Termin beim Jobcenter zu verschieben

2. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
vitavita
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Termin beim Jobcenter zu verschieben

Hallo,

Situation:
Der nächste Jobcenter Termin beim Fallberater ist an einem Montag. Am Sonntag davor hat meine Freundin welche in einer anderen Stadt lebt Geburtstag.

Frage:
Kann auf Anfrage hin der Termin verschoben werden wenn ich ehrlich die situation schildere?

mfg



-- Editiert von Moderator am 02.04.2015 23:25

-- Thema wurde verschoben am 02.04.2015 23:25

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Kann sein, eher nicht. Ist reine Willkür, da Sie hingehen müssen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Warum nicht?

Da sollen auch Menschen sitzen. Hört man jedenfalls hin und wieder ... gerüchteweise.



Wenn der Termin nicht verschoben wird, hat man die Wahl, hingehen oder Sanktion akzeptieren.
Einen Rechtsanspruch auf eine Terminverschiebung gibt es jedenfalls nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Harry,
das Problem ist, dass die Mitarbeiter des JC eine Sanktionsquote zu erfüllen haben. Sie müssen Hilfeempfänger sanktionieren. Wenn die Quote erfüllt ist, vielleicht kann man dann unter Menschen reden...... :neck:

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vitavita
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke schon einmal für die schnelle Antwort

Situation:
Der Termin wurde (persöhnlich) vereinbart, und (schriftlich) bestätigt.

Frage:
Wie wäre es am geschicktesten vorzugehen um zwischen der Sachbearbeiterin und mir klar zu bleiben (was mir sehr wichtig wäre da sie die freundlichste und hilfreichste Persohn ist mit welcher ich es in Angelegenheiten von Ämtern bis heute zu tuen hatte)?

Sollte ich mich daher besser direkt Krankschreiben lassen oder einen wichtigen Grund erfinden ?

Ehrlich mein anliegen zu äussern fänd ich richtig. Möchte aber nicht eine Situation schafen wie ich sie mir folgend vorstelle.

Ich äussere offen mein Anliegen. Sie muss mir leider mitteilen, das sich dies nicht machen lässt da sie Richtlinien befolgen muss nach welchen es ohne wichtigen Grund, Vorstellungsgespräch oder Krankheit nicht erlaubt ist einen Termin zu verschieben. Anschließend würde ich mich Krankmelden (da es sehr Wichtig ist) wo durch zwar offiziel alles seine richtigkeit hätte, aber ich sie in die Situation bringen würde etwas zu verschweigen.

mfg

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vitavita
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Hallo Harry,
das Problem ist, dass die Mitarbeiter des JC eine Sanktionsquote zu erfüllen haben. Sie müssen Hilfeempfänger sanktionieren. Wenn die Quote erfüllt ist, vielleicht kann man dann unter Menschen reden......


Sanktionen befürchte ich keine sollang der Rahmen nicht gesprängt wird, da sie wie bereits erwähnt mir entgegenkommt (und eigener aussage nach Sanktionen so weit es geht vermeiden möchte. Vieleicht hat sie auch einfach ihre Quote bereits erfüllt.) .

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Na dann würde ich doch ganz einfach mit ihr reden wenn die so normal ist.

Weshalb wurde eigentlich der Termin vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@vitavita:

Zitat:
Der nächste Jobcenter Termin beim Fallberater ist an einem Montag. Am Sonntag davor hat meine Freundin welche in einer anderen Stadt lebt Geburtstag.


Ich sehe hier möglicherweise noch eine anderes, ggf. viel größeres Problem:

Wenn ich Dich richtig verstehe, bedeutet das wohl, dass Du mindestens am Sonntag "ortsabwesend" sein wirst, Dich also nicht an Deinem Wohnort aufhalten wirst. Ab wann wirst Du bei Deiner Freundin sein, bereits ab Freitag/Samstag oder tatsächlich nur am Sonntag? Wenn ab Samstag, wann verlässt Du die Wohnung, bevor oder nachdem die Post da gewesen ist?

Möglicherweise droht hier nämlich auch eine vorübergehende Leistungseinstellung wegen unerlaubter Ortsabwesenheit. Bevor ich also mehr schreibe, beantworte mal bitte die obigen Fragen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Der Termin wurde (persöhnlich) vereinbart, und (schriftlich) bestätigt.
Warum tut man sowas denn, wenn man doch vom Geburtstag weiß, der ja jedes Jahr aufs gleiche Datum fällt? Ist das Ihre Freundin im Sinne von Partnerin? Und um was für einen Termin handelt es sich da? Juristisch uninteressant ist das wohl. Wie die anderen user aber schon gesagt haben, muss das soweiso auf menschlische Faktoren abgestimmt werden. Dabei kann das wieso und weswegen eine entscheidende Rolle spielen.

Zitat:
Sollte ich mich daher besser direkt Krankschreiben lassen
Ist das jetzt ein Witz?
Oder haben Sie einfach richtig Bock auf Sanktionen und Amtsarzt-Auflagen?
Auch die Geduld dieser herzensguten Dame dürfte irgendwann platzen.
Dann sind Sie im JC als Problemfall bekannt und treffen auch auf gebotene Vorbehalte.

Sie schreiben der Sachbearbeiterin Ihr Problem. Wenn das doch die netteste Person überhaupt sein soll, wird diese Ihnen vielleicht entgegen kommen. Die Wahrscheinlichkeit ist höher,,je früher Sie sich melden. Die Wahrscheinlichkeit ist geringer, je mehr man sich dort betrogen fühlt.

Wenn das Jobcenter aber an diesem Termin festhalten möchte, dann tauchen Sie da besser auch auf und versuchen es nicht mit irgendwelchen schmutzigen Tricks aud dem Grenzbereich zur Illegalität.

Oder anders gesagt:
Können Arbeitnehmer sich spontan einfach mal den Montag frei machen?

2x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wie weit ist denn diese andere Stadt, in der Deine Freundin lebt, entfernt?
Wenn Du aus welchen Gründen auch immer z.B. 8 Uhr nicht schaffen kannst, 12 Uhr aber schon, dann könntest Du auch später an dem Montag noch zum Termin gehen. Das kann dann keine Sanktion geben. Ist halt nur nicht unbedingt höflich.

Das mit dem krankschreiben würde ich sein lassen. Ich find das ziemlich asozial, wenn sich Leute krankschreiben lassen, um Geburtstage feiern zu können. Da muss man sich nicht wundern, woher in der Öffentlichkeit das schlechte Bild über Hart-IV-Bezieher kommt, wenn bei jeder kleinen Unannehmlichkeit direkt die Lösung lautet: ach, dann hol ich mir einfach einen gelben Schein.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
dann könntest Du auch später an dem Montag noch zum Termin gehen. Das kann dann keine Sanktion geben.

Was ist denn das für eine wilde Theorie?
Schon mal den Sinn und Zweck eines "Termins" ergründet?
Man sollte nicht davon ausgehen das die nur einen "Kunden" pro Tag haben sondern sich Termin an Termin reiht.

Natrürlich kann das Nichterscheinen zum Termin Sanktionen geben, selbst wennman dann später kommt. Mit dem Argument könnte man ja jede Sanktion wegen Nichterscheinen zum Termin umgehen in dem man argumentiert war ja noch die gleiche Woche/Monat/Jahr.



Zitat:
Ist halt nur nicht unbedingt höflich.

Ein verärgerter Sachbearbeiter ist nicht unbedingt das was man anstreben sollte ... zuviele Nachteile ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
Was ist denn das für eine wilde Theorie?


Das ist keine wilde Theorie:

§59 SGBII:
Zitat:
§ 59
Meldepflicht

Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.


Zitat:
§ 309 Allgemeine Meldepflicht
(3) 1Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. 2Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Yogi:

Du übersiehst allerdings den entscheidenden Teil des zitierten Gesetzestextes:

Zitat:
§ 309 Allgemeine Meldepflicht
(3) 1Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. 2Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird.


Und ob der Zweck der Meldung noch erreicht wird, wenn der Betroffene dann irgendwann im Laufe des Tages zu einer ihm gehnehmen Zeit bei seinem Sachbearbeiter aufschlägt, der ja auch garantiert nichts anderes zu tun hat, darf in den allermeisten Fällen wohl sehr bezweifelt werden.

Von daher ist das schon etwas mehr als einfach nur unhöflich.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@Axel: in meinem Jobcenter sind die Sachbearbeiter nicht so beschäftigt. Immer, wenn ich komme, schleichen die über die Gänge, trinken Kaffee mit Kolleginnen etc. Ich habe beim Warten auch schon öfter erlebt, dass Leute wohl viel zu spät kamen. Die wurden dann zwar an der Tür direkt angeschnauzt, wurden aber reingelassen und somit ja wohl der Meldezweck doch noch erreicht.

Ich persönlich würde so nicht vorgehen, sondern den Geburtstag einfach früher verlassen, um pünktlich meinen Termin wahrnehmen zu können. Alternativ würde ich versuchen, ob mir vielleicht - auch wenn der Termin schon feststeht -, vielleicht noch Ortsabwesenheit genehmigt werden kann und der Termin dann auf 2 Tage später verschoben.
Der TE scheint aber wild entschlossen. Und da finde ich es einfach etwas aufrichtiger, am selben Tag zu erscheinen, wenn auch zu spät, als zum Arzt zu gehen und sich eine AUB zu "ergaunern".

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Yogi:

Zitat:
Die wurden dann zwar an der Tür direkt angeschnauzt, wurden aber reingelassen und somit ja wohl der Meldezweck doch noch erreicht.


Das mag ja in Deinem Jobcenter so funktionieren, was aber noch längst nicht bedeutet, dass das überall funktioniert.

Und das hier

Zitat:
dann könntest Du auch später an dem Montag noch zum Termin gehen. Das kann dann keine Sanktion geben


hört sich halt schon um einiges anders an und suggeriert, dass diese Vorgehensweise auf jeden Fall so funktioniert, ohne Sanktionenen zu bekommen. Und das ist in dieser Pauschalität eben nicht richtig, worauf man dann bitteschön auch hinweisen sollte.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vitavita
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Situation:
Durch ein Vorstellungsgespräch am Tag meines Termins hat sich die Angelegenheit geklärt.

Dankeschön:
Für viele Antworten und Eindrücke. Noch eine gute Nacht und ein schönes Leben.


-- Editiert von vitavita am 08.04.2015 03:05

2x Hilfreiche Antwort

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