürdig sind, so besteht doch intereese seitens des leistungsträgers 'dich los zu werden'. in arbeit zu bringen

sunbee

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