Tilgungsaufschub geringes Einkommen

22. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb381288-63
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Tilgungsaufschub geringes Einkommen

Hallo.

Ich habe Angst, dass ich eine Strafe bekomme weil ich die genaue Höhe meines Einkommens aus Nachhilfetätigkeit auf Honorarbasis nicht angegeben habe.... :-(

Ich war einfach am Limit und drüber hinaus.
Die Höhe beläuft sich im Durchschnitt auf ca. 300 € im Monat von März bis September.

Unter folgendem Link können sie in meinem 2. Beitrag meine Situation des letzten Jahres erfahren.

http://www.123recht.net/selbststaendig-taetig-Auto-des-Vaters-__f465668.html

Für das erneute Nachhilfe geben muss ich die Änderung mitteilen. Das tue ich sobald ich die erste Abrechnung vorliegen habe!!!
Aber da wollen die ne GuV oder Steuerbescheid des letzten Jahres - da ich selbständig tätig bin - was ich aber beides noch nicht habe ...

Was soll ich tun!!!????

Bitte um Hilfe!!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Laut dem anderen Beitrag haben Sie bisher kein Alg 2 erhalten. Und jetzt haben Sie plötzlich Angst, weil Sie Ihr Einkommen "nicht angegeben haben". Wo ist das Problem - Sie haben doch nichts vom Amt gekriegt... Und was für einen "Tilgungsaufschub" meinen Sie eigentlich? Was wird da bitte getilgt?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 22.02.2014 21:10

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