Teilzeitjob, Unterstützung für Wohnung, U25Jahre

29. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ersguterjunge66
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)
Teilzeitjob, Unterstützung für Wohnung, U25Jahre

Hallo,
bin 22 Jahre, wohn seit 6 Monaten in einer WG und mache ein Abendstudium.
Seit Anfang Dezember hab ich jetzt eine Teilzeitjob, verdiene ca. 650€ im Monat.
Aktuell erhalte ich keine staatlichen Leistungen.

Ich würde gern ab 01.Februar 2015 in eine 1-Raum-Wohnung ziehen (45m², 280€ kalt).

Welche Schritte muss ich gehen bzw. kann ich überhaupt Beihilfe/Hartz4/Aufstockung/... beantragen?

Kann ich zuerst die Wohnung beziehen, bzw. wenn ich den Mietvertrag habe gehe ich zur Agentur oder sollte ich mir jetzt erstmal einen Termin holen und alles vorher abklären?

Kann ich Wohngeld beantragen?

Gibt es sonst noch was? zu beachten?

Freundliche Grüße

ersguterjunge66

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Ersguterjunge:

quote:
mache ein Abendstudium.


Wieviel Wochen-Unterrichtsstunden umfasst das Studium? Ist dieses BAföG-förderfähig?

quote:
verdiene ca. 650€ im Monat.


Brutto oder netto?

quote:
Aktuell erhalte ich keine staatlichen Leistungen.


Was ist mit Kindergeld?

quote:
Welche Schritte muss ich gehen bzw. kann ich überhaupt Beihilfe/Hartz4/Aufstockung/... beantragen?


Antwort darauf und auf alle weiteren Fragen nach Beantwortung der Nachfragen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Mit Ihrem Teilzeit-Job (Weniger als 20h/Woche?) und dem Kindergeld sind Sie aber schon bei über 800€ im Monat, wenn das Einkommen denn netto sein sollte. Ihre Wohnung ist ja auch nicht sonderlich teuer ist und wird selbst mit den Nebekosten zusammen (Höhe?) wohl auch nicht deutlich über der bisher von Ihnen gezahlten Miete liegen. Da ist dann für Sozialhilfe nicht viel Raum, Sie sollten sich weitgehend selber versorgen können.

Wie sind Sie denn krankenversichert?
Was ist aus dem Wohngeldantrag geworden, den muemmel Ihnen empfohlen hat? Da Sie nun schon wieder nach dieser Möglichkeit fragen, haben Sie dafür noch immer keinen Antrag gestellt? Wenn Sie die hie erhaltenen Tipps schon nicht einhalten wollen, kann man Ihnen auch nicht weiter helfen.

Abgesehen davon bleibt am Ende nur der Antrag auf Hartz4, was Ihnen aber auch schon von muemmel gesagt wurde. Zurecht besteht natürlich die Frage, was dann aus Ihrem Abendstudium wird. Wenn Sie Ihrer Meinung nach aber ohne Hartz4 nicht auskommen, kommen Sie um den Antrag ja nicht herum.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ersguterjunge66
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

mache ein Abendstudium.
Wieviel Wochen-Unterrichtsstunden umfasst das Studium? Ist dieses BAföG-förderfähig?

12h pro Woche und Nein ist es nicht

quote:
verdiene ca. 650€ im Monat.
Brutto oder netto?

netto

quote:
Aktuell erhalte ich keine staatlichen Leistungen.
Was ist mit Kindergeld?

ja ich erhalte aktuell Kindergeld
aber fällt das nicht weg sobald ich eine Arbeitsstelle habe?



quote:
Welche Schritte muss ich gehen bzw. kann ich überhaupt Beihilfe/Hartz4/Aufstockung/... beantragen?
Antwort darauf und auf alle weiteren Fragen nach Beantwortung der Nachfragen.

Danke für deine Hilfe

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

ja ich erhalte aktuell Kindergeld aber fällt das nicht weg sobald ich eine Arbeitsstelle habe? Nö. Das fällt weg, da Sie nicht mehr in der Erstausbildung sind, wenn Sie mehr als 20 h/Woche arbeiten. Bei ca. 800 Euro Bruttolohn ist das ja vermutlich nicht der Fall. Was genau ist jetzt eigentlich Ihr Problem mit einem Wohngeldantrag? Da können Sie Ihr Abendstudium fortsetzen - im Alg-2-Bezug, der bei U25ern ja ohnehin nur eingeschränkt möglich ist, wäre ich mir da nicht so sicher.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ersguterjunge66
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

also ist er nur sinnvoll einen Wohngeldantrag zustellen


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