UVG. Vater unbekannt

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510936-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
UVG. Vater unbekannt

Hallo. Ich hab mal eine Frage ich habe einen Sohn von ein paar Wochen und der Vater ist mir bis auf den Vornamen unbekannt ich hab lediglich eine E-Mail-Adresse. Kann das Amt damit was anfangen? Können die damit und dürfen die das den Absender finden? Danke für eure Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von go510936-42):
Können die damit und dürfen die das den Absender finden?

Ob sie es können weis hier keiner.
Zumindest dürften sie versuchen den Vater darüber zu ermittlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von go510936-42):
ich habe einen Sohn von ein paar Wochen
Herzlichen Glückwunsch trotzdem.
Zitat (von go510936-42):
Kann das Amt damit was anfangen?
Welches Amt? Das Väter-Such-und Find-Amt? Oder das Jugendamt?
Zitat (von go510936-42):
dürfen die das den Absender finden?
Welchen Absender? Meinst du den Mann mit Vornamen und der e-mail-Adresse?
Und wenn das nun alles falsch war ? Vorname und e-mail-Adresse?

Warum sollte ein Amt das machen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2774 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum sollte ein Amt das machen?

Das Jugendamt ist dazu im Rahmen von § 2 Abs.3 Nr. 9 , 11 und 12 i.V.m. §§ 52a , 55 SGB VIII und §§ 1712 ff. BGB verpflichtet, insbesondere wenn die Mutter das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft mit der Feststellung der Vaterschaft beauftragt.

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#4
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Einen Hans unter der emailadresse Hans2019@beispiel.de oder Hansm@beispiel.de einem kompletten Namen inkl. Adresse zuzuordnen wird wahrscheinlich weder dem Jugendamt noch Ihnen gelingen.
Die Anmeldedaten vom Provider, sofern sie echt sind zu bekommen, wird keinem gelingen.

1: Den vermeintlichen biologischen Vater per email zu schreiben, das er Vater geworden ist und hoffen, das er sich meldet und seine Daten herausgibt.
2: Nach der emailadresse im Internet suchen und hoffen, das sie irgendwo zu finden ist mit verwertbaren Daten ( Forumseinträge mit kompletten Namen, ebay usw. )

Selbst wenn man nur Bruchstücke findet kann man dies zusammentragen und versuchen an noch mehr Daten über das Internet zu kommen, so daß die Puzzlestücke zu einem Puzzle werden.
Nachnahme und Wohnort und evtl. Gebrutsdatum wären Hilfe.

Mit Nachnahmen und Wohnort könnte man sich z.b. dann an das Einwohnermeldeamt wenden der jeweiligen Gemeinde.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, wieviel Eigenintiiative das Jugendamt hier entfalten muss. Das Jugendamt hat die Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft zu unterstützen, ganz klar. Aber das Finden eines Vaters ist doch was ganz anderes. Darüber lese ich in den Gesetzen nichts. Wenn es das JA trotzdem tut, prima. Nur, da sitzt keiner auf der Planstelle von Sherlock Holmes.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von essey):
Die Anmeldedaten vom Provider, sofern sie echt sind zu bekommen, wird keinem gelingen.

Wenn eine Behörde offiziell im Rahmen von Ermittlungen anfragt, sind die nicht ganz verschlossen. Spötetens wenn ein Gerichtsbeschlauss vorliegt, werden die vorhandenen Daten rausrücken müssen.
Sofern der Provider in Deutschland bzw. der EU sitzt.


Ansonsten ist es natürlich gut, wenn man schon mal - wie in #4 erwähnt - fleißig versucht möglichst viel im Vorfeld heraus zubekommen und das strukturiert zusammenstellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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