Da ich noch nicht wirklich eine konstruktive Antwort in einem anderen Forum bekommen habe, hier noch einmal meine Frage:
a) Mein Mann und ich sind offiziell von Tisch und Bett getrennt und ich werde demnächst ausziehen. Ich bin fest angestellt, mein Mann hat einen 400 EUR Job. Wenn er jetzt Hartz IV
beantragt und dann Kosten für Unterkunft ebenfalls bekommt.... was holt sich das Amt von mir wieder? Nur den Betrag für Hartz IV (359 EUR) oder auch die ca. 300 EUR für Unterkunft und Miete?
Ja, ich bin mir bewusst, dass ich unterhaltspflichtig bin. Ich möchte halt nur wissen, wie viel sich die offiziellen Stellen von mir zurückholen, damit ich weiss, womit ich kalkulieren kann.
b) Wenn mein Mann nun kein Hartz IV beantragt und stattdessen Wohngeld ... selbe Frage. Holen die sich was von mir wieder?
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Trennung - Hartz IV - Unterhalt
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@ActionAngg:
Zu a)
Das kommt darauf an, in welcher Höhe Du leistungsfähig bist. Wie Du schon ganz richtig erkannt hast, bist Du gegenüber Deinem Mann unterhaltspflichtig. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach unterhaltsrechtlichen Bestimmungen und natürlich der Höhe Deines Einkommens. Mit der Höhe des ALG II inkl. KdU, das Dein Mann erhält, hat das nichts zu tun. Der Unterhalt wird auf die Leistungen Deines Mannes in voller Höhe angerechnet. Insofern holt sich das Amt von Dir direkt überhaupt nichts, sofern Du tatsächlich Unterhalt zahlst. Allenfalls dann, wenn keine Unterhaltszahlungen erfolgen, kann die ARGE die Ansprüche Deines Mannes auch sich überleiten und direkt Dir gegenüber geltend machen.
Zu b)
Hier gilt im Prinzip das gleiche, wie zu a. Die Höhe des Wohngeldes ist (unter anderem) von der Höhe des Einkommens Deines Mannes abhängig und dazu zählt auch der Unterhalt.
Gruß,
Axel
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