Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Am 1.Januar habe ich eine neue Stelle in Berlin angetreten (war vorher 3 Monate arbeitssuchend gemeldet). Die Anträge auf Trennungskostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe habe ich Mitte November gestellt. Die Umzugskostenbeihilfe ist mir auch bewilligt worden, so konnte ich am 24.Januar umziehen, der Mietvertrag der neuen Wohnung begann am 15.12.2008 und der der alten endete zum 31.01.2009. Der Antrag auf Trennungskostenbeihilfe wurde jetzt abgeleht. Die Begründung lautete:
Die Förderung mit Trennungskostenhilfe sei nicht notwendig, weil bereits Umzugskostenbeihilfe bewilligt wurde. Das Risiko einer späteren Wohnungskündigung nach dem Umzugstag kann nicht von der Versichertengemeinschaft getragen werden. Eine Doppelförderung von Umzugskostenbeihilfe und Trennungskostenbeihilfe widerspricht den Grundsätzen der Wirtschaftlichen Sparsamkeit.
Meine SB hat mir im Gespräch im November noch versichert, das Trennungskostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe grundsätzlich zusammen möglich sind (solange der Umzug nicht von statten gegangen ist).
Wurde der alte Wohnsitz für den größeren Teil des dritten Monats beibehalten.
Kann man eine Wohnung ja nicht einfach zum Umzugstag kündigen. Die Mietkosten bis zum Ende des laufenden Monats waren deshalb unvermeidlich.
Was mich im Nachhinein etwas verwunder ist, dass weder der alte noch der neue Mietvertrag zur Ansicht verlangt wurden. Das Formular selbst und das was der Arbeitgeber ausfüllen sollte, habe ich eingereicht.
Kann mir jemand da weiterhelfen, wie soll ich jetzt verfahren bzw. was kann man bestenfalls im Wiederspruch schreiben?!
Vielen Dank!
Trennungskostenbeihilfe
6. März 2009
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Frage vom 6. März 2009 | 19:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungskostenbeihilfe
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