Todesfall

6. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
pallmall33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Todesfall

Mein Vater ist vor einer Woche verstorben, ich habe 40 Jahre keinen Kontakt gehabt. Nun wurde ich mit der Beerdigung konfrontiert und bin komplett überfordert. Er hatte keinerlei Unterlagen, Geburtsurkunde, Heirats- bzw Scheidungsurkunde, war hoch verschuldet...also alles was man garnicht braucht. Ich möchte nun natürlich einen Bestattungsübernahmekostenantrag stellen. Habe schon angefangen die Urkunden zu beantragen...Das dauert...
Ist es möglich das das Sozialamt die Übernahme ablehnt weil ich noch keinerlei Unterlagen von meinem Vater vorlegen kann? Totenschein und Sterbeurkunde liegen auch noch nicht vor. Ich bin finanziell nicht in der Lage die Kosten zu tragen.

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Mein Beileid.
Das Erbe haben Sie aber schon ausgeschlagen?
Nicht dass Sie noch die Schulden erben.
Den Nachweis, dass Ihr Vater verstorben ist, müssen Sie schon erbringen. Gehen Sie sonst mal zur Behörde und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Todesfalls.

Das Antragsformular:
http://www.hemer.de/rathaus/buergerservice/formulare/formulare/Antrag_Bestattungskosten.pdf

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pallmall33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,
nein das Erbe kann ich erst ausschlagen wenn die Sterbeurkunde vorliegt. Das Sozialamt weiss das er verstorben ist, er war seid über einem Jahr ein Pflegefall, verpfuschte Herz-Op, hatte ein Kunstherz und lag in einem Pflegeheim.
Bestattungsunternehmen ist von mir auch schon interviniert, diese möchten natürlich die Kostenübermanmebescheinigung vom Sozialamt um ihn aus dem Krankenhaus zu holen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Erst einmal mein aufrichtiges Beileid. Auch, wenn Du den Vater lange nicht gesehen hast, er ist und bleibt der Vater.

So, nun zur Sache. Ich würde kein Bestattungsunternehmen beauftragen. Denn - wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Die Sterbeurkunde wird eigentlich sofort ausgestellt. Verstehe nicht, dass die noch nicht da ist. Ein Arzt stellt den Totenschein aus, und damit ist eigentlich alles klar.

Weisst Du denn definitiv, dass Du Erbin bist? Könnte ja ein Testament vorliegen. Das wäre zunächst zu klären. Dann, warum keine Sterbeurkunde existiert. Ein vom Arzt unterzeichneter Totenschein, den gibt es unmittelbar nach dem Tod.

Wenn der Vater so ein Pflegefall war, hatte er möglicherweise einen Betreuer? Ist das schon geklärt? Läuft möglicherweise ein Gerichtsverfahren wegen der verpfuschten OP? Dann käme als Finanzier der Beerdigung nämlich auch der "Verpfuscher" in Betracht.

So, und nun zur Bestattung. Die Bestattungsgesetze sind Landessache. Allerdings sind in allen Ländern Fristen vorgesehen, in denen ein Verstorbener unter die Erde gebracht werden muss! Und wenn niemand den Auftrag erteilt, dann macht das erst einmal die Stadt/Gemeinde. Du hast da also keine Eile.

Die einzige Frage, die dann bleibt, ist, ob die Gemeinde Dir die Beerdigungskosten aufs Auge drücken kann. Ja, kann sie nach öffentlichem Recht, auch wenn Du zivilrechtlich die Erbschaft ausgeschlagen hast. Es sei denn, Du bist selbst bedürftig.

Aus meinen Ausführungen ergibt sich, was wichtig ist. Kläre, ob der Vater einen Betreuer hatte, wie der Stand mit der verpfuschten OP ist. Pass weiter auf, dass die 6-Wochenfrist zum Ausschlagen des Erbes nicht vergeigst.

Alles andere würde ich auf mich zukommen lassen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.