Termin verpasst, weil kein Brief kam, Sperre!

18. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.04.2011 13:24:36
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)
Termin verpasst, weil kein Brief kam, Sperre!

Hallo zusammen!

Ich hatte heute einen Brief der Arge im Briefkasten. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht das ich am 16.12.2010 einen Termin bei der Arge hatte und den nicht wahrgenommen habe. Ich habe einen neuen Termin für den 21.12.2010 bekommen um mich zur Sache zu äußern. Im Brief steht auch das vorrübergende alle Leistungen eingestellt werden. Ich habe den ersten Brief mit dem Termin zum 16.12.2010 NIE bekommen und wusste bis jetzt garnichts davon. Ich habe bis jetzt nie einen Termin verpasst. Was mach ich jetzt?? Eine Sperre kann ich grade GARNICHT gebrauchen. Bitte HIILFE!

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21 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Schlaflos:

quote:
Im Brief steht auch das vorrübergende alle Leistungen eingestellt werden.


Gleich auf Verdacht mal alle Leistungen einzustellen, noch dazu vor Abschluss der Anhörung, geht ja mal gar nicht.

Den Termin am 21.12. bitte unbedingt wahrnehmen und unbedingt einen Beistand mitnehmen. In dem Gespräch sagst Du klar und deutlich, dass Du eine Einladung zum 16.12.2010 nicht erhalten hast und deshalb auch keine Sanktion verhängt werden darf. Für das Gegenteil ist die ARGE beweispflichtig. Sollte die Sanktion dennoch vollzogen werden, ist dagegen Widerspruch einzulegen und zeitgleich beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Genau. Kucken, dass der Schwachsinn baldmöglichst vom Tisch kommt. Hast du schon bei denen in der Sache angerufen? Den Widerspruch kannst du jedenfalls gleich schriftlich einreichen und zum Termin mitbringen. Ensprechende Geltendmachung, dass du den Brief nicht erhalten hast und dass eine Sperre eine unzumutbare Härte für dich wäre und dass es zur Prävention von schweren existenziellen Notlagen wichtig ist, dass dir hier Abhilfe geschaffen wird.

Beim Sozialgericht kannst du erforderlichenfalls auch per Eilantrag klagen. Ich würde auch davon ausgehen, dass du da auch PKH-technisch was machen kannst.

Hoffentlich ist der Unsinn bald vom Tisch.
Alles Gute!
LG
Morgause

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.04.2011 13:24:36
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein, ich habe noch nicht angerufen, da ich den Brief heute morgen(Samstag) im Briefkasten hatte und am Wochenende die ARGE geschlossen hat. Was ist wenn die mir mit so nem Satz wie "Das kann ja jeder behaupten" kommen? Außerdem bin ich von Montag dem 13.12.2010 - 20.12.2010 vom Arzt krankgeschrieben, weil ich die Grippe habe. Hätte ich von dem Termin gewusst, hätte ich mich natürlich bei der ARGE gemeldet und den Termin abgesagt. Kann das Atest vom Arzt die Sache etwas mildern oder vlt sogar abwenden???

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Warum sollte bis zur Klärung die Leistung nicht eingestellt werden können und müssen?

Folgende Szenarien sind denkbar, die am Wahrnehmen des Termins gehindert haben:
Mensch ist verstorben
Mensch ist unbekannt verzogen, ohne vorherige Meldung
Mensch ist eingebuchtet worden
Mensch ist unerlaubt ortsabwesend

Da wollt ihr einfach weiterzahlen, ohne dass ein Rechtsgrund vorliegt?

@Schlaflos
Du geht zu deinem neuen Termin hin, schilderst dass du die erste Einladung nicht erhalten hast.
War das das erste Mal, wird sicher ein Auge zugedrückt.
Du kannst ja auch die******rungsverhältnisse anführen - Autos, Züge, Flugzeuge kommen nicht durch und dadurch die transportierten Güter nicht an.

Aber wenn du den Aufstand machst, der dir hier empfohlen wurde, geht das sicher nicht glimpflich für dich aus.
Also nicht auf verfolgte Unschuld tun, sondern einen Kompromiss suchen!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.04.2011 13:24:36
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Einen Kompromiss suchen?! Ich hab das nicht verbockt, also werde ich auch keine Sperre hinnehmen und den garantiert nicht in den .... kriechen. Wenn das nicht fuktioniert, werde ich mir den Chef mal zur Brust nehmen. Es kann ja nicht einfach sein, dass man Leuten den Geldhahn zudreht bevor die Sachen überhaupt geklärt ist. Ich hab Rechnungen zu zahlen und lass mich da garantiert nicht in die Schulden treiben. Das Verschulden liegt NICHT auf meiner Seite. Ich bin ein sehr umgänglicher Mensch und nicht irgendein Assi. Wenn ich keinen Job hab schreib ich bis zu 80 Bewerbungen im MONAT / habe einen Ordentlichen Abschluss/abgeschlossene Lehre mit 2 und dann muss ich mich immernoch mit sonem Müll rumschlagen. Es ist vollkommen logisch ,dass ich mir erstmal anhöre was passiert ist und nicht direkt explodiere und dergleichen. Sollte mir die Sache in die Schuhe geschoben werden , könnte es doch allerdings etwas ungemühtlich werden.

-- Editiert am 19.12.2010 10:56

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Und du hältst dic h nicht an Recht und Gesetz!
Oder wie erklärst du es dir, dass du jetzt mit deiner Krankmeldung ankommen willst, die du aber sofort hättest abgeben müssen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.04.2011 13:24:36
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Also ich erklär dir das mal. Ich bin bis heute in Arbeit gewesen. Ein befrissteter Vertrag der HEUTE ausläuft. Ab morgen bin ich arbeitslos. Meine Krankmeldung hat mein ARBEITGEBER bekommen. Also hat das mit der ARGE garnichts zu tun, weil ich zu der Zeit des Termins noch in Arbeit war. Am Tag des Termins, hätte ich eh arbeiten müssen, da ich die Grippe hatte und diese immernoch auskuriere, lag ich aber in meinem Bett und unterhielt mich mit einem Putzeimer. Ich kenn mich schon damit aus , wie ich mich zuverhalten habe wenn ich Arbeitslos bin und halte mich an die Regeln. Ich schreibe fleißig Bewerbungen , nehme an Maßnahmen teil , Krankmeldungen gehen direkt am ersten Tag bei der Arge ein. Ich bin NICHT irgendein ASSI un schmarrotze mich durchs Leben, sondern will und kann Arbeiten. Als Industriemechaniker bekommt man nur bei der Wirtschaftlichen Situation fast NICHTS. Ich will arbeiten und bekomm nichts und dann muss ich mir noch solche Faxen vom Amt bieten lassen? Jeder besoffene Assipenner und jede Vollblutmutti kommt da morgens rein, fragt nach seinem Geld und bekommts direkt vom Automaten ausgezahlt und ich als fleißiger Mensch muss warten und mich mit diesen Beamten rumschlagen. Irgendwas läuft falsch in unsrem Land.

-- Editiert am 19.12.2010 11:24

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.04.2011 13:24:36
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Zum Anfang zurück:

Ich habe einen Brief der ARGE nicht bekommen und einen Termin verpasst. Jetzt habe ich einen Folgetermin und meine Leistungen wurden vorrübergehend eingestellt. Ich war zu dem Zeitpunkt in Arbeit und Krankgeschrieben. Ich konnte den Termin nicht wahrnehmen oder mich Krankmelden,weil ich nichts davon wusste, weil ich keinen Brief bekam. Der Brief mit dem Folgetermin war der ERSTE der hier ankam. Kann man mir jetzt eine Sperre aufdrücken oder nicht? Es war ja nicht mein Fehler und ich kann nachweisen, dass ich Krankgeschrieben war.

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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Was kommt als Nächstes in deiner Märchenstunde?

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Schlaflos:

Las Dich nicht verrückt machen. Davon ausgehend, dass alles so stimmt, wie Du es hier schreibst, hast Du nichts falsch gemacht.

Aber jetzt mal zur Klarstellung: Geht es eigentlich um ALG II, weil Du von ARGE schreibst, oder um ALG I? Eine Sperre gibt es beim ALG II nämlich nicht, sondern lediglich eine Sanktion = Absenkung der Regelleistung.

quote:
Was ist wenn die mir mit so nem Satz wie "Das kann ja jeder behaupten" kommen?


Nochmal: Die ARGE, bzw. ggf. auch die AfA, muss nachweisen, dass Du die Einladung bekommen hast. Nicht umgekehrt.

quote:
Außerdem bin ich von Montag dem 13.12.2010 - 20.12.2010 vom Arzt krankgeschrieben, weil ich die Grippe habe.


Das ist darüber hinaus ein zusätzliches Argument, um eine Sanktion/Sperre zu vermeiden. Denn selbst wenn Du die Einladung erhalten hättest, hättest Du den Termin aufgrund der AU nicht wahrnehmen müssen. Und ein wichtiger Grund kann auch im Nachhinein noch geltend gemacht werden, ohne dass eine Sanktion verhängt werden darf. Genau darum ist die Anhörung zwingend vorgeschrieben und dürfen die Leistungen nicht direkt eingestellt werden.

Besorg Dir am besten vom Arzt noch eine Kopie der AU-Bescheinigung, die Du zum Termin mitnimmst.

quote:
Jeder besoffene Assipenner und jede Vollblutmutti kommt da morgens rein, fragt nach seinem Geld und bekommts direkt vom Automaten ausgezahlt und ich als fleißiger Mensch muss warten und mich mit diesen Beamten rumschlagen. Irgendwas läuft falsch in unsrem Land.


Solche Aussagen solltest Du hier allerdings bitte unterlassen. Das hat allenfalls Stammtischniveau und stellt keinesfalls die überwiegende Realität dar.

Zu dem, was @alida schreibt, äußer ich mich bewusst nicht weiter. Das führt doch nur wieder zu sinnlosen Endlos-Diskussionen. Entscheide selber, welche Antworten Du bei Deinem weiteren Vorgehen berücksichtigst und welche nicht.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.04.2011 13:24:36
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

@Alida psssst.
@Alex DANKE!

und das Stammtischniveau is bei uns bitterer Alltag. THX! Und noch nen schönen Restsonntag. Dir nicht Alida, da du versuchst mich als Lügner darzustellen.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Du arbeitest und bekommst einen Termin von der ARGE?
Du wirst an und für einen Sonntag krankgeschrieben?
Du arbeitest und dir wird trotzdem vorläufig die Leistung eingestellt?

Erzähle erst einmal die Wahrheit, vielleicht ist dir dann zu helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Deine Schilderungen sind durchaus verwirrend:

quote:
Meine Krankmeldung hat mein ARBEITGEBER bekommen

quote:
Krankmeldungen gehen direkt am ersten Tag bei der Arge ein.

Was denn nun? Wo hast du die Krankmeldung hingesendet?
Eventuell ist die ARGE auch verwirrt?



quote:
Ich bin ein sehr umgänglicher Mensch

Da lassen deine Schilderungen/Ankündigungen
quote:
Wenn das nicht fuktioniert, werde ich mir den Chef mal zur Brust nehmen.

quote:
Sollte mir die Sache in die Schuhe geschoben werden , könnte es doch allerdings etwas ungemühtlich werden.

und sonstigen Äußerungen hier ersteinmal etwas anderes vermuten/befürchten.

Man sollte abseits der juristerei bedenken, das man einer ruhig und sachlich vorgetragenen Argumentation aufgeschlossener gegenüberstehen wird als einer agressiven.
Herumschreien, toben und schimpfen wird bei der ARGE nicht zum gewünschten Ziel führen.

Notfalls muss man wie bereits geschildert juristisch dagegen vorgehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.04.2011 13:24:36
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Ihr schätzt mich ganz falsch ein. Ich bin sehr ruhig und rasste nicht aus oder dergleichen. Wenn etwas passieren sollte werde ich das auch sachlich klären. Ich werde mich nur nich ungerecht behandeln lassen.

@Alida:

Ich habe einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen. Dieser war auf 2 Monate befristet. Ich arbeite dort im 3 Schichtsystem , dadurch muss ich auch am Wochenende und auch Sonntags arbeiten. Da 2 Monate zu kurz sind hat die Dame auf der ARGE mich nicht abgemeldet sondern mich weiter "Arbeitssuchend" gemeldet, damit ich danach nicht wieder alle Anträge neu Stellen muss. Ich muss auch meine Gehaltsabrechnung abgeben und erhalte keine Zahlungen für den Zeitraum. Ich bin seit Montag den 13.12.2010 - 20.10.2010 krankgeschrieben, welches auch mein Vertragsende mit der Zeitarbeitsfirma darstellt. Am 16.12.2010 hätte ich einen Termin bei der ARGE gehabt, konnte ihn aber nich wahrnehmen oder mich krankmelden, weil ich diesen Termin nie erhalten habe. Ich erhielt nur die Folgeeinladung mit dem Vermerkt , dass alle Leistungen vorläufig eingestellt wurden. Den kleinen Zettel der Krankmeldung hat mein Arbeitgeber bei der Zeitarbeitsfirma bekommen, ich habe aber noch den großen Durchschlag hier liegen, den ich beim neuen Termin vorzeigen werde. Ich will nur wissen ob dann eine Sperre gerrechtfertigt ist. Ich erzähle dir nichts vom Pferd oder der gleichen. Verstehst du jetzt was ich versuche zu sagen?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Ihr schätzt mich ganz falsch ein.

Ja, das kann passieren. Wir lesen ja nur die paar Zeilen hier. Und 'zur Brust nehmen' und 'ungemütlich werden' hörte sich für mich eher nach unsachlicher Diskussion an.


Wenn die ARGE nicht beweisen kann das der Brief (rechtzeitig oder überhaupt) angekommen ist, wird sie wohl keine Sanktionen verhängen können.
Meines Wissens nach gilt für die ARGE nicht die Zugangsfiktion?

Lässt sich das nicht vor Ort klären, muss das gerichtlich geklärt werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
ich habe aber noch den großen Durchschlag hier liegen, den ich beim neuen Termin vorzeigen werde.

Da steht übrigens drauf weshalb du krank warst.
Das geht die ARGE nichts an, ich würde das Ding kopieren und den Krankheitsgrund schwärzen.

Muss der große Durchschlag nicht unverzüglich im Original an die Krankenkasse gesendet werden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Na endlich wirst du vernünftig, war auch Zeit.

Mir gefallen nur deine Daten nicht - krank ab 12.12. oder 13.12.?
Befristeter Arbeitsvertrag ausgerechnet bis einschließlich einem Montag?
Krankmeldung passend bis zum letzten Tag der Beschäftigung, auch ein Montag?
Ja, es ist die Zeit der grippalen Infekte, ich lag auch eine Woche lang bös auf der Nase.

Dann kannst du nicht einerseits behaupten, du hättest die Einladung nicht erhalten (ja, das soll es geben und gerade in der jetzigen Zeit -Weihnachtstrubel, schlechtes Wetter)- kann man die Behauptung durchgehen lassen) und andererseits die Krankheit vorschieben.
Das ist ganz schlechter Stil und damit verstrickt man sich noch viel mehr in Widersprüche und alles Vorbringen wird dann nur noch als Schutzbehauptung abgetan.

Die Krankheit würde ich gar nicht erwähnen, die geht deinen SB (noch) gar nichts an.
SB wollte wahrscheinlich wissen, ob dein Vertrag verlängert wurde oder ob jetzt alles anlaufen muss mit einer Weiterbewilligung.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Macht doch nicht immer so einen Wind mit dem Datenschutz.
Wenn da als Diagnose steht "grippaler Infekt" oder "fiebrige Bronchitis", kann das doch jeder wissen.
Da wird doch nichts über seinen Tripper ausgeplaudert. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12319.12.2010 20:48:28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Kleine Ursache - große Wirkung....

zu @schlaflos 85

Was ist passiert? Die Einladung zu einem Gesprächstermin ist beim Kunden nicht angekommen. Soll vorkommen.

Muß man da einen mehrseitigen Thread draus basteln und @schlaflos85 allerlei böse Absichten unterstellen? Ich finde das völlig daneben, vor allem das, was @alida gebetsmühlenartig wiederholt.

Es handelt sich um eine ganz "normale" Vorgehensweise der Agenturen für Arbeit und der AfA. Jedenfalls finden die -Damen und Herren dieser Behörde das wohl normal und praktizieren es immer aufs Neue.

Zum einen werden am Freitagnachmittag Einladungen zu einer Fortbildung verschickt, die am kommenden Montag, 8:00 Uhr, beginnt.

Damit testet man, ob der Arbeitslose am WE an seinem Briefkasten war. Wenn er montags nicht zum Termin erscheint (egal, ob die Post länger als einen Tag braucht), wird er ohne jede Vorwahrnung gesperrt. Das passierte schon vor 2 Jahren so und wurde mir kürzlich noch von einem Bildungsträger für erwachsene Arbeitslose als gängige Praxis bestätigt.

Und hier die Variante, die ich bereits 2009 schon selbst erlebt habe: Ich bin im Leistungsbezug (ALG I) und habe eine telefonische Rückfrage. Im Gespräch mit der Leistungsabteilung erfahre ich zu meiner großen Überraschung, dass ich einen Gesprächstermin ignoriert habe. Die Einladung hat man mir natürlich (was sonst?) geschickt.

Bei mir geht niemals Post verloren. Also, wo soll sie geblieben sein? Außerdem gehe ich mit allem, was AfA heißt, besonders sensibel um, denn, man weiß ja nie..... Niemals hätte ich einen Termin nicht eingehalten. Nur, wie soll ich beweisen, dass der Brief nicht ankam? Ich würde (bösartig) eher unterstellen, dass der die AfA niemals in meine Richtung verlassen hat. Ich wehre mich also am Telefon mit allem Nachdruck, bin natürlich stinksauer, weil mir diese "kundenfreundlichen" Aktionen bestens bekannt sind und bestehe darauf, das zurückzunehmen.

Nein, es ging noch weiter: Ich sagte zu dem SB: "Ich muß ja damit rechnen, dass Sie mir ohne Vorwahrnung und ohne mein Verschulden zu allem Überfluß auch noch meine Leistung sperren!" Und er:"Genau, das ist schon passiert!"

In diesem Moment klingelt es an der Korridortüre. Ich entschuldige mich einen Augenblick am Telefon und nehme ein "Einschreiben" in Empfang. Inhalt: "Sie haben den Termin vom xxxxxxxxx nicht wahrgenommen, obwohl Sie mit Schreiben vomxxxxxxxx eingeladen worden sind. Als Folge haben wir Ihre Leistung mit sofortiger Wirkung eingestellt!"

Paff, das war eine Super-Überraschung. Und das passierte alles innerhalb von zwei Tagen. So schnell kannte ich die Behörde gar nicht:-)

Ich konnte den SB dazu veranlassen, sofort einen Eintrag in meinem Datensatz anzubringen, dass ich überzeugend (sagte er) dargelegt hatte, dass ich nicht eingeladen worden war. Am selben Tag bin ich zur AfA gefahren und habe einen kurzen Schrieb gegen Empfangsquittung abgegeben. Zwei Tage später hatte ich einen neuen Leistungsbescheid in der Post.

So einfach geht das.

Alles, was hier z. Teil verschwobelt und völlig sinnleer, für den TE aber sehr verletztend und mit Unterstellungen gespickt, zusammen geschrieben wird (Krank, AU,******rungsverhältnisse) spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Es geht auch nicht darum, good Will zu machen oder irgendjemand irgendwo reinzukriechen.

Wünsch Dir, dass Du die Sache super-schnell ausräumen und Deine Leistung wieder in Empfang nehmen kannst.

Frohe Weihnachten.

sternchen09:)

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12326.04.2011 13:24:36
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Soooooo! Hab heute morgen direkt um 8.00Uhr bei der ARGE angerufen. Die Dame am anderen Ende der Leitung meinte nur "Och, machense sich keine Sorgen, dat kann schon ma passieren. Kommense morgen zum Termin , dann wird uch nix gesperrt. Ich seh ja dat sie immer zu den Terminen kommen, da is dat kein Problem." Sehr freundlich, muss ich echt sagen.

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