Hallo,
Ich habe eine Frage zur Teilhabe am Arbeitsleben... Folgende Situation:
Während einer Krankheit wurde gekündigt und das Krankengeld würde jetzt noch für mehrere Wochen weiter laufen. Man will einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben", aber das AA sagt, man muss sich arbeitslos melden und ALG1 beziehen, statt weiter Krankengeld zu beziehen, sonst kann dieser Antrag nicht genehmigt werden.
Aus SGB IX § 44
& SGB V § 51
lese ich aber, dass das nicht der Wahrheit entsprechen kann!
Wer kann mir sagen, wer hier Recht behält?
MfG
-- Editiert am 17.06.2009 14:43
Teilhabe am Arbeitsleben - arbeitslos oder Krankengeld?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@akira
wer ist denn man?
sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
quote:
wer ist denn man?
Eine Bekannte von mir, die in dieser Situation ist.
Ich wollte es kurz, neutral und faktisch erläutern... Ich bin nicht allzu gut auf unsere Ämter zu sprechen, weil ich selbst immer an Beamte mit wenig Kompetenz gerate. Darum wollte ich keine Stellung beziehen und hinterfrage das Ganze auch.
Ich habe zwar einen guten Juristen in meinem Freundeskreis, aber der ist nicht auf Sozialrecht spezialisiert, leider...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@akira
ich fragte nach *man*, weil der eindruck sich vermittelte, dass ein leistungsträger diesen antrag will.
quote:
Ich habe zwar einen guten Juristen in meinem Freundeskreis, aber der ist nicht auf Sozialrecht spezialisiert, leider...
hier sind laien, die lediglich ihre ansichten zum thema äußern. rechtsverbindliche auskunft gibt es *nebenan*, bei frag einen anwalt.
in der regel zahlt der leistungsträger, der die teilhabe will.
sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
ich vermute mal krankenkasse möchte reha aber zhlen soll ein anderer leistungsträger ??
Danke schonmal für die Anregungen.
Wenn einer noch irgendwas dazu schreiben kann / will, würde ich mich sehr freuen.
MfG
Das stimmt, so weit ich weiß. Solange Du krank bist macht das AA nichts, du zählst ja als arbeitsunfähig. Du kannst aber über die Rentenversicherung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen auch bei Krankheit, musst aber 15 Jahre Versicherungszeiten haben. Jedenfalls habe ich es jetzt so gemacht. Ich wurde auch wegen Krankheit gekündigt. Antwort steht noch aus von der DR.
MFG A.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
2 Antworten
-
3 Antworten