Tochter beantragt ALG2

5. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Tochter beantragt ALG2

Hallo,
wenn die Tochter (Eltern leben schon lange getrennt) mit 19 eine eigene Wohnung sucht, keinen Job hat und beim Amt ALG2 beantragt, ist man dann als Vater unterhaltspflichtig, auch wenn man ein Zimmer bei sich für die Tochter frei hätte ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Familienrechtlich ist man weder mit noch ohne Zimmer für die Tochter unterhaltspflichtig. Die Tochter ist in keinem Ausbildungsverhältnis, sie studiert nicht. WEnn ein Unterhaltstitel besteht, der über die Volljährigkeit hinaus geht, dann sollte man schleunigst eine Titelabänderung einleiten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Was jetzt?
Hat sie schon Alg2 beantragt?
Hat sie bisher beim Vater gewohnt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Hallo nochmal,
ich muss das jetzt korrigieren, bzw. Details hinzufügen:

Vater und Mutter leben wurden vor vielen Jahre geschieden. Tochter lebte bei Mutter und diese bekam monatlich Unterhalt vom Vater, immer korrekt. Tochter ist dann mit 17 ausgezogen zum Freund, Vater hat weiterhin Unterhalt an Mutter gezahlt, da offiziell die Tochter noch dort wohnte und Mutter hat Tochter den Unterhalt gegeben.

Nun wurde die Tochter 18 und hatte eine Ausbildung angefangen, leider abgebrochen und nun kurz gearbeitet. Jetzt ist sie ohne Arbeit und wohnt mit ihrem Freund zusammen. Da sie ALG2 beantragt hat, muss sie ihren Vater auf Unterhalt verklagen, dieser sagt aber, er hat ein Zimmer für sie frei (was auch stimmt) muss die Tochter dann dort einziehen ?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Da sie ALG2 beantragt hat, muss sie ihren Vater auf Unterhalt verklagen,

Der zusammenhang ist Unfug, denn die Klage würde mangels Unterhaltspflicht abgeschmettert werden wenn der Vater sich korrekt wehrt.



Zitat (von TF1970):
muss die Tochter dann dort einziehen ?

Nö, die kann wohnen wo sie will. Muss dann halt sehen wie sie das finanziert bekommt.
Oder sie muss irgendwas außer auf der Couch liegen machen (Ausbildung, Studium, ...) das seitens des Vaters eine Unterhaltspflicht entstehen lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von TF1970):
Da sie ALG2 beantragt hat, muss sie ihren Vater auf Unterhalt verklagen,

Der zusammenhang ist Unfug, denn die Klage würde mangels Unterhaltspflicht abgeschmettert werden wenn der Vater sich korrekt wehrt.


Ok, ich hatte das so verstanden, dass sie um ALG2 zu bekommen vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen muss. Was passiert denn, wenn sie jetzt in eine Wohnung einzieht und ALG2 beantragt ? Einfach Ablehnung und Pech gehabt ?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Ok, ich hatte das so verstanden, dass sie um ALG2 zu bekommen vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen muss.

Korrekt, aber nur realistische Möglichkeiten.



Zitat (von TF1970):
Was passiert denn, wenn sie jetzt in eine Wohnung einzieht und ALG2 beantragt ?

Dann bekommt sie eine Antwort vom Amt. Je nach Inhalt muss man dann schauen.
Sie ist ja schon in eine Wohnung eingezogen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Da sie ALG2 beantragt hat, muss sie ihren Vater auf Unterhalt verklagen, dieser sagt aber, er hat ein Zimmer für sie frei (was auch stimmt) muss die Tochter dann dort einziehen ?
Das JC wird ganz einfach und *automatisch* die Mitwirkung der Tochter verlangen, also vorrangige Leistungen zu beantragen
Die Mutter ist übrigens wohl auch in dieser Situation...?

Der Vater kann der Tochter Unterhalt in der eigenen Wohnung bieten. Wahrscheinlich auch den gefüllten Kühlschrank und die Benutzung der WaMa. Aber sie MUSS dort nicht einziehen. Und ER muss nicht zahlen. ER ist nicht mehr unterhaltspflichtig.

Zitat (von TF1970):
dass sie um ALG2 zu bekommen vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen muss.
Falsch verstanden. Nicht vorher....Das JC kann nicht uU Jahre Leistungen verweigern, weil es VIELLEICHT andere Zahler durch ein Gerichtsurteil gäbe.

Hier aber bist du raus. Sie ist 18, sie erwerbsfähig.
Übrigens wird auch die Familienkasse kein Kindergeld mehr zahlen/ und zu Unrecht gezahltes KiG zurückfordern.. Es sei denn, ...soll sie selber rausfinden.

Zitat (von TF1970):
Jetzt ist sie ohne Arbeit und wohnt mit ihrem Freund zusammen.
Dann zahlt das JC je nachdem, welches Einkommen beide haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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