Eine Mutter möchte ein Testament aufsetzen. Eigentlich ist ihr Sohn Alleinerbe, da er aber immer mal wieder Hartz IV Empfänger ist, möchte sie, dass er dann nur seinen Pflichtteil erhält. Kann man Folgendes, im Testament festhalten (Kurzform): Erhält mein Sohn zum Zeitpunkt meines Todes Leistungen nach SGB soll er nur seinen Pflichtteil bekommen und Alleinerbe wird X.Y. ?
Muss das Jobcenter sich an dieses Testament halten?
Vielen Dank für eventuelle Antworten.
Testament eines Elternteils - Sohn ist Hartz IV Empfänger
6. März 2021
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Frage vom 6. März 2021 | 01:05
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Testament eines Elternteils - Sohn ist Hartz IV Empfänger
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 6. März 2021 | 09:07
Von
Status: Philosoph (13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
@taorminna:
Ob eine solche Klausel erbrechtlich wirksam wäre, kann ich nicht sagen. Ich vermute grundsätzlich ja, weiß es aber nicht wirklich. Ist die Klausel wirksam, kann auch das Jobcenter nicht daran rütteln.
Auf jeden Fall würde ich
Zitat:Leistungen nach SGB
deutlich konkreter fassen. Auch Renten, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung (um nur einige Beispiele zu nennen) sind "Leistungen nach SGB" und ich gehe davon aus, dass der Bezug solcher Leistungen nicht zum Ausschluss vom Erbe führen soll.
Grundsätzlich würde ich jedem, der ein rechtssicheres Testament verfassen will, das vom Standard abweichen soll, empfehlen, sich von einem Rechtsanwalt (für Erbrecht) oder einem Notar beraten zu lassen.
Gruß,
Axel
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