Tochter rausgeschmissen...

19. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)
Tochter rausgeschmissen...

Hallo,
ich habe vor 5 wochen meine tochter (19) vor die tür gesetzt.
Es herschten zustände, die in keinster weise mehr akzeptiert werden konnten.

- erste lehre geschmissen.
- zweite lehre nach 6 monaten
gekündigt worden
-nächsten job nach 3 wochen selbstverschuldet verloren
- unhaltbare zustände zuhause.

Da ich ihr trotzdem helfen will, kann es aber finanziell nicht, da ich noch unterhalt für meinen sohn zahle, der bei meiner ex wohnt, wende ich mich an euch.
Welche möglichkeiten hat meine tochter, an eine wohnung zu kommen, oder an eine unterstützung?
Zur zeit kellnert sie nebenbei, um etwas taschengeld zu haben.
Sie wohnt z.z. bei ner freundin, wo sie aber nicht länger bleiben kann.
Danke schon mal, für eure bemühungen.
Gruss.
rogitec

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@rogitec

alg2 beantragen. es liegen ja schwerwiegende gründe vor nicht mehr zuhause wohnen zu können.

die arge wird deiner tochter schon beine machen. nimmt sie den job nicht, den man ihr sofort anbieten wird, gibts kürzung um 30%. bei widerholter ablehnung 100% kürzung..

sunbee

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Streng genommen sind es die Probleme de Tochter. Mit 19 muss man schon Verantwortung für sein Leben übernehmen.

Ja, sie sollte zur Arbeitsagentur gehen !

Oder sich aber einen Job suchen, von dem man leben kann.

-----------------
"Chylla"

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#3
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke such schon mal...

rogitec

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#4
 Von 
Orisha
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht wäre es für sie gut in eine WG zu ziehen? erstens billiger, zweitens kann es sehr motivierend wirken wenn 3 andere leute im gleichen alter morgens aufstehen und zur arbeit /uni /lehre fahren....ich spreche da aus erfahrung ;) Ausserdem muss sie dann auch so sachen wie Haushalt selbst verwalten, kreigt aber trotzdem ärger mit ihren mitbewohnern wenn sies verschlampt.

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Kann das Jugendamt vielleicht auch dem Mädchen erzieherisch helfen ?
Das Problem liegt an an ihr, und nicht an Eltern.

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#6
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn die Tochter ALG2 beantragt, wird sie es wahrscheinlich erhalten, aber die Arge holt sich das Geld von den Eltern zurück!!! Gerade weil sie unter 25 ist. Und man muß mehr zahlen, weil die Arge KV bezahlt. Also so einfach wird das nicht werden.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jutta

wo steht das?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich habs selber erlebt, Tochter ausgezogen, war anschließend arbeitslos, mussten Fragebogen ausfüllen, mein Ex-Mann mußte alles an die Arge zurückzahlen, ich hab zuwenig Verdienst und noch ein Kind zu Hause, mußte nichts zahlen. Tochter war übrigens 23.

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#9
 Von 
Zeitlos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

ok jutta.

bei uns war das anders, fast der gleiche vorfall nur das meine schwester zu dem zeitpunkt fast 18 war.

sie hat hartz4 beantragt, regelleistung bekommen plus die miete für ihre eigene kleine wohnung.
neben renovierungskosten auch noch erstausstattung.

und meine mutti musste nix zurückzahlen. trotz arbeit.

das mit dem job stimmt, nimmt sie den erst angebotenen nicht an, gibs kürzungen.

jodoch könnte sie, wenn sie wieder im ausbildungsverhältnis steht, kindergeld wieder beantragen, dafür gibs weniger hartz4.

und vorladung zum judendamt könnte kommen.
war jedenfalls so bei uns.
aber wenn man erklärt, warum sie ausgeflogen ist, sichern sich die eltern doppelt gleich ab, falls was passiert. denn dann trägt sie alleine die sachen.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Tochter ist verpflichtet, sich intensiv um eine Ausbildung zu bemühen, um Unterhalt von ihren Eltern fordern zu können. Das tut sie aber nicht. Damit ist m.E. ihr Unterhaltsanspruch verwirkt.
Die ArGe wird das bestimmt anders sehen( hat sowas aber nicht zu entscheiden), die Entscheidung wird wohl ein Familiengericht fällen, da die Tochter aus meiner Erfahrung aufgefordert wird, den Unterhalt von ihren Eltern einzufordern.

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