Ich bin alleinerziehende, geschiedene Mutter. Vater ist Hartz-4-Empfänger. Ich verdiene ca. 1400 Euro Netto.
Meine 20-jährige Tochter hat im Dezember 2007 wenige Monate vor den Abi-Clausuren wegen "Unlust" bei einem Notendurchschnitt von 1,4 die Schule geschmissen.
Einen Ausbildungsplatz findet sie nicht. Sie jobbt gelegentlich.
Zuhause ist nur noch Zoff.
Ich möchte, dass sie Auszieht.
Nach Durchsicht der Foreneinträge hier bin ich sicher, dass ich nicht mehr Unterhaltspflichtig bin, es sei denn, Sie findet doch noch einen Ausbildungsplatz bzw. geht wieder zur Schule. In diesem Fall wäre ich auch gerne bereit, sie zu unterstützen.
Meine Angst ist aber, dass wenn sie auszieht, keine Ausbildung macht, vom Sozialamt lebt und das Sozialamt den Unterhalt von mir zurück verlangt.
Tochter hat Schule abgebrochen!
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Die Angst besteht zu recht! Da ihre Tochter noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat sind sie grundsätzlich Unterhaltspflichtig. In welcher Höhe, kann ich ihnen so spontan auch nicht sagen aber sie sind es. Die ARGE wird auch von ihrer Tochter, wenn sie Leistungen beantragt ihre Daten erheben und dann schriftlich von ihnen Einkommens und Vermögensnachweise anfordern. Sie können jedoch versuchen der ARGE gegenüber zu begründen warum sie kein Unterhalt zahlen wollen, ggf. wird dieses akzeptiert.
Hier dürfte es sich im Moment um Verwandtenunterhalt handeln. Dem Elternteil muss 1000-1100,-EURO bereinigt verbleiben.
Und die müssen erst einmal da sein. Was darüber hinaus verbleibt, kann als Unterhalt geltend gemacht werden.
Schätze, dass hier nichts zu zahlen ist, bei 1400,-netto, minus Miete und was sonst noch anrechenbar ist.
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Das ist ja eigentlich ein familienrechtliches Problem, aber die ArGe mischt da gerne mit ;-(
Schauen Sie mal hier nach:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Volljährige müssen sich intensiv um Ausbildung oder Arbeit kümmern, sonst ist der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern verwirkt. Und entscheiden wird das ein Familiengericht, nicht die ArGe.
An Ihrer Stelle würde ich keine Informationen über mein Einkommen rausgeben mit dem Hinweis darauf.
Einklagen müßte Ihre Tochter dann den Unterhalt über das Familiengericht, was unter den dargestellten Voraussetzungen wohl kaum zum Erfolg führen dürfte.
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