Hallo,
wenn die Tochter (Eltern leben schon lange getrennt) mit 19 eine eigene Wohnung sucht, keinen Job hat und beim Amt ALG2 beantragt, ist man dann als Vater unterhaltspflichtig, auch wenn man ein Zimmer bei sich für die Tochter frei hätte ?
Tochter beantragt ALG2
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Familienrechtlich ist man weder mit noch ohne Zimmer für die Tochter unterhaltspflichtig. Die Tochter ist in keinem Ausbildungsverhältnis, sie studiert nicht. WEnn ein Unterhaltstitel besteht, der über die Volljährigkeit hinaus geht, dann sollte man schleunigst eine Titelabänderung einleiten.
wirdwerden
Was jetzt?
Hat sie schon Alg2 beantragt?
Hat sie bisher beim Vater gewohnt?
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Hallo nochmal,
ich muss das jetzt korrigieren, bzw. Details hinzufügen:
Vater und Mutter leben wurden vor vielen Jahre geschieden. Tochter lebte bei Mutter und diese bekam monatlich Unterhalt vom Vater, immer korrekt. Tochter ist dann mit 17 ausgezogen zum Freund, Vater hat weiterhin Unterhalt an Mutter gezahlt, da offiziell die Tochter noch dort wohnte und Mutter hat Tochter den Unterhalt gegeben.
Nun wurde die Tochter 18 und hatte eine Ausbildung angefangen, leider abgebrochen und nun kurz gearbeitet. Jetzt ist sie ohne Arbeit und wohnt mit ihrem Freund zusammen. Da sie ALG2 beantragt hat, muss sie ihren Vater auf Unterhalt verklagen, dieser sagt aber, er hat ein Zimmer für sie frei (was auch stimmt) muss die Tochter dann dort einziehen ?
ZitatDa sie ALG2 beantragt hat, muss sie ihren Vater auf Unterhalt verklagen, :
Der zusammenhang ist Unfug, denn die Klage würde mangels Unterhaltspflicht abgeschmettert werden wenn der Vater sich korrekt wehrt.
Zitatmuss die Tochter dann dort einziehen ? :
Nö, die kann wohnen wo sie will. Muss dann halt sehen wie sie das finanziert bekommt.
Oder sie muss irgendwas außer auf der Couch liegen machen (Ausbildung, Studium, ...) das seitens des Vaters eine Unterhaltspflicht entstehen lässt.
ZitatZitat (von TF1970): :
Da sie ALG2 beantragt hat, muss sie ihren Vater auf Unterhalt verklagen,
Der zusammenhang ist Unfug, denn die Klage würde mangels Unterhaltspflicht abgeschmettert werden wenn der Vater sich korrekt wehrt.
Ok, ich hatte das so verstanden, dass sie um ALG2 zu bekommen vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen muss. Was passiert denn, wenn sie jetzt in eine Wohnung einzieht und ALG2 beantragt ? Einfach Ablehnung und Pech gehabt ?
ZitatOk, ich hatte das so verstanden, dass sie um ALG2 zu bekommen vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen muss. :
Korrekt, aber nur realistische Möglichkeiten.
ZitatWas passiert denn, wenn sie jetzt in eine Wohnung einzieht und ALG2 beantragt ? :
Dann bekommt sie eine Antwort vom Amt. Je nach Inhalt muss man dann schauen.
Sie ist ja schon in eine Wohnung eingezogen.
Das JC wird ganz einfach und *automatisch* die Mitwirkung der Tochter verlangen, also vorrangige Leistungen zu beantragenZitatDa sie ALG2 beantragt hat, muss sie ihren Vater auf Unterhalt verklagen, dieser sagt aber, er hat ein Zimmer für sie frei (was auch stimmt) muss die Tochter dann dort einziehen ? :
Die Mutter ist übrigens wohl auch in dieser Situation...?
Der Vater kann der Tochter Unterhalt in der eigenen Wohnung bieten. Wahrscheinlich auch den gefüllten Kühlschrank und die Benutzung der WaMa. Aber sie MUSS dort nicht einziehen. Und ER muss nicht zahlen. ER ist nicht mehr unterhaltspflichtig.
Falsch verstanden. Nicht vorher....Das JC kann nicht uU Jahre Leistungen verweigern, weil es VIELLEICHT andere Zahler durch ein Gerichtsurteil gäbe.Zitatdass sie um ALG2 zu bekommen vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen muss. :
Hier aber bist du raus. Sie ist 18, sie erwerbsfähig.
Übrigens wird auch die Familienkasse kein Kindergeld mehr zahlen/ und zu Unrecht gezahltes KiG zurückfordern.. Es sei denn, ...soll sie selber rausfinden.
Dann zahlt das JC je nachdem, welches Einkommen beide haben.ZitatJetzt ist sie ohne Arbeit und wohnt mit ihrem Freund zusammen. :
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